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19.11.2014, 13:54
RotesKreuz hat geschrieben:
Eine vollständige neurologische Untersuchung (D) braucht gerne mal eine viertel Stunde

So lange ? Gut, wir haben auch nur die DMS-Kontrolle und eben die Pupillenreaktion zu testen…. Was wird denn im RD noch zusätzlich gemacht ?

Solange dir Hirnnerven, Muskeleigenreflexe,.... und deren Funktion nichts sagen, macht es auch keinen Sinn irgendwie weitergehend "neurologisch" untersuchen zu wollen.
Wichtig für dich ist eine mögliche vitale Bedrohung zu erkennen, und das ganze geht auch ohne Pupillenkontrolle, insb. dann wenn man sich halt letztendlich doch nicht sicher ist was denn jetzt z.B. "weit" und was noch "mittel" ist.

RotesKreuz hat geschrieben:
1. Bei mir verengt sich da gar nix

Hä… ich bin doch jetzt nicht die einzige, die spürt dass sich Muskeln anspannen, oder ? :D

Welche Muskeln im Bauch sollen sich denn anspannen, wenn du deine beiden Beine übereinander legst? Das eine hat doch mit dem anderen eher nichts zu tun.

RotesKreuz hat geschrieben:- Ist eine Lungenembolie eigentlich gefährlich, wenn man sie sofort erkennt und keine anderen Komplikationen vorliegen ? Mit einer Thoraxdrainage bekommt man sie doch schnell in den Griff, oder ?

Natürlich ist die gefährlich, weil du primär nichts dagegen machen kannst außer gegen die Symptome halbwegs Widerstand zu leisten.
Was meinst du mit anderen Komplikationen?
Thoraxdrainage? Weißt du überhaupt was eine Lungenembolie ist?

RotesKreuz hat geschrieben:- Auf dem Patientenprotokoll steht : Beatmung spontan/ assistiert/ kontrolliert. Was ist denn der Unterschied ?
Ich beatme eigentlich nur bei einem Herzkreislaufstillstand – was muss ich da dann hinschreiben ?

Das wäre in deinem Fall "kontrolliert". Spontan atmest du jetzt gerade, und ich auch. Assistiert wäre, wenn dein Patient bei vorhandenem Spontankreislauf eine nicht ausreichende Atmung hat, und du quasi so nochmal "extra" Luft nachschiebst mittels Beutel/Maske. Klingt in der Theorie vllt auch wieder einfach, ist aber wieder wesentlich schwerer als man denkt, wenn man das nicht regelm. macht (was übrigens genauso auf die herkömmliche Beutel/Maske-Beatmung und natürlich insb. auch die oben angesprochene endotracheale Intubation zutrifft).

RotesKreuz hat geschrieben:- Und in derselben Tabelle steht Defibrillation. Der AED tut doch aber jede zweite Minute den Herzrhythmus analysieren – und ggf einen Schock empfehlen. Wie kann ich das da richtig eintragen ? Jedes Kästchen steht doch für 5 Minuten…. (und – warum macht man das eigentlich ? Reicht es nicht, wenn wir hinschreiben, dass der AED im Einsatz war ? Oder spielt die Anzahl an Defibrillationen für den Arzt irgendeine Rolle ? Ich dachte, es wird nur auf die vergangene Zeit Rücksicht genommen…. Und ggf auf Totenflecken… ?)

Da hier niemand dein Protokoll kennt, kann auch keiner sagen was für "Kästchen" du meinst und warum die für fünf Minuten stehen.
Natürlich ist es gut zu wissen, dass bzw. ob überhaupt defibrilliert wurde - das zeigt schließlich in gewisser Weise was am Herz "los war" und auch die medikamentöse Therapie durch den NA/RD wird dadurch "moduliert".
Wann wird denn überhaupt defibrilliert und wann nicht?
19.11.2014, 13:55
So lange ? Gut, wir haben auch nur die DMS-Kontrolle und eben die Pupillenreaktion zu testen…. Was wird denn im RD noch zusätzlich gemacht ?

Und genau darum geht's - nur weil man dies oder jenes gelernt hat, macht es noch lange keinen Sinn bei jedem Patienten. Ich bezog mich jetzt nicht nur auf den RD, sondern eine generelle neurologische Untersuchung.

