-Anja.-
Beiträge: 485
Wohnort: Oberbayern
Qualifikation: RS
*altes Thema rauskram* Steinigt mich!
Also bei uns im KH darfst du ab der 9. Klasse ein Praktikum in der Pflege machen.
In dieses Praktikum kam ich durch Kontakte zum Notarzt, der dort auf der Viszeral-, Neuro- und Unfallchirurgie arbeitete.
Meine Aufgaben waren unter anderem das RR, Puls und Fiebermessen, Waschen, Füttern, i.v.-Z.'s entfernen, BZ messen sowie die dokumentation von den gemessenen Werten. Außerdem noch die Standardsachen wie Urinflaschen entleeren, Bettpfannen entleeren etc. Auch in Infektionszimmer durfte ich mitgehen, natürlich voll verkleidet. OP-Patienten begleitete ich zusammen mit einer GuK-Pflegerin in den Aufwachraum und holte sie dort auch wieder mit ihr zusammen ab.
Durch ein Gespräch mit dem Notarzt erfuhr ich dann, dass das alles "Illegal" war. Ein Praktikant darf lediglich bei jeder Aufgabe die oben genannt ist daneben stehen und zugucken. Infektionszimmer sind selbst für GuK-Pflegeschüler strengstens verboten unter 18 Jahren. Gut, und das Essen ausgeben und füttern darf man. Alles andere muss und sollte dem Fachpersonal (siehe Schwestern, Pfleger, Pflegehelfern) überlassen werden.
Die KH sind einfach so extrem unterbesetzt, dass sie dem Praktikanten mehr zumuten als sie dürften. Ich hätte höchstens 8 Std. arbeiten müssen. Sie wollten mich aber von 6 Uhr in der Früh bis 18 Uhr abends dabehalten.
Lass dir nicht auf der Nase herumtanzen!
Ich sehe einfach generell ein Problem in diesen Schülerpraktikas im KH. Irgendwie interessiert dort kein Schwein die Rechtslage.
Bei uns ist es übrigens wieder ein bisschen anders:
KTW ab 16
HvO ab 16
RTW ab 17 (ohne Nachtschicht)
Krankenhaus (Pflege): 9. Klasse
Krankenhaus (ZNA): mit Kontakten ab 9. Klasse, sonst 16
Krankenhaus (OP, Anästhesie): mit 17 (muss im RS-Praktikum sein oder vergleichbare Ausbildung mit Praktika)