Taschenmesser und das Waffengesetz

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09.02.2010, 00:31
Nachtrag / Ergänzung, bewusst nicht reineditiert:

Wer ein absolut problemlos mitzuführendes Taschenmesser sucht, sollte sich an die klassischen Taschenmesser von Wenger / Victorinox oder entsprechende Nachbauten halten. Ihr wisst schon, die mit den vielen Funktionen... ;) Dort sind die Klingen weder mit einer Hand zu öffnen (das merkt man immer, wenn man mal eben schnell was schneiden will/muss und das Schneidgut erst aus der Hand legen muss um das Messer mit beiden Händen auszuklappen) noch ist die Klinge feststellbar, sprich die Klinge verriegelt beim Ausklappen nicht (merkt man, wenn man vll. mal irgendwo ein Loch "reinprokelt" oder man beim Schneiden doof abrutscht und die Klinge plötzlich einklappt und der Finger dazwischen war... *AUTSCHN*).

09.02.2010, 11:34
Also das n Taschenmesser nützlich sein kann (nicht alle öffnen ihre Bierflasche mim Handy oder Feuerzeug), steht außer Frage.

Das Rescue Tools für RD tätige praktisch sein können (Glassscheiben springen lassen, Gurtschneider) seh ich auch ein.

Aber was zur Hölle will man denn Privat bzw. im Dienst mit irgendwelchen Pseudo-SEK-Kampf-Messer?? ?(

Jungs, Leukosilk kriegt man auch mit den Fingern durchgerissen :D
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

09.02.2010, 12:19
Original von LevSani
Rettungsmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als 8,5 cm ist...

...als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, wenn ihre Klinge
- einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat

- im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat

- im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist

Naja, wegen der aufgeführten Abweichungen frage ich mich halt, ob dieser Feststellungsbescheid auch für mein Tool gilt.


Ich hab mal ein bisschen recherchiert und dabei genau EIN Rettungsmesser (des Herstellers Eickhorn) gefunden, auf das alle im Feststellungsbescheid des BKA aufgeführten Kriterien zutreffen.

Der FB gilt demnach nur für dieses eine Messer und nicht für dein Victorinox Rescue Tool, weil das Vic die Kriterien des FB einfach nicht erfüllt.

09.02.2010, 13:57
Bei der Feststellung eines solchen Sachverhalts denkt eben auch niemand an Retter, welche es für den Dienst brauchen oder Waldarbeiter, die mit einer Kettensäge durch die Öffentlichkeit MÜSSEN.

Aber die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses ist dann ja trotzdem auslegbar genug die Dingsis zu führen...
Gilt dieser Paragraph auch für andere Waffen?

09.02.2010, 14:03
Also bei meinem Victorinox-Messer MultiTool wird die Klinge immer festgestellt. Bei den meisten normalen Taschenmessern dürfte das mittlerweile auch so sein....

Waffe dürfte es trotzdem keine sein, Klinge unter 8cm und sonst auch alles eher klein als groß ;)

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

09.02.2010, 16:33
@Gorld: Wenn dein Messer allerdings mit einer Hand zu öffnen ist, dann ist das egal, wie lang die Klinge ist. Da kann es sich um eine Einhand-Klappmachete handeln oder um ein 0,5 cm langes Messer...solange das Ding mit einer Hand zu öffnen ist, ist es nach §42a verboten. Zumindest lege ich das so aus.

Anmerkung: Hat eigentlich schonmal jemand ne Einhand-Klappmachete gesehen? ;)
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

09.02.2010, 17:36
Nö - ist nur mit beiden Händen zu öffnen, vorausgesetzt man übt nicht ständig, dann geht das auch mit einer Hand ;)

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

09.02.2010, 18:38
Original von M1k3
Aber was zur Hölle will man denn Privat bzw. im Dienst mit irgendwelchen Pseudo-SEK-Kampf-Messer?? ?(

Ich hätte Dich anders eingeschätzt, als diese Argumentation nun zeigt.
In einer Demokratie geht es nicht darum, den Menschen möglichst viel zu verbieten, sondern ihnen möglichst viel zu erlauben. Die Frage sollte also sein, warum man diese Messer denn nun verbieten soll. Es wird kein einziges Verbrechen dadurch verhindert, weil diejenigen, die bereit sind, einen Menschen damit zu töten, auf diese Regel, mit Verlaub, scheißen. Also wird wieder nur die Freiheit derer eingeschränkt, die sich ohnehin an die Gesetze halten.

Was will man nun mit einem solchen Messer? Sich daran freuen, sich ein Brot damit abschneiden, einen Apfel schälen oder es jeden Abend streicheln. Ist aber auch völlig egal, denn solange ich damit niemanden verletze sollte es in einer Demokratie mein Recht sein, eins zu besitzen.