- Wir müssen den NA immer darauf hinweisen, dass wir SanHelfer sind (hoffentlich bin ich es demnächst auch :D ) und es nicht unserem Ausbildungsstand entspricht, wir mit dem Umgang aber schon vertraut sind. Entweder er wiederholt, dass wir es versuchen dürfen, und dann können wir selbst entscheiden, ob wir es nun machen wollen oder nicht. Zwingen darf uns niemand UND wenn wir es machen, dann sei die Verantwortung beim Arzt. Dasselbe gilt für Zugänge. Im Januar ist ein Dienstabend geplant, an dem wir das dann üben werden.

Ihr könnte es nicht und das solltet ihr wissen - es dennoch durchzuführen ist eine Körperverletzung, auch wenn es euch jemand übertragen hat.
Eine Intubation lernt man erst am Phantom, (evtl. an einer Leiche) und dann unter kontrollierten Bedingungen im OP.

ei Patienten mit einer schlechten Überlebenschance soll es vorkommen, dass wir gefragt werden, ob wir es ausprobieren wollen.

Sollte das jemals in meiner Gegenwart vorkommen, garantier' ich für nichts was dann passiert...
DAS geht gar nicht. Unser Job ist es genau bei den Patienten mit schlechter Chance das beste rauszuholen - wer das nicht begriffen hat, ist in dieser Branche falsch.
Etwas völlig anderes ist das Üben an Leichen, das ist eine rein moralische Frage.

Zugegeben ich würde es glaube ich auch versuchen, wenn ich einmal die Möglichkeit dazu haben sollte…

Wenn's dir darum geht, komm vorbei und ich stell mich zur Verfügung. Ist mir egal - aber an einem kritischen Patienten spielt man nicht rum!

es sei am Patienten einfacher…..

...man soll ja einmal am Tag lachen, oder?

Hä… ich bin doch jetzt nicht die einzige, die spürt dass sich Muskeln anspannen, oder ?

Zumindest bei meiner männlichen Anatomie tut sich da nichts :D

Zu den nachträglichen Fragen:
- Mach' dir den Unterschied zwischen Lungenembolie und Pneumothorax klar, bei ersterem hilft dir die Thoraxdrainage nicht weiter
- spontane Atmung = normale Atmung durch Patienten selbst
assistierte Beatmung = man unterstützt mit Beutel-Masken-Beatmung die unzureichende Eigenatmung des Patienten
kontrollierte Beatmung = man übernimmt die Beatmung komplett durch Beutel/Beatmungsgerät (z.B. bei Rea)
- es ist schon von Bedeutung, ob es zur Defibrillation kam oder nicht (und ggf. wie oft)
19.11.2014, 15:42
Das habe ich so nicht gesagt. In solchen moralischen Fragen gibt es ja kein richtig vs. falsch, sondern nur Meinungen und Abstufungen.

Naja. Es ist und bleibt nicht richtig. Jeder kann sich natürlich seine Meinung darüber bilden aber die Ethikkomission betrachtet das als falsch.
Eine andere Sichtweise wäre, dass durch diese Übung ermöglicht wird, dass man anderen Menschen, die zwischen Leben und Tod sind, retten kann. Und das geht nur, wenn man damit auch sicher umgehen kann. Aber SanH bleiben da trotzdem ein "Sonderfall" wenn man die Moral miteinbezieht. Diese Übung wird UNS nicht dazu verhelfen können, anderen Menschen in einer Notsituation zu helfen. Das dürfen wir nämlich wiederrum nicht. Demzufolge ist es nicht gerechtfertigt. Die, die das an "hoffnungslosen" Patienten versuchen würden, würden eigentlich nur aus Aufregung, Spannung und Neugier handeln wollen. Ich muss(te) mich da leider mit einbeziehen….. Gebe ich aber auch ganz ehrlich zu. Und das ist nicht richtig diesem Menschen und insbesondere den Angehörigen gegenüber….
Mittlerweile habe ich seit der ganzen Diskussion im Thread hier so ein schlechtes Gewissen, dass ich es auch nicht mehr machen will, wenn ich einmal gefragt werden sollte.

DAS geht gar nicht. Unser Job ist es genau bei den Patienten mit schlechter Chance das beste rauszuholen - wer das nicht begriffen hat, ist in dieser Branche falsch.

Wenn's dir darum geht, komm vorbei und ich stell mich zur Verfügung. Ist mir egal - aber an einem kritischen Patienten spielt man nicht rum!

