Schulsanitätsdienst - FAQ


Ausrüstung und Material

Materialbeschaffung – Wo gibt´s was am besten zu kaufen?
Die Materialien, die die Schule vorhalten muss, werden vom Schulträger finanziert. Dieser wird im Normalfall besondere Verträge mit einigen Firmen geschlossen haben, wo ihr dann zwar ausschließlich kaufen müsst, aber Rabatt bekommt.
Für Verbandmaterial ist die Firma Söhngen durchweg sehr empfehlenswert. Zum einen haben ihre Produkte eine Haltbarkeit von 20 Jahren, was heißt, dass das meiste verbraucht sein sollte, bevor es verfallen ist, zum anderen sind die Verbandstoffe (gerade aluderm) durchweg von hoher Qualität und trotzdem sehr Preiswert. Eine 10x10 cm aluderm-Kompresse ist z.B. für ca. 15 Cent zu haben. Die aluderm-Verbandtücher sind zwar, verglichen mit normalen Verbandtüchern ohne Aluminiumbeschichtung, deutlich teurer, verkleben dafür aber so gut wie nicht mit (Brand-)Wunden und sind deutlich dicker als herkömmliche Produkte. Leider sind vor allem die manuelle Absaugpumpe und die Beamtungsbeutel der Firma Söhngen® nicht so empfehlenswert, wie das Verbandmaterial.
Hier kann man bei anderen Firmen, z.B. Helbig und Medida unter einer größeren Auswahl an hochwertigen Markenprodukten wählen. Aber auch bei ebay lassen sich die ein oder anderen Schnäppchen machen.

Eine ausführliche Liste diverser Onlineshops findet sich hier unter dem Menüpunkt Ausrüstung.
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AED an der Schule –sinnvoll oder Geldverschwendung
Diese Frage ist äußerst schwierig zu beantworten. Einerseits kostet ein solches Gerät sehr viel, andererseits kann es erheblich zur Rettung von Leben beitragen. Die Abwägung zwischen diesen beiden Punkten ist sehr subjektiv, insofern nenne ich nur einige grundsätzliche unstrittige Punkte:

Die Bundesärztekammer empfiehlt ein AED dort anzuschaffen, wo eine Nutzung innerhalb von zwei Jahren zu erwarten ist. Das heißt konkret für Schulen, je größer die Schule, je mehr alte Lehrer es gibt oder je mehr Lehrer oder Schüler unter Krankheiten leiden, die einen defibrillieren baren Herzrhythmus können, desto sinnvoller die Anschaffung eines AED. Dem ist noch ein Punkt hinzuzufügen. So macht ein AED auch in abgelegenen Gegenden oder großen Gebäudekomplexen, in die der RD mehr als 5-10 Minuten braucht deutlich mehr Sinn, als in einer kleinen Großstadtschule.
Klar ist aber auch, dass ein AED alleine kein Leben retten kann. Wird er eingesetzt, muss immer auch reanimiert werden. Das heißt aber auch, dass man vor der Anschaffung eines AED erstmal eine anständige Basisversorgung sicherstellen sollte. Um dies zu gewährleisten, ist primär ein hoher Ausbildungsstand, sowie einige günstigere Hilfsmittel nötig (siehe Welches Material ist sinnvoll, welches nice-to-have). Insofern sollte ein AED, wenn man sich für dessen Anschaffung entscheidet, das letzte Glied in einer Kette sein.
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Welches Material muss die Schule vorhalten?
Wie viel Material in einer Schule vorgehalten werden muss, ist in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (kurz: GUV) geregelt. Allerdings ist es keine Aufgabe des Schulsanitätsdienstes eine korrekte Ausrüstung der Schule mit Erste-Hilfe-Material sicherzustellen. Der SSD kann hier selbstverständlich beratend zur Seite stehen und z.B. die Wartung oder Neuanschaffung von Material anregen und ggf. sogar übernehmen. Die Verantwortung, dass die Schule korrekt ausgerüstet ist, trägt aber immer der Schulleiter beziehungsweise der Lehrer, dem diese Aufgabe vom Schulleiter übertragen wurde.

