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09.02.2010, 00:31
Dort sind die Klingen weder mit einer Hand zu öffnen (das merkt man immer, wenn man mal eben schnell was schneiden will/muss und das Schneidgut erst aus der Hand legen muss um das Messer mit beiden Händen auszuklappen) noch ist die Klinge feststellbar, sprich die Klinge verriegelt beim Ausklappen nicht (merkt man, wenn man vll. mal irgendwo ein Loch "reinprokelt" oder man beim Schneiden doof abrutscht und die Klinge plötzlich einklappt und der Finger dazwischen war... *AUTSCHN*).
09.02.2010, 11:34
09.02.2010, 12:19
Original von LevSaniRettungsmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als 8,5 cm ist......als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, wenn ihre Klinge
- einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat- im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat- im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist
Naja, wegen der aufgeführten Abweichungen frage ich mich halt, ob dieser Feststellungsbescheid auch für mein Tool gilt.
09.02.2010, 13:57
09.02.2010, 14:03

09.02.2010, 16:33
09.02.2010, 17:36

09.02.2010, 18:38
Original von M1k3
Aber was zur Hölle will man denn Privat bzw. im Dienst mit irgendwelchen Pseudo-SEK-Kampf-Messer??![]()
09.02.2010, 23:29

10.02.2010, 06:06
10.02.2010, 10:28
10.02.2010, 11:05
. Sehe bestimmt voll cool und wichtig aus. Rambo lässt grüßen ...
10.02.2010, 15:39
10.02.2010, 16:09
Original von Don Spekulatius
@Buschi:
Als "Führen" ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder der eigenen Geschäftsräume definiert. In den gängigen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen wird es auch als Führen definiert, wenn der Gegenstand mit wenigen Handgriffen (hier leider erheblicher Ermessensspielraum) erreicht bzw. einsatzbereit gemacht werden kann. Eine Aufbewahrung im Auto ist definitiv "führen".
Ich darf ja z.B. auch nackt Auto fahren, solange ich nicht nackt aussteige... Mein Auto ist Privatgrund, darin darf ich so ziemlich tun und lassen was ich will...
Und solange ich das Messer in einem ver-/geschlossenen (da streiten die Gelehrten noch) Behältnis transportiere, führe ich es eben nicht, weil ich, solange das Behältnis geschlossen ist, eben nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausübe.Bei der Feststellung eines solchen Sachverhalts denkt eben auch niemand an Retter, welche es für den Dienst brauchen oder Waldarbeiter, die mit einer Kettensäge durch die Öffentlichkeit MÜSSEN.
Also bei meinem Victorinox-Messer MultiTool wird die Klinge immer festgestellt. Bei den meisten normalen Taschenmessern dürfte das mittlerweile auch so sein....
Danke für diesen unreflektierten Beitrag, der die letzten Seiten dieser Debatte völlig ignoriert.
10.02.2010, 17:51
Original von peit
Mit der Argumentation kannst du alles begründen: Warum ist der Privatbesitz von Kriegswaffen in Deutschland verboten? Warum darf ich mir keine Mittelstreckenrakete in den Garten stellen?
Solange ich nichts böses damit vorhabe stört sich doch keiner daran. Und wenn ich böses damit vorhätte, dann würde mich das Verbot eh nicht kümmern.