Erste Fahrt mit SoSi

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31.01.2012, 12:19
Ich denke M1K3 meint das richtige, vermischt aber ein bisschen was...

Man muss hier unterscheiden zwischen dem Komplex der Wegerechte und der Sonderechte....
Zuerst mal die Sonderrechte.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(§35 Abs. 5a StVo)

Die Sonderrechte kann ein Rettungsdienstfahrzeug auch OHNE blaues Blinklicht oder Folgetornhorn in Anspruch nehmen. (Macht auch Sinn, zu den Sonderrechten gehört ja auch das Parken "wo man will"..Und wer parkt schon mit laufendem Blaulicht und Horn)..

Dementsprechend ist das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit, usw. auch ohne Gebrauch von Blaulicht und Folgetornhorn möglich.

Als Voraussetzung gilt aber wie angesprochen: Die gebotene höchste Eile um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Nicht verwechselt werden darf damit aber der Komplex der Wegerechte.

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(§38 Abs 1ff StVo)

Dies ist erstmal unabhängig von den Sonderrechten zu betrachten auch wenn die Voraussetzung nahezu gleich sind.. Dementsprechend ist theoretisch die Inanspruchnahme von Wegerechten ohne die Inanspruchnahme von Sonderrechten möglich und (das ist das wichtige) auch umgekehrt.
Die Nutzung des blauen Blinklichts allein darf -wie in Absatz 2 angegeben- bei Einsatzfahrten auch alleine erfolgen.
Damit kann ich problemlos mit Blaulicht OHNE Horn fahren und Sonderrechte in Anspruch nehmen (denn wie gesagt, dafür brauche ich gar kein Blaulicht). Jedoch habe ich keine Wegerechte inne, ich ordne also kein "freie Bahn schaffen" an.

Ein nächtliches "20 Minuten" Durchhornen aus angeblichen rechtlichen Gründen ist daher Blödsinn...Denn...Wo kein Verkehr dort auch keine Wegerechte nötig....

(das ganze ist übrigens nur in .de gültig...logischer Weise..in .ch z.B. mussten wir tatsächlich -weil rechtlich ausdrücklich gefordert- mit Dauerhorn fahren..Und hier ebenso....)

Was M1K3 vermutlich meinte war die Tatsache das die Voraussetzungen gleich sind...Nämlich "höchste Eile"...und nicht "so ein bisschen ohne Eile".

Und wenn Wie das deutsche Horn eklig findet.... Ich finde unseres noch unangenehmer:
http://www.youtube.com/watch?v=Lbvw5LL4-iI
http://www.youtube.com/watch?v=7SBZG5GdhqU

(Dafür haben wir aber mehr Auswahl)
Zuletzt geändert von krumel am 31.01.2012, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.

31.01.2012, 19:27
Original von krumel
Die Sonderrechte kann ein Rettungsdienstfahrzeug auch OHNE blaues Blinklicht oder Folgetornhorn in Anspruch nehmen.


Sollte es aber nicht. Siehe die Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO:

Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.

31.01.2012, 21:47
Es gibt aber ausnahmen, wie z.B. Person droht zu springen.
Zu mindest bei uns ist es dann so, daß der Rest der Anfahrt ohne Blau und Horn angefahren wird.

Aber dann muß man auch bedenken, daß die anderen Verkaehrsteilnehmer nicht sehen können, daß man im Einsatz ist und Sonderrechte nutzt.
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

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01.02.2012, 05:47
@Buschi: Sollte ist nicht muss.. Und die Verwaltungsvorschriften des Bundes sind in diesem Kontext reichlich "fürn A*" formuliert, unter Juristen gelten die Dinger als nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind....

Abgesehen davon entstehen durch Verwaltungsvorschriften (im Regelfall) keine OWI oder Strafvorschriften....

(Und im konkreten Fall gibt es durchaus Zweifel das sich der genannte Absatz -der sich ja auf "Absatz 5" bezieht auch auf Absatz 5a bezieht....Das ist nämlich je nach Kommentar den man liest nicht unbedingt gegeben).

01.02.2012, 14:00
Hahahahaaaaaa herrlich!

1. Wenn der Fahrer (der ich selten bin) entscheidet das Horn an zu lassen, ist das seine Entscheidung, und ob mich das begeistert oder nciht, hat ihn nicht zu kümmern, er muss die Straßenlage abschätzen.

2. So wie krumel schrieb, muss ich nun nicht das Horn (damit das Wegerecht) konstant in anspruch nehmen, aber prinzipiell die Grundentscheidung OB ich es in dieser Fahrt nutzen werde (ob also Lebensgefahr besteht) muss vorher gefällt worden sein. Aufgrund eben von nur zwei Kriterien: Lebensgefahr? Schwere gesundheitliche Schäden?
Und eben nicht "Kind?" "alter Patient?" "hab ich bock?"
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

01.02.2012, 16:06
Original von M1k3
Hahahahaaaaaa herrlich!