Ähm – ich glaube Du hast mich missverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt… ich meinte mit "Patienten mit einer schlechten Überlebenschance" die, die vermutlich nicht mal mehr den Weg bis ins KH überleben… nicht kritische/ schwerverletzte Patienten ! …

Welche Muskeln im Bauch sollen sich denn anspannen, wenn du deine beiden Beine übereinander legst? Das eine hat doch mit dem anderen eher nichts zu tun.

Die rechts und links unterhalb des Bauchnabels… ( ? :rolleyes: )

Weißt du überhaupt was eine Lungenembolie ist?

Oh, Entschuldigung, ich meinte ein Lungenödem..
Ich dachte eine Thoraxdrainage hätte auch bei einer Wasseransammlung helfen können, da sie das bei einer Luftansammlung tut.....
Ich werde mich beim nächsten Mal aber lieber sofort informieren, sorry...

Da hier niemand dein Protokoll kennt, kann auch keiner sagen was für "Kästchen" du meinst und warum die für fünf Minuten stehen.

Oh – hat nicht jeder KV dieselben Protokolle ? Das wusste ich nicht, sorry…

Wann wird denn überhaupt defibrilliert und wann nicht?

defibrilliert wird bei Vorhof- und Kammerflimmern... bei einer Asystolie bringt es nichts mehr..

...man soll ja einmal am Tag lachen, oder?

Danke.
Jetzt gehe ich motiviert weiterlernen...
19.11.2014, 16:35
Ähm – ich glaube Du hast mich missverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt… ich meinte mit "Patienten mit einer schlechten Überlebenschance" die, die vermutlich nicht mal mehr den Weg bis ins KH überleben… nicht kritische/ schwerverletzte Patienten ! …

Auch diese geben wir nicht auf - und wenn unter gewissen Umständen doch, dann lass ich bei einem sterbenden Menschen nicht noch den Praktikanten ran, sondern lass' ihn in soweit möglich würdevoll und schmerzarm sterben.

Die rechts und links unterhalb des Bauchnabels… ( ? :rolleyes: )

Da liegt der Musculus rectus abdominis - der aber nicht bis in die Beine zieht.

Oh, Entschuldigung, ich meinte ein Lungenödem..
Ich dachte eine Thoraxdrainage hätte auch bei einer Wasseransammlung helfen können, da sie das bei einer Luftansammlung tut.....
Ich werde mich beim nächsten Mal aber lieber sofort informieren, sorry...

Einfach formuliert geht's beim Ödem um Wasser in der Lunge, während es beim Pneu um Luft im Pleuraspalt, also zwischen Lunge und Rippen.

defibrilliert wird bei Vorhof- und Kammerflimmern... bei einer Asystolie bringt es nichts mehr..

Nein. Defibrilliert wird bei bei pulsloser ventrikulärer Tachykardie (pVT) und bei Kammerflimmern, nicht bei Asystolie und pulsloser elektrischer Aktivität (peA) - ein Vorhofflimmern ist kein Defibrillationsgrund!

...man soll ja einmal am Tag lachen, oder?

Das war nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen die Aussage deines Ausbilders.

Dann noch viel Erfolg beim Lernen! :good:
19.11.2014, 18:26
Mach dir doch nicht so viele Gedanken über Maßnahmen die du (vor einer rettungsdienstlichen Ausbildung) im Einsatz nie durchführen wirst (hoffentlich).
Sprich Zugänge, Intubation, Thoraxdrainage, usw.
Ich finde Neugierde wirklich gut und ich finds toll dass du über das San Niveau hinaus noch mehr lernen willst, aber ich denke, jetzt vor der Prüfung sind die Basics und deine für die Prüfung relevanten Krankheitsbilder wichtiger ;)
Ich meine zu wissen welches Protokoll du meinst und ich muss ehrlich sagen, ich finde die 5min Einteilung blöd. Bei uns ist an den Protokollen keine Einteilung vorgegeben, sodass du 1min oder 30sek Schritte eintragen kannst (wenn das Verlaufsdiagramm jemals von jemandem ausgefüllt wird ;) ).

Viel Erfolg bei der Prüfung :)
19.11.2014, 20:42
Auch wenn du in der Praxis sicher nicht dazu kommen wirst, endotracheal zu intubieren: Ich halte es für gut und richtig das an der Puppe zu trainieren. Es ist immerhin eine zentrale Maßnahme in der Notfallmedizin und die Wahrscheinlichkeit, dass du dabei assistieren musst ist durchaus vorhanden. Und genau dafür sollte man die Abläufe und die Vorgehensweise einigermaßen kennen. Genau so steht es auch in den - zumindest mir bekannten - Ausbildungsvorschriften.
Am Patienten kann es übrigens tatsächlich deutlich einfacher sein, als an der Puppe - es kann aber umgekehrt auch deutlich schwieriger werden.

