Um das mal etwas allgemeiner zu beantworten, relevant ist das ganze unter zwei Gesichtspunkten:
1) Zivilrecht, Schadensersatz
Macht man jemandem widerrechtlich etwas kaputt, kann das Schadensersatzansprüche auslösen (siehe § 823 BGB).
2) Strafrecht, Sachbeschädigung
Macht man jemandem rechtswidrig etwas kaputt, kann das strafbar sein (siehe § 303 StGB).
In beiden Fällen ist ein Recht eines anderen verletzt, hier das Eigentum. Die Betonung liegt jeweils bei der Rechtswidrigkeit/Widerrechtlichkeit. Beides ist letztendlich dasselbe.
BGB und StGB sehen jeweils aber Rechtfertigungsgründe vor, § 34 StGB und § 228 BGB.
Vereinfacht gesagt steht da -wenn auch jeweils in etwas anderen Worten- drin, daß so eine Handlung (Zerschneiden von Klamotten) dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie
1.) notwendig ist, um eine Gefahr von jemandem abzuwenden
UND
2.) der Schaden nicht grob außer Verhältnis zum erzielten Erfolg steht.
Und beides kann einem keiner vorher genau sagen, man muß im Einzelfall entsprechend abwägen. Dazu muß man weder Jura noch Medizin studiert haben, sondern man wendet einfach den (hoffentlich vorhandenen) gesunden Menschenverstand an. Wie so oft im Leben eine ausgezeichnete Maßnahme.
Man sieht sich einfach die drohende Gefahr an (den entsprechenden Sachverstand habt Ihr ja, sonst wärt Ihr keine Sanitäter), wenn die Klamotten nicht zerschnitten werden, und den drohenden Schaden durch zerschneiden der Klamotten.
Ganz einfaches Hilfsmittel: wäre ich selbst verletzt, was würde ich in dem Moment denken, wenn mir einer die Hose zerschneidet, um mir zu helfen? Wäre ich froh drum, zum Teufel mit der Hose, Hauptsache mein Bein wird sofort versorgt, oder würde ich mich ärgern, wenn mir einer wegen so einem Kinkerlitzchen die schöne Hose zerschneidet? Dann wird man fast nie verkehrt liegen, und mehr wird auch ein Richter nicht von einem Sanitäter erwarten. Also keine Angst vor der zu treffenden Entscheidung.
Zur Verdeutlichung noch zwei Extrem-Beispiele:
- Finger aus Versehen in einer Schublade eingeklemmt, Handschuh zerschnitten, den man genausogut einfach hätte ausziehen können -> rechtswidrig
- Bewußtloser Rollerfahrer nach Sturz, Verdacht auf Pneumothorax, Jeansjacke zerschnitten -> nicht rechtswidrig
Was übrigens bereits von vorneherein die Rechtswidrigkeit ausschließt, ist -wie bereits genannt- die Erlaubnis des Verletzten ("Darf ich?" - "Ja."). Dann kommt es auf die obigen Überlegungen gar nicht mehr an.
Bevor man darum bittet, sollte man trotzdem kurz über die beiden obigen Punkte nachdenken. Der Verletzte könnte ja schließlich unter Schock oder Alkoholeinfluß stehen und gar nicht zu klarem Denken fähig sein. Dann kann er auch nicht wirksam eine Erlaubnis erteilen, und es kommt unter Umständen auf seinen mutmaßlichen Willen an (was würde er wohl entscheiden, wenn er alles klar überblicken könnte?).
Einfaches Hilfsmittel, gesunder Menschenverstand: Wie wollte ich selbst es haben, wenn ich verletzt wäre? - siehe oben.
Vorsichtig aber sollte man sein, wenn der Verletzte selbst ablehnt oder sich widersetzt - das sollte man außer in ganz extremen Fällen nicht übergehen oder gar Gewalt anwenden. Im Zweifel (Ihr könnt es Euch sicher schon denken... gesunder Menschenverstand, siehe oben) überlaßt Ihr die Entscheidung dann eben den Profis, dem Rettungsdienst.
Man sehe mir die sehr vereinfachte rechtliche Darstellung zwecks Veranschaulichung nach.