Trotzdem einige kurze Informationen, was vorzuhalten ist: 1) Es muss einen Sanitätsraum mit Krankentrage nach DIN 13 024 Teil 1 oder Teil 2 oder mit einer Liege, sowie mit einem EH-Kasten nach DIN 13 157 (Typ C) geben. Dieser sollte ebenerdig und mit Waschbecken und Fenstern ausgestattet sein.
2) Die Schule muss mindestens einen EH-Kasten nach DIN 13 157 (Typ C) öffentlich zugänglich und möglichst zentral im Gebäude vorhalten. Dies kann unter Umständen auch durch den Verbandkasten im San-Raum gedeckt sein.
3) Bei Wandertagen / Klassenfahrten muss EH-Material mitgeführt werden
4) An Orten mit größerer Gefährdung (z.B. Chemie, Physik, Werkstätten, Turnhalle) sind ebenfalls EH-Materialien vorzuhalten
5) Je nach Größe der Schule müssen weitere EH-Materialien bereitstehen

Wer es genauer wissen möchte, liest bei der GUV nach:

Zur Zeit ist dazu folgende Broschüre gültig:

Die Broschüre GUV I-512 gibt genauere Details, wie viel Material vorhanden sein muss. Link: http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Arc...-Maerz_2006.pdf
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Welches Material ist weitergehend sinnvoll, welches nice-to-have und welches eigentlich überflüssig?
Zunächst ein einfacher Grundsatz, es ist immer nur sinnvoll, das Material zu haben, mit welchem man auch umgehen kann. Das heißt, wenn später z.B. ein Blutdruckmessgerät empfohlen wird, solltet ihr euch nur dann auch eins anschaffen, wenn ihr eine entsprechende Ausbildung (z.B. San-A oder höher) habt. Weiter unten findet ihr jeweils Beispiellisten an Material.

Sinnvolles Material:

- Über die nach GUV vorzuhaltenden Materialen, solltet ihr das Verbrauchsmaterial, was schätzungsweise in einem Jahr verbraucht wird, vorrätig halten. Dazu ist z.B. ein abschließbarer Schrank im Sanitätsraum sinnvoll. Dazu zählen auch ausreichend Einmalhandschuhe passender Größe und Händedesinfektionsmittel.
- Ebenso sind Kühlpacks (z.B. wieder verwendbare in einem Gefrier- oder Kühlschrank) und ein Blutdruck-Messgerät mit Erwachsenen- und Kindermanschette sinnvoll.
- Eine Augenspüllösung sollte es je nach Gefährdung (z.B. Chemie, Werkstätten) auch an der Schule geben
- Auch sehr wichtig ist eine Taschen(beatmungs)maske, für den Fall einer Reanimation
- Damit ihr euer Material auch bei Einsätzen außerhalb des Sanitätsraumes schnell griffbereit habt, ist ein kleiner Rucksack oder eine Tasche, die mit eurem Material gefüllt ist sinnvoll.

Nice-to-have:

- Nett sind Schienungsmaterialen (à la SamSplint) und Stifnecks, da Brüche und HWS-Verletzungen häufiger in der Schule vorkommen (Beispiel: Beim Sturz während des Kippeln mit dem Kopf-/Nackenbereich gegen den Heizkörper geknallt).
- Ein Beatmungsbeutel mit versch. Maskengrößen, diversen Güdeltuben und einer Absaugpumpe kann einem auch sehr helfen
- Eine Zahnrettungsbox kann auch nicht schaden, wenn man denn das Geld hat
- Unter Umständen (ländliche Lage) kann auch ein Sauerstoffbehandlungsgerät sinnvoll sein
- Ein AED ist sicher super, allerdings sollten die oben genannten Materialen, die häufiger zu gebrauchen sind, eine höhere Priorität bei der Anschaffung haben. Besonders sinnvoll ist ein AED an Schulen mit vielen Schülern, ländlicher Lage und/oder Schülern mit Krankheiten, die ein Kammerflimmern herbeiführen könnten. Genaueres dazu unten.

Eigentlich unnötig:

- Infusionen, Zugänge und alles, was dazugehört
- BZ-Messgerät (genaueres siehe nächste Frage)
- Medikamente jeglicher Art (auch Salben, Kopfschmerztabletten)
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Wartung und Pflege der Geräte
Alle eingesetzten Geräte sind nach der mitgelieferten "Bedienungsanleitung" zu handhaben.