1. Wenn der Fahrer (der ich selten bin) entscheidet das Horn an zu lassen, ist das seine Entscheidung, und ob mich das begeistert oder nciht, hat ihn nicht zu kümmern, er muss die Straßenlage abschätzen.


Falls das auf meinen Post bezogen war: Die Straßenlage beschrieb ich mit "nachts um drei, leere Hauptstraße" [bei uns lang, gerade, breit und sehr gut einsehbar und beleuchtet - nur, dass es nicht jetzt zu Diskussionen über die dunklen Ecken einiger Hauptstraßen kommt] und ich meinte auch nicht, dass sich der Fahrer nach dem Beifahrer richten muss, ob an oder aus.

Man werden einem hier die Worte im Munde umgedreht und Sachen reininterpretiert.
Zuletzt geändert von Wie am 01.02.2012, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

01.02.2012, 16:16
Original von Wie
Original von M1k3
Hahahahaaaaaa herrlich!

1. Wenn der Fahrer (der ich selten bin) entscheidet das Horn an zu lassen, ist das seine Entscheidung, und ob mich das begeistert oder nciht, hat ihn nicht zu kümmern, er muss die Straßenlage abschätzen.


(...) und ich meinte auch nicht, dass sich der Fahrer nach dem Beifahrer richten muss, ob an oder aus.

Man werden einem hier die Worte im Munde umgedreht und Sachen reininterpretiert.


So klang es aber! Ich muss mir keine Gedanken über die "nervige" Geräusch-Kulisse für Beifahrer/Patient machen...
19 Jahre. Abiturient. Helfer-vor-Ort. Rettungssanitäter. Nebenamtlich im Rettungsdienst. Humanmedizinstudent im 2. Semester, EKT. Ausbilder EH, LSM, EH am Kind.

01.02.2012, 16:32
Original von Helpman1993
So klang es aber! Ich muss mir keine Gedanken über die "nervige" Geräusch-Kulisse für Beifahrer/Patient machen...


So steht es da aber nicht und man beachte auch bitte den Smiley am Ende des Posts...

Und ich mache sie mir, wenn die Verkehrslage es zulässt, denn für uns Rettungsdienstler ist sowas "normal", für den Patienten meist wahnsinniger Stress, nicht unbedingt immer förderlich oder nötig, das auch noch zu provozieren.
Aber sowas lernt man dann wohl nicht bei euch im RS und auch erst in späteren Semestern... ;)
Zuletzt geändert von Wie am 01.02.2012, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

01.02.2012, 16:57
Oh man,
wenn ich die letzten Beiträge so lese bekomme ich einen Ausschlag.
Nun hört bitte auf so Oberkorrekt zu sein und alles mit Paragraphen zu begründen.

Ich bin annähernd jede Woche mit Sonderrechten auf den Straßen unterwegs. Wenn ich dauerhaft das Horn durchlaufen lassen würde, wäre ich spätestens nach einer Woche soweit, dass ich erstmal eine längere Kur brauchen würde.

Wir nutzen allesamt das Horn nach Bedarf, also verkehrsabhängig und an Engstellen. Nachts generell selten bis gar nicht.

Zudem wird immer der Patient bedacht.
Warum sollte ich eine schreckhafte Oma auf dem Transport den Lärm antun? Da warte ich lieber 10 Sekunden bis alle angehalten haben und taste mich im Anschluss langsam über die Kreuzung.
Zuletzt geändert von eins6 am 01.02.2012, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

01.02.2012, 17:35
Original von eins6
Ich bin annähernd jede Woche mit Sonderrechten auf den Straßen unterwegs. Wenn ich dauerhaft das Horn durchlaufen lassen würde, wäre ich spätestens nach einer Woche soweit, dass ich erstmal eine längere Kur brauchen würde.

Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, musst du das Horn doch gar nicht durchlaufen lassen... Dafür musst du nichtmal Blaulicht einschalten. Oder meinst du etwa das Wegerecht?
Hört mal bitte endlich damit auf, das ständig durcheinander zu werfen. Davon kriege ich nämlich Ausschlag.
Im übrigen dürften die hauptamtlichen Rettungsdienstler unter uns nicht nur "annähernd jede Woche", sondern sogar annähernd jeden (Arbeits-)Tag mit Sonder- und Wegerechten "auf den Straßen unterwegs" sein... Also kein Grund sich toll zu fühlen, wenn man ab und an mal einmal die Woche mit Blaulicht und Horn fahren darf...

Original von eins6
Wir nutzen allesamt das Horn nach Bedarf, also verkehrsabhängig und an Engstellen. Nachts generell selten bis gar nicht.

Ich denke jeder von uns nutzt das Horn nur dann, wenn er Wegerechte in Anspruch nehmen will...

Original von eins6
Warum sollte ich eine schreckhafte Oma auf dem Transport den Lärm antun? Da warte ich lieber 10 Sekunden bis alle angehalten haben und taste mich im Anschluss langsam über die Kreuzung.

