Original von Don Spekulatius
Und was bitte hätte in den beiden Fällen herauskommen sollen?
Im zweiten Fall tragisch, dass es in deutschen Gerichten anscheinend niemanden mit auch nur einem halben Gehirn zu geben scheint, der solchen Quatsch mal herausfiltert, bevor ein Fass aufgemacht wird.
Herauskommen? in welchem Sinne? Im rechtlichen Sinne kann man ggf. der Schulleitung durchaus einen Strick drehen, viel wichtiger ist aber der "politische Sinn" bzw. im Endeffekt auch der moralische.. Viele SSD's haben unter den Schulleitungen und Lehrkräften schon jetzt nicht leicht. Gerät die Schule wegen einer solchen Sache unter Beschuss kannst du davon ausgehen das der Schulsanitätsdienst als Institution vermutlich das erste Bauernopfer wird, wenn man Pech hat hängt man gleich noch einen oder mehrere Schüler damit hin.
Und es ist nunmal so: Von der Tatsache das man früher mal im Schulsanitätsdienst war kann man sich nix kaufen, am Ende zählt der Abschluss....
Schlussendlich würde ich als Schulsanitäter der sich ja aus -mehr oder minder- altruistischen Motiven zum Helfen verpflichtet sieht auch nicht gerne an den "Folgen" mitschuld haben die sowas wie angesprochen ja haben kann.
Original von Klappdöner
Wir haben in der SAN Ausbildung gelernt, wir sollen dem Rettungsdienst bei der Übergabe alle gemessenen Werte und gegebenen Informationen weitersagen. Außerdem ist es in der Regel so, dass der RD uns fragt ob wir nicht unser Protokoll hergeben könnten...
Wie ihr das mit den Protokollen dann gemacht habt verstehe ich immer noch nicht. Ich meine, bei uns ist das so, dass wir immer zu 2. oder zu 3. beim Patienten sind und das Protokoll natürlich während des Einsatzes ausfüllen, d.h. für den Fall, dass uns ein Pat. sensible Daten presigeben sollte, bekämen es ohnehin alle 3 Sanis mit. Das hat mit dem Protokoll also gar nichts zu tun. Das mit den Protokollen der Sekretärin übergeben wäre durchaus eine Überlegung wert damit niemand anders daran kommen kann.
Das mit den Daten außerhalb der Schule verstehe ich immer noch nicht... Nehmen wir mal an ich führte ein Tagebuch (was ich nicht tue ); wenn ich da jetzt am Abend reinschreiben würde "Heute hatte ich in der Schule einen SSD-Einsatz. Der Patient xy hatte einen Herzstillstand und musste reanimiert werden... usw.
Wäre das dann auch nicht erlaubt?
Der Patient hat mir ja selbst nichts mitgeteilt...
Was den RD angeht: Natürlich "sollst" du das tun. Aber du darfst es eben nicht pauschal. Wenn der Patient es dir untersagt bleibt es untersagt.
Der Patient hat im Endeffekt die Hoheit über seine Daten.
was die Protokolle angeht:
Ob da 3 Leute dabei sind oder nicht ist relativ egal, wichtig ist im Endeffekt das auf das Protokoll nur Leute Zugriff haben die mit der Behandlung des Patienten betraut sind oder waren und -in möglichst geringem Maße- mit der Verwaltung betraut sind(z.B. im ärztlichen Sinne: Die Abrechnungskraft muss auch Zugriff auf die Diagnosen haben um die DRG's kodieren zu können). (Übrigens, anbei gesagt: Die Protokolldurchsicht durch ärztliche Leiter wurde auch schon von Landesdatenschutzbeauftragten abgemahnt..)
Ob ihr die Sachen dann versiegelt einer Sekretärin übergebt, sie in ein Buch schreibt und dieses einbetoniert oder ein photographisches Gedächniss habt ist egal.
Warum ich mich an dem "Mitnehmen" störe: Es gibt hier eben Verwaltungsvorschriften(bzw. tlw. steht das auch in den Landesdatenschutzgesetzen) für Behörden die genau dieses untersagen.
Der Verwaltungsbeamte darf sich also auch nicht über die -dem Datenschutz unterstehenden- Vorgängen zuhause Notizen machen.
Ähnliches gilt - da als Teil der Behörde Schule zu sehen- auch für den SSD.