Hallo,
Ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Absicherung. Wenn auf einer Klassenfahrt sich jemand verletzt und ich als Schulsani ihn versorge mit meinem eigenen Material haftet dann immer noch die Schule oder ich selbst? Weil Klassenfahrten werden ja offiziell nie vom SSD betreut. Eine andere Frage wäre wenn ich privat einen Notfallrucksack habe mit mehr Zeug als es in der Schule vorhanden ist, weil ich einen höheren Schein habe wie würde es dann aussehen?
MfG Tim
Ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Absicherung. Wenn auf einer Klassenfahrt sich jemand verletzt und ich als Schulsani ihn versorge mit meinem eigenen Material haftet dann immer noch die Schule oder ich selbst? Weil Klassenfahrten werden ja offiziell nie vom SSD betreut. Eine andere Frage wäre wenn ich privat einen Notfallrucksack habe mit mehr Zeug als es in der Schule vorhanden ist, weil ich einen höheren Schein habe wie würde es dann aussehen?
MfG Tim