Das Problem bei der Geschichte ist folgendes: Ohne Horn hast du kein Wegerecht. Das heißt, es muss überhaupt niemand anhalten. Und ein echtes Problem kriegst du dann, wenn es dann doch mal zum Unfall kommt...

01.02.2012, 17:36
Original von M1k3
Aufgrund eben von nur zwei Kriterien: Lebensgefahr? Schwere gesundheitliche Schäden?
Und eben nicht "Kind?" "alter Patient?" "hab ich bock?"


Mit deinem Monat Berufserfahrung als RA wirst du mir nun ein wenig zu überheblich und reißt Aussagen aus dem Kontext. Das zeigt nicht gerade von Professionalität.

01.02.2012, 19:10
Original von eins6
Wenn ich dauerhaft das Horn durchlaufen lassen würde, wäre ich spätestens nach einer Woche soweit, dass ich erstmal eine längere Kur brauchen würde.



Die brauchst du doch auch so. Soll gut sein gegen deinen Ausschlag. :D

Schön, mal wieder was von dir zu hören...
Aber im letzten Absatz muss ich Buschi doch recht geben.

Natürlich machen wir das alle so, aber bei einem Kollegen meiner ehem. Ausbildungwache ist das mal schiefgegangen.

Der dauchte auch, das Auto auf der Kreisstraße hält an, als mit mit Blau an der Einmündung stand. Das Fahrzeug hat auch erst gebremst. Und dann wieder Gas gegeben. Das SH-Modell ist gekippt, der Kollege eingeklemmt worden. Und Schuld hatte der Kollege auch fast vollumfänglich...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

01.02.2012, 19:27
Original von leuchtreklamefahrer
Original von M1k3
Aufgrund eben von nur zwei Kriterien: Lebensgefahr? Schwere gesundheitliche Schäden?
Und eben nicht "Kind?" "alter Patient?" "hab ich bock?"


Mit deinem Monat Berufserfahrung als RA wirst du mir nun ein wenig zu überheblich und reißt Aussagen aus dem Kontext. Das zeigt nicht gerade von Professionalität.


Ich glaube hier fühlst du dich zu schnell angegriffen. Ich habe nicht versucht dich zu zitieren, oder dein "Benehmen" im Berufsalltag anzugreifen. Ich weis ja garnicht wie dieser aussieht.

Ich hatte versucht das ständige Problem aufzuzeigen dass viele Kollegen unterschiedliche Priorität verschiedenen Stichworten zuordnen, auch wenn bei beiden Stichworten das nutzen von Sonder- und Wegerecht angeordnet worden ist (von der Lst.). EDIT: @Krumel: HÜTE dich davor jetzt auf die Frage der Weisungsmacht der Lst. gegenüber dem Fahrer beim nutzen von SoRe einzugehen!!! ;)

Schade finde ich, das einfach gekontert wird, ohne einmal zu hinterfragen ob an meiner Aussage was Wahres dran sein könnte.
Ich glaube mit Don habe ich diese Diskussion auch schon durch, da habe ich eben auch gesagt "ich renne doch nicht zu C2, aber wohl zur Kinderrea", so wurde es mir eben auch vor-gelebt. Durch Dons postings habe ich das hinterfragt, drüber nachgedacht. Keinem hier habe ich unprofessionalität vorgeworfen, schön wäre, wenn hier die Gemüter abkühlen. :)

@Wie und eins6:
Wir sind uns doch alle einig das hier keiner das Horn durchlaufen lässt, egal welche Tageszeit, es sei denn die Verkehrslage macht es notwendig, und der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt es (Psychose, EPH Gestose usw.).
Zuletzt geändert von M1k3 am 01.02.2012, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

01.02.2012, 19:32
Erstmal Hallo mein lieber Hajo. :-)

@ Buschi

Mir ist der Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten schon bewusst, aber ich denke es weiß jeder was gemeint ist. Also rege dich bitte nicht darüber auf und erklären brauchst du es auch nur einmal.

Wieso sollte ich mich toll fühlen, weil ich annähernd jeden „Arbeits“tag mit Sonder- und Wegerechten durch die Stadt fahre? Ich bin keine 12 mehr und freue mich wenn es überall blau blinkt. Irgendwann wird alles zur Routine.
Also halte mal den Ball flach!

Es besteht immer ein Gefahrenpotential und ich hatte auch schon den ein oder anderen Zusammenstoß, dies bleibt nicht aus.

Ich bin mir bewusst, dass ich eigentlich dauerhaft mit Horn fahren muss, aber sind wir mal ganz ehrlich:
Wer macht das bitte ?

@ Mike
Ich mache auch einen Unterschied ob ich zu einer Reanimation gerufen werde oder zum umgeknickten Bein in der Grundschule. Uhhh bin ich nun böse ? :-P

P.S.
Ich sehe in dieser Diskussion gerade auch keinen Sinn mehr.
Zuletzt geändert von eins6 am 01.02.2012, 19:36, insgesamt 2-mal geändert.
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

01.02.2012, 19:39
Ich auch. Zum umgeknickten Bein fahr ich ohne Sonder und Wegerechte. :)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

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