Möglichkeiten im Schülerpraktikum

Alle Themen die ihr nicht unter bekommt, könnt ihr hier posten! Bitte schaut aber vorher nochmal im Forum, ob es nicht vielleicht doch besser woanders hinpassen könnte.

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03.05.2014, 22:13
Original von Maxi
Für den 16 jährigen SanH besteht diese Gefahr im SanD nicht?

Ich kann deine Argumentation durchaus verstehen, allerdings sollte die Gesellschaft auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Wer einen Bauernhof hat, ist in der Regel Schlachtungen gewohnt. Kann das die Entwicklung von (Bauer)Kindern nicht auch Stören?


Ich argumentiere nicht - der Gesetzgeber lässt zu viele Fragen offen. Solange mir niemand sagt, was denn nun die Entwicklung von Jugendlichen stört und was nicht, mache ich mich immer angreifbar.

Selbstverständlich hast Du recht - bei Anwendung des vernünftigen Menschenverstandes. Aber der ist in der Juristerei eben nicht gefragt.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

03.05.2014, 22:21
Mir geht es nur darum, dass eine noch nicht volljährige Person nur in begrenztem Umfang Entscheidungen für sich (und andere) treffen kann. Dieses Problem hast du mit 18+ halt nicht.


Das erläuter mir doch bitte mal.

03.05.2014, 22:33
Original von MaxiDas erläuter mir doch bitte mal.

Ohne Jurist zu sein würde ich hier mal das Stichwort beschränkte Geschäftsfähigkeit ins Spiel bringen. Ein Minderjähriger darf nunmal nicht alles selber Entscheiden.
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03.05.2014, 22:42
Dabei geht es aber primär um Verträge. Dies hat m.E. lediglich bei der Einverständiserklärung eine Bedeutung und betrifft nicht die Handlungen im Rahmen einer Patientenversorgung.

Nächstes Beispiel: Minderjährige Pflegeschüler(innen).

Manchmal ist der GMV und eine Wahrscheinlichkeitsabwägung am besten.

03.05.2014, 22:55
Lassen wir das ganze jetzt mal so stehen.
Wir werden da eh auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Müssen wir aber auch nicht.

Unter meiner Leitung gibts sowas nicht. Was andere machen, ist deren Sache. Wie Don Spekulatius aber schon ganz richtig geschrieben hat:
Original von Don Spekulatiusder Gesetzgeber lässt zu viele Fragen offen. Solange mir niemand sagt, was denn nun die Entwicklung von Jugendlichen stört und was nicht, mache ich mich immer angreifbar.
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03.05.2014, 23:11
Sehe ich anders, aber wir sind uns ja einig, dass wir uns nicht einig sind.

Von daher: gute Nacht :)

11.05.2014, 17:45
Sein Praktikum im Rettungsdienst zu machen, wird, wie du schon selbst sagtest, sehr schwierig. Einen Praktikumsplatz in einer Klinik im medizinischen Bereich zubekommen ist ebenfalls nicht leicht, da viele Krankenhäuser nur Praktikanten im pflegerischen Bereich einsetzten. Ich empfehle dir, dass du dich am besten an ein Lehrkrankenhaus wendest und ausdrücklich in der Bewerbung schreibst, dass du im medizinischen Bereich eingesetzt werden möchtest. Ich selbst habe mein Schülerpraktikum mit 16 in einem Lehrkrankenhaus in der Anästhesie gemacht.
LG Andreas

15.05.2014, 10:44
Alternativ mal bei Arztpraxen nachfragen.
Dort gibt es auch jede Menge zu entdecken.


Ansonsten bedenkt:
Eine Normalstation kann viel interessanter sein, als ein OP einer bestimmten Fachrichtung. Wenn man in einer Woche 10 Hüft-Teps erlebt, aber keine Bauch-OP wird der Sinn eines solchen Praktikums auch fraglich.
Auf der Station kann man dann vieles entdecken, die Folgen und Einflüsse von sog. Volkskrankheiten kennen lernen. Und je nach Einstellung hat man dann auch die Möglichkeit, bei der ein oder anderen Untersuchung zu "assestieren". Viele chirurgischen Stationen geben den Praktikanten auch mal die Möglichkeit, ein oder zwei Tage mit in den OP zu gehen.

05.08.2014, 10:18
*altes Thema rauskram* Steinigt mich!

