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19.06.2014, 20:43
19.06.2014, 21:04
07.07.2014, 05:43
07.07.2014, 07:27
07.07.2014, 09:04
Original von Helmut56
Was hat, ein Zugang, mit Schulsanitätsdienst zu tun,
oder haben die Schulsanis mittlerweile eine Notkompetenz?
07.07.2014, 09:59
Original von Helmut56
Was hat, ein Zugang, mit Schulsanitätsdienst zu tun,
oder haben die Schulsanis mittlerweile eine Notkompetenz?
07.07.2014, 13:10
07.07.2014, 13:53
Original von dens
Das ist ein klarer Fall von Notkompetenz bzw rechtfertigenden Notstands gemäß BÄK
07.07.2014, 16:38
Original von Johanniter
Wobei das gleiche natürlich auch für eine nicht medizinisch ausgebildeten Person gilt, die den Pen auf Anweisung -oder eigenständig- beim Patienten einsetzt.
DGUVIm Rahmen einer Erste-Hilfe-Leistung kann der Ersthelfer grundsätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätz - lich durch unsachgemäßes Vorgehen, was zum Tode oder zu einer Verschlimmerung der Schädigung führt.
07.07.2014, 21:06
Original von dens
Nur ein kleines Beispiel dass das gar nicht so Realität fern ist
12.07.2014, 08:42
Original von Don SpekulatiusOriginal von dens
Nur ein kleines Beispiel dass das gar nicht so Realität fern ist
Total realistisches Beispiel, das nur leider wahrscheinlich noch nie jemand erlebt hat.
Ist genauso realistisch wie:
Stell Dir mal vor, ein Terrorist will irgendwo im Wald gerade zehn Geiseln erschießen und der vorbeikommende Schüler hat zufällig eine geladene Glock dabei. Ist ja auch nicht so realitätsfern.
12.07.2014, 09:34
Original von dens
Kleines Beispiel:
Wandertag weit weg von der nächsten Rettungswache, Person mit neu aufgetretener Anaphylaxie Stadium III ( zB Bienenstich, Reaktion bislang nicht bekannt), ein Adrenalin Pen eines anderen Schüler mit bekannter Anaphylaxie ist verfügbar, Schüler(RS oder RDH) evtl Schulsani hat gelernt und weiss wie eine schwere Anaphylaxie Leitlinien gerecht (1mg Supra i.m.) zu behandeln ist, hier im Beispiel mit dem Epipen des anderen Schülers
Das ist ein klarer Fall von Notkompetenz bzw rechtfertigenden Notstands gemäß BÄK
Ausbildung, Material, Indikation, relevanter Zeitverlust bei Warten auf NA vorhanden => alles vorhanden
Nur ein kleines Beispiel dass das gar nicht so Realität fern ist
12.07.2014, 09:38
Original von dens
Kleines Beispiel:
Wandertag weit weg von der nächsten Rettungswache, Person mit neu aufgetretener Anaphylaxie Stadium III ( zB Bienenstich, Reaktion bislang nicht bekannt), ein Adrenalin Pen eines anderen Schüler mit bekannter Anaphylaxie ist verfügbar, Schüler(RS oder RDH) evtl Schulsani hat gelernt und weiss wie eine schwere Anaphylaxie Leitlinien gerecht (1mg Supra i.m.) zu behandeln ist, hier im Beispiel mit dem Epipen des anderen Schülers
Das ist ein klarer Fall von Notkompetenz bzw rechtfertigenden Notstands gemäß BÄK
Ausbildung, Material, Indikation, relevanter Zeitverlust bei Warten auf NA vorhanden => alles vorhanden
Nur ein kleines Beispiel dass das gar nicht so Realität fern ist
12.07.2014, 11:08
Original von M1k3
Wenn es ein Schüler deiner Lehren ist, ist es gar nicht so realitätsfern...![]()