Umgang mit "Betreuungspatienten"

Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.

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24.10.2013, 20:46
Original von Rettungsfachkraft
Als (Schul)Sani hast du IMMER eine Verantwortung. Ob gesetzlich oder moralisch. Ist völlig egal. Man lässt einen Patienten nicht alleine. Ganz einfach.


Der SSD ist eine reine Erste-Hilfe-"Institution". Hier hat man, über die Unterlassene Hilfeleistung hinausgehend, keinerlei Verantwortung. Bei Notfällen (KoPlWu, Fx, etc.) ist es klar, das entsprechende Personen nicht sich selbst überlassen bleiben; bei Erkältungen, bei denen ein nach-Hause-gehen nicht möglich ist, muss aber keine Person anwesend sein.

24.10.2013, 21:45
Original von Rettungsfachkraft
Original von gorldVerantwortlich für den Schüler sind in der Schule immer die Lehrer bzw. die Schulleitung und nie andere Schüler selbst.

Als (Schul)Sani hast du IMMER eine Verantwortung. Ob gesetzlich oder moralisch. Ist völlig egal. Man lässt einen Patienten nicht alleine. Ganz einfach.


Da kann ich gorld nur zustimmen. Die Aufsichtspflicht liegt zu keinem Zeitpunkt bei den Schulsanitätern und ebensowenig tut dies eine "Versorgungspflicht". Die Schule als Institution ist verpflichtet, sich um ihre Schüler zu kümmern. Diese Verantwortung obliegt sämtlichem schulischen Personal, jedoch niemals anderen Schülern. Es ist lediglich im Ermessen der Lehrkräfte etc, ob sie diese Verantwortung insofern deligieren, als dass sie Schüler mit der Aufsicht beauftragen. Geht was schief, müssen aber immernoch wir Lehrkräfte haften.

Der Regelfall ist übrigens, dass tatsächlich die beste Freundin oder wer auch immer aus der Klasse beim erkrankten Schüler bleibt, bis dieser abgeholt wird. Bei Erkältung und Co ist das völlig ausreichend. Da brauchts nicht unbedingt einen Schulsanitäter.
Caro, 28, Lehrerin.

24.10.2013, 22:35
Original von Rettungsfachkraft
Original von gorldWenn der Patient aber keiner im eigentlichen Sinne ist, dann muss da auch nicht die ganze Zeit wer dabei sein. Nur weil ich Patient sein will, werd ich auch nicht bis zum Schulschluss betreut (außerhalb des Unterrichts ;) )

Wenn er kein Patient wäre (wie definierst du denn einen Patient?), läge er auch nicht im Sanraum. Logisch, oder? :))


Troll oder Mühkrohtzäfalieh....


Bewusst so geschrieben...
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

24.10.2013, 22:38
Original von caro87Der Regelfall ist übrigens, dass tatsächlich die beste Freundin oder wer auch immer aus der Klasse beim erkrankten Schüler bleibt, bis dieser abgeholt wird.

Dann darf also die beste Freundin den Unterricht versäumen, die Schulsanitäter aber nicht... Klar, macht Sinn. ;)

Mir ging es darum, dass man einen Patienten (wie auch immer man den definiert) nicht alleine lässt. Das sollte ich deutlich gemacht haben. :P

24.10.2013, 22:40
Original von M1k3Troll

Nein. Ich bin kein Troll. Aber der Gedanke ist lustig. :)

25.10.2013, 00:01
Die Freundin verpasst den Unterricht einmalig, der Sanitäter häufiger.

Wenn du wirklich eine "Rettungsfachkraft" bist, stelle ich mir die Frage, weshalb dir dieser einfache Gedankengang so fremd ist.

"Patient" ist jeder, den man behandelt. Nicht jeder Erkrankte oder Verletzte wird folglich zu einem Patienten des SSD.
Und auch "Patienten" kann man an Laien zur Betreuung übergeben, nämlich immer dann, wenn eine qualifizierte Betreuung keinen Benefit bringt.
Der San-Raum/Krankenzimmer ist nun mal kein SSD-Raum, es können sich auch Schüler/Lehrer ohne SSD-Betreuung dort aufhalten.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

25.10.2013, 11:30
Original von Rettungsfachkraft
Mir ging es darum, dass man einen Patienten (wie auch immer man den definiert) nicht alleine lässt. Das sollte ich deutlich gemacht haben. :P


Du bist lustig. Oder frisch von einer Schule. Wie auch immer - völlig realitätsfern.

Also bleibt deiner Meinung nach der Allgemeinmediziner beim Influenzapatienten, bis dieser kuriert ist?

Der Patient darf ja nicht allein gelassen werden... Oder delegiert der Doc vielleicht doch die Aufsicht an die Angehörigen...?

25.10.2013, 14:35
Original von Maxi
Original von Rettungsfachkraft
Mir ging es darum, dass man einen Patienten (wie auch immer man den definiert) nicht alleine lässt. Das sollte ich deutlich gemacht haben. :P


Du bist lustig. Oder frisch von einer Schule. Wie auch immer - völlig realitätsfern.

Also bleibt deiner Meinung nach der Allgemeinmediziner beim Influenzapatienten, bis dieser kuriert ist?

Der Patient darf ja nicht allein gelassen werden... Oder delegiert der Doc vielleicht doch die Aufsicht an die Angehörigen...?


Vorsicht, da verstehst du jetzt grad was falsch. Der Allgemeinmediziner hat keine Aufsichtspflicht über seine Patienten. Die Schule aber rechtlich über ihre Schüler. Was ich oben sagen wollte ist nur, dass die Umsetzung auch der Praxistauglichkeit entsprechen muss.

@Rettungsfachkraft: Genau das, was Max ergänzt hat, wollte ich damit sagen. Schulsanitäter verpassen sowieso schon recht viel Unterricht (je nach Einsatszahlen an der Schule halt variierend) - da kann für sowas durchaus mal jemand hergenommen werden, der sonst weniger verpasst. Und im Zweifel tuts eben auch die Sekretärin, die gelegentlich ein Auge auf den Erkrankten hat. Der Schulsanitätsdienst sollte sich jedoch der Grenzen der Umsetzbarkeit bewusst sein und sich auf tatsächliche Notfälle beschränken. Dafür ist das Projekt ja auch gedacht.

lg Caro
Caro, 28, Lehrerin.

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