Also bei uns im KH darfst du ab der 9. Klasse ein Praktikum in der Pflege machen.
In dieses Praktikum kam ich durch Kontakte zum Notarzt, der dort auf der Viszeral-, Neuro- und Unfallchirurgie arbeitete.
Meine Aufgaben waren unter anderem das RR, Puls und Fiebermessen, Waschen, Füttern, i.v.-Z.'s entfernen, BZ messen sowie die dokumentation von den gemessenen Werten. Außerdem noch die Standardsachen wie Urinflaschen entleeren, Bettpfannen entleeren etc. Auch in Infektionszimmer durfte ich mitgehen, natürlich voll verkleidet. OP-Patienten begleitete ich zusammen mit einer GuK-Pflegerin in den Aufwachraum und holte sie dort auch wieder mit ihr zusammen ab.

Durch ein Gespräch mit dem Notarzt erfuhr ich dann, dass das alles "Illegal" war. Ein Praktikant darf lediglich bei jeder Aufgabe die oben genannt ist daneben stehen und zugucken. Infektionszimmer sind selbst für GuK-Pflegeschüler strengstens verboten unter 18 Jahren. Gut, und das Essen ausgeben und füttern darf man. Alles andere muss und sollte dem Fachpersonal (siehe Schwestern, Pfleger, Pflegehelfern) überlassen werden.

Die KH sind einfach so extrem unterbesetzt, dass sie dem Praktikanten mehr zumuten als sie dürften. Ich hätte höchstens 8 Std. arbeiten müssen. Sie wollten mich aber von 6 Uhr in der Früh bis 18 Uhr abends dabehalten.
Lass dir nicht auf der Nase herumtanzen!

Ich sehe einfach generell ein Problem in diesen Schülerpraktikas im KH. Irgendwie interessiert dort kein Schwein die Rechtslage.


Bei uns ist es übrigens wieder ein bisschen anders:
KTW ab 16
HvO ab 16
RTW ab 17 (ohne Nachtschicht)
Krankenhaus (Pflege): 9. Klasse
Krankenhaus (ZNA): mit Kontakten ab 9. Klasse, sonst 16
Krankenhaus (OP, Anästhesie): mit 17 (muss im RS-Praktikum sein oder vergleichbare Ausbildung mit Praktika)

05.08.2014, 10:40
Original von -Anja.-
Rechtslage.

Kannst du das alles, was du oben geschrieben hast, auch irgendwie belegen?

Denn "Mir wurde erzählt" bringt nichts..
Endlich EH! 04.05.2008!

05.08.2014, 18:57
Uni Bonn

-> Insbesondere Jugendarbeitsschutz Absatz 1-2.8, Absatz 2.12, 2.13, 2.16, 2.17
-> Beschäftigung von Kindern § 5 Absatz 3
-> Beschäftigungsverbote und -einschränkungen § 22 Absatz 1 Abschnitt 1-7

Reichts oder willst noch n paar?

05.08.2014, 19:11
wie macht man bitte nen HvO-Dienst ab 16? Du brauchst (zumindest bei uns) ein Auto und dementsprechend nen Führerschein...?!

05.08.2014, 19:52
Original von sophia.mag.kekse
wie macht man bitte nen HvO-Dienst ab 16? Du brauchst (zumindest bei uns) ein Auto und dementsprechend nen Führerschein...?!


Hier ging es um Praktika in der Medizin. Natürlich bist du nur der 2. bzw. 3. im HvO-Auto und fährst auch nicht. Erklärt sich von selber, warum das so ist ;)

05.08.2014, 19:56
Ach so : p
Bei uns gibt es meines Wissens nach keine HvO-Praktika in dem Sinn, deswegen frag ich ; )

05.08.2014, 21:56
Original von -Anja.-
Uni Bonn

-> Insbesondere Jugendarbeitsschutz Absatz 1-2.8, Absatz 2.12, 2.13, 2.16, 2.17
-> Beschäftigung von Kindern § 5 Absatz 3
-> Beschäftigungsverbote und -einschränkungen § 22 Absatz 1 Abschnitt 1-7

Reichts oder willst noch n paar?

Aus den Gesetzesverweisen gehen deine genannten Beispiele nicht hervor. Das verlinkte Dokument der Uni Bonn ist zwar schön und gut,dort werden im Vergleich zu Gesetzen zwar konkretere Aussagen getroffen, juckt aber jeden anderen Praktikanten an jedem anderen Haus nicht.

Deshalb: Vorsicht mit irgendwelchen allgemeingültigen Aussagen, die dann letzendlich weder Hand und Fuß haben und am Ende auch von internen Regelungen abhängen können.
Endlich EH! 04.05.2008!

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