Schweigepflichtserklärung

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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14.05.2013, 19:02
Ich mische mich jetzt auch mal ein, wenn z.B. einen für mich psychisch schweren Fall miterlebt habe und das meinen Eltern nicht erzählen kann und es mich von innen zerreißen würde wäre das dann noch vertretbar ?(
....nur meine Meinung, bin schon wieder still :P
Eigentlich mache ich gerade Abitur und soll Deutsch in der Prüfung schreiben, aber ich mache manchmal auch noch Rechtschreibfehler.. Sorry ?( Ich wohne da, wo andere Urlaub machen: in Schleswig- Holstein.

14.05.2013, 19:08
Klar kannst du denen davon erzählen, aber dann nur so, das du keine Namen nennst, die es möglich machen, den Patienten ausfindig zu machen oder zuzuordnen.

15.05.2013, 06:00
Also jetzt mal damit ich das verstehe: Ich habe z.B. einen Patienten der mit angeborenen Herzfehler einen Herzinfakt beim Sportunterricht bekommt. Ich werde mit einem Sanikollege auf den Sportplatz gerufen und finde den Patienten blau auf dem Rasen liegen, wir (mein Kollege und ich) fangen an zu reanimieren. Der RD kommt und übernimmt, bringt Patienten ins KH. Dort verstirbt er und ich erfahre das erst einen Tag später. Ich erzähle meinen Eltern, dass ich einen Patienten hatte und er einen angeborenen Herzfehler plus Herzinfakt hatte. Ich erzähle auch das jener im Krankenhaus verstorben ist. Meine Eltern verstehen mich und schicken mich zur Seelsorge der Johannieter und was erzähl ich da jetzt, das gleiche was ich meinen Eltern erzählt habe?

Gruß Saxo
....nur meine Meinung, bin schon wieder still :P
Eigentlich mache ich gerade Abitur und soll Deutsch in der Prüfung schreiben, aber ich mache manchmal auch noch Rechtschreibfehler.. Sorry ?( Ich wohne da, wo andere Urlaub machen: in Schleswig- Holstein.

15.05.2013, 07:13
Original von Saxo(...) und was erzähl ich da jetzt, das gleiche was ich meinen Eltern erzählt habe?


Korrekt. Warum solltest du auch mehr erzählen?
Johanniter | THW | Rettungsdienst | Katastrophenschutz | Ausbilder BOS Funk | Pflasterklebediplominhaber | Frühdefibrillierer | ... und das alles im schönen Ostwestfalen.

16.05.2013, 06:14
Hätte ja sein können dass ich da noch weniger Informationen abgeben darf als bei meinen Eltern
....nur meine Meinung, bin schon wieder still :P
Eigentlich mache ich gerade Abitur und soll Deutsch in der Prüfung schreiben, aber ich mache manchmal auch noch Rechtschreibfehler.. Sorry ?( Ich wohne da, wo andere Urlaub machen: in Schleswig- Holstein.

23.02.2014, 21:23
Original von madhef
Rechtsfolgen aus z.B. §203 StGB jedoch auch nicht ausschließbar.


Doch, eigentlich schon. Dass Personen, die zum möglichen Täterkreis des § 203 StGB gehören, im Schulsanitätsdienst tätig sind, dürfte eher ungewöhnlich sein.

-thh

26.03.2014, 13:37
Eigentlich nicht.
Wenn wir mal über den Absatz 2 des §203 hinausschauen, nämlich in den 3., offenbart sich dies:

(3) [...] Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen [...] die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.


Weit hergeholt sind das auch Schulsanitäter.
Die Wahrung von Contenance kann in manchen Situationen taktische Überlegenheit schaffen [...]. Besonders in gehobenen Gesellschaftsschichten dient die Wahrung der Contenance der Distinktion.

26.03.2014, 18:10
Nö.

26.03.2014, 18:22
Schulsanitäter sind ja nicht in der Vorbereitung zu einem Beruf (sprich: Auszubildende). Es gibt ja keinen Beruf "Sanitätshelfer etc.".

Eine Ausnahme könnte es vielleicht an einer staatlichen (Berufs-)Schule geben, in der auch Rettungsassistenten/Notfallsanitäter ausgebildet werden und deren (RettAss-)Auszubildenden paralell im SSD eingesetzt werden. Dies ist aber deutchlandweit so weit ich weiss nur an einer Schule der Fall, dürfte also unbedeutend, insbesondere für allgemeinbildende Schulen, sein.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

27.03.2014, 14:56
Original von Hajo Behrendt
Schulsanitäter sind ja nicht in der Vorbereitung zu einem Beruf (sprich: Auszubildende). Es gibt ja keinen Beruf "Sanitätshelfer etc.".

Eine Ausnahme könnte es vielleicht an einer staatlichen (Berufs-)Schule geben, in der auch Rettungsassistenten/Notfallsanitäter ausgebildet werden und deren (RettAss-)Auszubildenden paralell im SSD eingesetzt werden. Dies ist aber deutchlandweit so weit ich weiss nur an einer Schule der Fall, dürfte also unbedeutend, insbesondere für allgemeinbildende Schulen, sein.


Welche Berufsschule bildet denn RettAss / NotSan aus?
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

27.03.2014, 20:39
Soweit ich weiß, eine in Bayern (München?). Ob das noch aktuell ist, kann ich aber nicht sagen.

Hab das vor ewigen Zeiten, glaube ich, mal in irgendeiner Blaulicht-Bravo gelesen.
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27.03.2014, 20:42
Guckt ihr da:

http://www.rettungsdienst-schule.eu/

Johann-August-Röbling-Schule, staatl. Berufsschule für Gesundheit und Soziales in Mühlhausen

Schade, dass es nur die eine ist....
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 27.03.2014, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
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28.03.2014, 11:30
Beim [url]www.cjd-maximiliansau.de/[/url] ist auch eine RD-Schule mit integriert.
In NRW gibt es auch eine RD-Schule, wo mit anderen Schulen zusammen liegt. Bin mir nur nicht gerade sicher, welche das ist. Ich meinte gehört zuhaben, daß diese Schule auf dem Gelände eines KHs ist.

28.03.2014, 14:02
Das sind private Schulen (zumindest Maximiliansau).

Wir sprachen hier von staatlichen Berufsschulen, deren Besuch kein Schulgeld kostet, nicht von staatlich anerkannten Privatschulen.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

30.03.2014, 00:01
Beim „Schulsanitätsdienst“ handelt es sich um betriebliche bzw. schulische Ersthelfer, die im Rahmen eines pädagogischen Konzepts tätig werden. Der SSD ist dahingehend klar vom (semi-)professionellen Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen bzw. des KatS. abzugrenzen.

Für Ersthelfer gibt es aber keine gesetzlich geregelte Schweigepflicht. Der § 203 StGB ist daher auch nicht einschlägig.

Ein ethische Verpflichtung zur Schweigepflicht kann und sollte daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

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