Für viele Geräte reicht eine "Einweisung" in ein Modell und somit dürfen andere Modelle auch eingesetzt werden. Dies gilt z.B. für Blutdruckmessgeräte, Beatmungsbeutel und Sitfnecks.
Geräte müssen grundsätzlich nach Bedienungsanleitung auf Funktion überprüft werden. Im SSD empfiehlt sich dies nach jedem Einsatz, in dem das Gerät benutzt wurde, mindestens aber einmal im Monat zu tun.
Außerdem sollten die Geräte nach jedem Einsatz desinfiziert werden (Stethoskope) oder danach entsorgt werden (z.B. Stifnecks).

Auf andere Geräte, z.B. AED oder Sauerstoffbehandlungsgerät, braucht ihr auf das spezielle Gerät eine Einweisung durch eine vom Hersteller autorisierte Person. Diese Geräte müssen unter Umständen auch regelmäßig (z.B. alle zwei Jahre) zum Hersteller, Händler oder TÜV, zur Überprüfung.
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Organisation

Wie kann ein Dienst-/Einsatzplan aussehen?
Sinnvoll ist es, die Ausrüstung in einem Raum zu deponieren, wo alle Schulsanitäter stets Zugriff darauf haben, sodass sie sich im Alarmfall dort ausrüsten können.

Mit den Schulsanitätern sollte möglichst viel Zeit der Woche abgedeckt werden, daher richtet sich der Dienstplan vor Allem nach dem Stundenplan der Schüler, die zum SSD dazu gehören.

Das flexibelste System ist es, wenn immer mindestens zwei Sanitäter planmäßig, stundenweise eingeteilt sind. Der Plan kann sich dann Wochenweise wiederholen.

Erfahrene, ältere Schüler, können ggf. auch einzeln eingeteilt werden, wenn für eine Unterrichtsstunde keine weiteren Schulsanis vorhanden sind.

Wichtig ist vor Allem, dass die Hauptunterrichtszeiten (z.B. 1.-6. Stunde) durch den SSD abgedeckt sind.
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Mögliche Teamkonstellationen:
Für den Einsatz in der Schule sollten alle SSDler mindestens einen 16stündigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Danach können sie in den Dienstplan integriert werden. Nach Möglichkeit sollten die Teams immer aus einem relativ erfahrenen Mitglied und einem etwas unerfahreneren bestehen. Es ist zu vermeiden, dass Neulinge völlig allein ein Team bilden.

Ideal sind also Kombinationen aus einem EH-Mitglied und einem Mitglied mit Sanitätskurs (z.B. San A/B/C, SHL usw.). Die Teams können beliebig erweitert werden, sodass auch drei oder vier Schüler ein Team bilden können.
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Was tun bei zu vielen Neuanmeldungen?
Ihr habt nur eine begrenzte Kapazität um interessierte Schüler in eure Gruppe aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass von dieser Regelung auch nicht abgewichen werden kann.

Möglichkeit 1)
Ihr könnt durch Festlegung einer Altersgrenze für den Eintritt in eure AG versuchen, dass sich die Neuanmeldungen von Beginn an reduzieren. (z.B. ab 14 Jahren, ab 9. Klasse usw.).

Möglichkeit 2)
Führt eine Warteliste auf der ihr die Reihenfolge der Anmeldungen festhaltet. Schüler, die sich später anmelden können so als Nachrücker in die AG kommen, wenn andere austreten.

Möglichkeit 3)
Ihr könnt durch Terminsachen beeinflussen wer zu eurer AG kommen kann. So können an gewissen Unterrichtstagen auch nur gewisse Schüler stundenplanbedingt zu den Übungsstunden kommen. Außerdem könnt ihr einen EH-Kurs, den ihr zu Beginn des Schuljahres anbietet, feststellen, wer sich wirklich engagieren will. Wenn ihr den Kurs am Wochenende stattfinden lasst, werden nur Schüler kommen, die auch bereit sind, Freizeit für diese AG zu opfern.
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Mitgliederwerbung, aber wie?
Für die Mitgliederwerbung gibt es mehrere Möglichkeiten. Ich werde euch hier einige Anregungen geben, die ihr bei euch auch probieren könnt.

Möglichkeit 1)
Durch Aushänge an allen Eingangstüren zu eurer Schule könnt ihr auf eure (neue) AG hinweisen. Dabei ist es wichtig einen sogenannten Eyecatcher zu verwenden, der die Aufmerksamkeit der Schüler auf eure Werbung richtet. Das kann z.B. das Logo einer Hilfsorganisation (von der ihr betreut werdet) oder ein Comic zum Thema sein.
Auf dem Aushang muss zu erkennen sein, wann und wo ihr euch bei euren Gruppenstunden trefft.