@Buschi:
Als "Führen" ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder der eigenen Geschäftsräume definiert. In den gängigen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen wird es auch als Führen definiert, wenn der Gegenstand mit wenigen Handgriffen (hier leider erheblicher Ermessensspielraum) erreicht bzw. einsatzbereit gemacht werden kann. Eine Aufbewahrung im Auto ist definitiv "führen".
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

09.02.2010, 23:29
Don: ich appelliere nciht an ein Verbot dieser Messer, sondern an die Vernunft die sagt das man super ohne solche Messer auskommt. ;)

Ich hoffe also das du mich da doch richtig einschätzt, fan von verboten bin ich gewiss nicht.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

10.02.2010, 06:06
Ich komme prima ohne Fußball aus. Dennoch wäre ich strikt gegen ein Verbot weil ich in der Lage bin, die scheibchenweise Abschaffung unserer Freiheit zu erkennen.
Übrigens kommt man auch prima ohne Auto > 50 PS aus.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

10.02.2010, 10:28
Mit der Argumentation kannst du alles begründen: Warum ist der Privatbesitz von Kriegswaffen in Deutschland verboten? Warum darf ich mir keine Mittelstreckenrakete in den Garten stellen?
Solange ich nichts böses damit vorhabe stört sich doch keiner daran. Und wenn ich böses damit vorhätte, dann würde mich das Verbot eh nicht kümmern.

10.02.2010, 11:05
Also, ich kann mich Mikes Meinung nur anschließen.

Ich habe in über 10 Jahren in (Jugend-)Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst niemals ein Messer gebraucht.

Natürlich gibt es einige Situationen / Funktionen, in denen das Messer sinnvoll ist (Taucher, WRD, Höhenretter etc.), aber aus meiner Sicht braucht ein "Otto-Normalhelfer" ein solches Gerät nicht unbedingt.

Wenn es dann beim Volksfest-San-Dienst noch schön an der Koppel rumbummelt, sehe ich die Gefahr, dass das sichtbar mitgeführte Messer aggressionsfördend wirkt.

Von mir aus, macht was ihr wollt, aber ich finde das prinzipielle Mitführen von Rettungsmessern überflüssig.

Nicht ernst gemeint:
Vllt. gibt es ja auch "Einsatzleiter-Westen" mit integrierter Rettungsmesser-Halterung ;) ;) ;). Sehe bestimmt voll cool und wichtig aus. Rambo lässt grüßen ...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

10.02.2010, 15:39
Danke für diesen unreflektierten Beitrag, der die letzten Seiten dieser Debatte völlig ignoriert.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

10.02.2010, 16:09
Original von Don Spekulatius
@Buschi:
Als "Führen" ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder der eigenen Geschäftsräume definiert. In den gängigen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen wird es auch als Führen definiert, wenn der Gegenstand mit wenigen Handgriffen (hier leider erheblicher Ermessensspielraum) erreicht bzw. einsatzbereit gemacht werden kann. Eine Aufbewahrung im Auto ist definitiv "führen".


Ein Auto z.B. würde ich aber durchaus als "eigenes befriedetes Besitztum bezeichnen... ;) Ich darf ja z.B. auch nackt Auto fahren, solange ich nicht nackt aussteige... Mein Auto ist Privatgrund, darin darf ich so ziemlich tun und lassen was ich will... ;) Und solange ich das Messer in einem ver-/geschlossenen (da streiten die Gelehrten noch) Behältnis transportiere, führe ich es eben nicht, weil ich, solange das Behältnis geschlossen ist, eben nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausübe.

Aber schön, dass du auch der Meinung bist, dass es unser Recht ist, ein Messer zu tragen! :]

@Kevin:

Bei der Feststellung eines solchen Sachverhalts denkt eben auch niemand an Retter, welche es für den Dienst brauchen oder Waldarbeiter, die mit einer Kettensäge durch die Öffentlichkeit MÜSSEN.


Doch, an die wurde durchaus gedacht. Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung ist ja explizit als Ausnahme vom Verbot genannt.
Mal abgesehen davon, dass eine Kettensäge kein Messer ist, sondern eine Säge. Und somit eindeutig ein Werkzeug, das gar nicht unter den genannten § 42 a WaffG fällt...

@gorld:

Also bei meinem Victorinox-Messer MultiTool wird die Klinge immer festgestellt. Bei den meisten normalen Taschenmessern dürfte das mittlerweile auch so sein....


Aber bei den meisten normalen Taschenmessern und deinem Swisstool ist die Klinge nicht einhändig ausklappbar. Daher fallen diese Messer ebenfalls nicht unter den § 42 a WaffG. 8)

@Gerrit:

Danke für diesen unreflektierten Beitrag, der die letzten Seiten dieser Debatte völlig ignoriert.


Vielen Dank für diesen wertvollen Beitrag zur Diskussion! :P :evil:

10.02.2010, 17:51
Original von peit
Mit der Argumentation kannst du alles begründen: Warum ist der Privatbesitz von Kriegswaffen in Deutschland verboten? Warum darf ich mir keine Mittelstreckenrakete in den Garten stellen?
Solange ich nichts böses damit vorhabe stört sich doch keiner daran. Und wenn ich böses damit vorhätte, dann würde mich das Verbot eh nicht kümmern.

Exakt. Du hast es verstanden. :P
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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