Flexülenlegen halte ich für weithin unkritisch. Wenn das jemand vorher im Kurs wirklich gelernt hat, gibt es durchaus Patienten, an denen ich ihn "üben" lassen würde.
Und gerade bei Großschadenslagen wo nur unzureichend qualifizierteres Personal vor Ort ist, wäre das sich nicht verkehrt, wenn auch einiges Sanis das beherrschen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lungenödem /Lungenembolie /Pleuraerguss /Pneumothorax <- alles Lunge, alles Wasser oder Luft, nur andere Orte
19.11.2014, 23:58
Der Psoasmuskel wäre ja an Beinen und Bauch beteiligt, Prinzip der Psoaszeichen bei Appendizitis... Macht die Fritsche Lagerung da nicht sinnvoller...

Als Sanitätshelfer sollte dein Fokus auf der Assistenz und der sicheren Beherrschung von Basics liegen. Den Zustand des Patienten erkennen, rechtzeitig nachfordern, Vitalwerte erheben, den Pat. vorteilhaft lagern/HWS-Immo, Wärmeerhalt durchführen und einige kluge Fragen zu Vorerkrankungen und Co stellen - Fertig ist die Prüfung :)
Der King wirst du wenn du dann noch, das Krankheitsbild erkannt hast und einige Infos zur weiteren Versorgung nennen kannst, vorsichtig schienst, erweitertes Material herrichtest und so keine Leerlaufzeiten in der Versorgung entstehen. ;)
20.11.2014, 07:41
Ihr nutzt den igel ? Feine Sache, schönes Device ^^
21.11.2014, 14:15
Hallo zusammen :)

Ich habe noch einmal mit meinem Ausbilder gesprochen, der mich beruhigen konnte :D Er meinte, das kommt alles nicht dran und ich habe mir viel zu viele Gedanken gemacht ... so... jetzt bin ich in der Tat erleichtert ^-^

Nein. Defibrilliert wird bei bei pulsloser ventrikulärer Tachykardie (pVT)

ähm.... wusste gar nicht, was das ist.... Uns wurde immer allgemein gesagt: Wenn das Herz flimmert spricht man von keiner normalen Herztätigkeit mehr (in dem Sinne dass der Blutkreislauf unterbrochen ist) und dann muss defibrilliert werden bzw. der AED erkennt das dann und empfiehlt den Schock...

http://de.wikipedia.org/wiki/Lungenödem /Lungenembolie /Pleuraerguss /Pneumothorax <- alles Lunge, alles Wasser oder Luft, nur andere Orte

Dann noch viel Erfolg beim Lernen! :good:

Viel Erfolg bei der Prüfung :)

Danke :)
21.11.2014, 15:37
Darf ich fragen, welchen San du machst?
21.11.2014, 17:17
Bei uns gibt es die Unterteilung (San A/ San B/ San C) nicht (mehr). Vorraussetzung war der große EH-Kurs (16H) und die Sanitätsausbildung hat 48 Unterrichtsstunden gedauert. Jetzt kommt bald die Prüfung :D
21.11.2014, 23:56
Ja, bei uns gibt es noch die Unterteilung in Grund- (Voraussetzung EH 16UE; 48 UE Dauer; entspricht San AB) und Fachlehrgang (Voraussetzung GL San; 32UEs?!; entspricht San C) ;)
22.11.2014, 10:54
ok... jetzt bin ich verwirrt.. :) Ich habe nämlich (von der Ausbildungsdauer - die Prüfung zählt nicht mit) diese 48 Stunden aber insgesamt 56 UE...
22.11.2014, 19:52
is ja auch egal ;D

Ich glaub die Prüfung ist bei uns auch nicht drin, aber ich hab auch schon festgestellt, dass in benachbarten KVs die Grundlehrgänge z.T. auch länger gehen...
Ich denke, des is lediglich auf Kreisebene geregelt :o
24.11.2014, 17:06
Habe gerade rausgefunden, warum das 56 UE sind: 48 Stunden Ausbildung + 8 Stunden "Prüfungstag" (anschließendes Festessen wurde wohl nicht mit einberechnet :D) :)
Das passt ;)


Übrigens habe ich die Prüfung erfolgreich bestanden ! :D :D :D

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