Bei einer Neugründung eures SSD könnt ihr auch eine Liste aushängen in der sich interessierte dann vor dem ersten Treffen eintragen können (Vor- und Nachname, Klasse und Alter).

Möglichkeit 2)
Ihr geht durch die Klassen die ihr für eure Arbeit erreichen wollt, stellt euch vor und verteilt kleine Flyer, die das wichtigste von eurer Arbeit rüberbringen.
Außerdem könnt ihr euch in Sitzungen des Schülerrats vorstellen. Die jeweiligen Klassensprecher können eure Anliegen dann in die Klassen weitertragen.

Möglichkeit 3)
Nutzt Schulveranstaltungen und Sportfeste um euch zu präsentieren. Je mehr ihr dabei POSITIV auffallt, desto besser ist die Werbung für euch.
Die Präsentation kann in Form von Infoständen geschehen. Bei Sportfesten ist es von Vorteil eine auffällige Sanitätsstation aufzustellen um neben eurer Arbeit Werbung zu machen. Hängt dazu Zettel mit Logos auf, die auch auf eure Übungsstunden hinweisen.
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Rechtliches

Was kostet es wenn ich einen RTW rufe?
Grundsätzlich entstehen keine Kosten wenn man einen Notruf wählt. Die Nummer selbst (112) ist immer kostenlos. Der RTW selbst würde zwar mit einigen hundert Euro zu Buche schlagen, aber diese Kosten werden von der Versicherung des Verunfallten/Erkrankten getragen. Dem Helfer entstehen hierbei keine Kosten! Dem wäre noch hinzuzufügen: auch wenn jemand den RD alarmiert und es kommt nicht zu einem Transport eines Erkrankten/ Verunfallten und der RTW fährt leer wieder weg fallen hier für den Anrufer keine Kosten an. Dies wird irrtümlich immer wieder leider so vermutet.
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Welche Rechte und Pflichten haben die Schulsanitäter (z.B. Medikamentengabe)?
Rechte und Pflichten sind sehr abhängig vom Ausbildungsstand. Letztlich gilt aber auch für Schulsanitäter, dass sie in der Pflicht sind – wie jeder andere auch – im Rahmen des Möglichen zu helfen. Für den Schulsanitäter bedeutet das je nach Ausbildung eine Betreuung und Versorgung und ggf. ein zeitiges Absetzen des Notrufes. In anderen Pflichten befindet sich der Schulsanitäter nicht, da er eigentlich nur ein Schüler ist.
Das Thema Medikamentengabe ist immer ein sehr heiß diskutiertes Thema. Grundsätzlich sollte man sich an die Regel halten, dass man nichts außer frische Luft oder Sauerstoff und ggf. was zu trinken oder essen (Wasser, Traubenzucker, usw), falls es eine Besserung bewirken könnte. Von allen anderen Medikamenten (auch so eigentlich simplen Sachen wie Aspirin, Bepanthen, Fenestil, usw) sollte man die Finger weglassen wegen der Gefahr von Nebenwirkungen oder allergischen Reaktionen.
Ist es der Wunsch eines Patienten, dass man ihm bei der Einnahme eines Medikamentes hilft, so kann dem nachgegeben werden. Das bedeutet, dass ihr euch zunächst vergewissern solltet, dass das Medikament dem Patienten gehört, es haltbar ist und euch damit vertraut machen, wie ihr bei der Einnahme helfen könnt. Dabei ist es hilfreich sich mit dem Betroffenen abzusprechen.
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Was geschieht bei Fehlern der SSDler? Besteht eine Haftungspflicht?
Lediglich wenn der Schulsanitäter wider besseren Wissen gehandelt hat droht ihm eine Gefahr. Solange er nach bestem Wissen und Gewissen seine Versorgung durchführt, sich dabei an die im Rahmen der Ausbildung gelernten Maßnahmen hält und bei Bedarf den Rettungsdienst alarmiert, kann ihm nichts passieren. Auch aus diesem Grund ist es wichtig Einsätze immer umfassend zu protokollieren. Sollte all dies vorbildlich ablaufen, kann der Helfer (hier Schulsanitäter) nicht für Fehler belangt werden.
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