Gern.
Ich denke in deinem Fallbeispiel hat Felix neben dem Alkohol das Problem einer Hypoglykämie und die Gefahr einer Unterkühlung gehabt. Die Symptome der Blässe, Abgeschlagenheit, Zittern ließen neben der Anamnese auf eine Hypoglykämie schließen. Deswegen gab ich den Traubenzucker. Dieser kam auch gut an.
Das ich die Eltern informieren wollte hat eine rein rechtliche Komponente.
Ich habe das Paket beachtet also Wärmeerhalt, Vitalwerte, Psychische Betreuung.
Auf einen Notruf habe ich verzichtet, weil wir die Probleme Unterzuckerung, Kälte und Alkohol einigermaßen in Griff hatten. Außerdem würde sich der Rettungsdienst bedanken, für einen Patienten der ansprechbar ist, etwas Alkohol auf nüchternen Magen getrunken hat aber bereits Traubenzucker erhält. Und Möglichkeiten hat unter Aufsicht bei Freunden übernachten zu können.
Bei fremden Personen, bei denen ich nicht weiß wie sie heim kommen hätte ich mal bei der Leitstelle aus Absicherungsgründen angerufen. Zumal die Aufsichtspflicht der Minderjährigen auf den Rettungsdienst fällt.
Dennoch würde ich aus meiner eigenen Erfahrung und mittlerweile gewonnen Moral auf solche Veranstaltungen bis zum 16 Lebensjahr verzichten.
Rein rechtlich dürfen erst ab 16 Jahre Biergetränke zu sich genommen werden.
Ich denke in deinem Fallbeispiel hat Felix neben dem Alkohol das Problem einer Hypoglykämie und die Gefahr einer Unterkühlung gehabt. Die Symptome der Blässe, Abgeschlagenheit, Zittern ließen neben der Anamnese auf eine Hypoglykämie schließen. Deswegen gab ich den Traubenzucker. Dieser kam auch gut an.
Das ich die Eltern informieren wollte hat eine rein rechtliche Komponente.
Ich habe das Paket beachtet also Wärmeerhalt, Vitalwerte, Psychische Betreuung.
Auf einen Notruf habe ich verzichtet, weil wir die Probleme Unterzuckerung, Kälte und Alkohol einigermaßen in Griff hatten. Außerdem würde sich der Rettungsdienst bedanken, für einen Patienten der ansprechbar ist, etwas Alkohol auf nüchternen Magen getrunken hat aber bereits Traubenzucker erhält. Und Möglichkeiten hat unter Aufsicht bei Freunden übernachten zu können.
Bei fremden Personen, bei denen ich nicht weiß wie sie heim kommen hätte ich mal bei der Leitstelle aus Absicherungsgründen angerufen. Zumal die Aufsichtspflicht der Minderjährigen auf den Rettungsdienst fällt.
Dennoch würde ich aus meiner eigenen Erfahrung und mittlerweile gewonnen Moral auf solche Veranstaltungen bis zum 16 Lebensjahr verzichten.
Rein rechtlich dürfen erst ab 16 Jahre Biergetränke zu sich genommen werden.