Die Aufsichtspflicht ist für minderjährige Schüler ist von Bundesland zu Bundesland für den Schulbereich anders ausformuliert - teils in Gesetzen, teils in Dienstordnungen. Fakt ist, dass sie für alle Schulen bindend ist - egal ob Gesetz oder Verordnung. Und Teil der Aufsichtspflicht ist es, dass ich dafür zu sorgen habe, dass meinen Schülern weder körperlich noch psychisch irgendein vermeidbarer Schaden zustößt.
Ganz unabhängig vom Faktor Schule ist ein brennendes Gebäude wohl letztlich auch als jugendgefährdender Ort gemäß §8 JuSchG (Jugendschutzgesetz) zu verstehen. Spätestens da sind wir dann bei einem Gesetzestext angelangt, der dir besagt, dass Schüler (d.h. Jugendliche) absolut nichts an Orten zu suchen haben,
an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht
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Darf ich fragen, wer sich gerade dagegen wehrt? Ich nehme an, du hast versucht, die Angelegenheit in der Schule zu kommunizieren?
lg Caro