Original von KruSanPS: @Max: Man merkt dir deine Uni-Abstinenz an
Quellen vergessen, macht man doch nicht.
Dass man dich hier wieder antrifft
Sorry für den spärlichen Post gestern, war etwas in Eile.
Danke Jürgen für den Link.
Für alle, die den Link nicht lesen wollen:
Patienten sollen im Rahmen der Erstversorgung eines hypovolämischen, anaphylaktischen, septischen und neurogenen Schocks in die Schocklage gebracht werden. Die Schocklage soll aber nur zusätzlich erfolgen und keine anderen Maßnahmen ersetzen.
Dabei ist es egal, ob nur die Beine angehoben werden oder der ganze Patient mit dem Kopf nach unten gekippt wird.
Als gefallene KI meinte ich den Einsatz bei kardiogenem Schock.
Dies sollte aber nur im Einzelfall und nach reiflicher Überlegung gemacht werden, da nur Pat. mit einem Rechtsherzversagen von der erhöhten Vorlast profitieren.
Bei Linksherzversagen ist es genau andersrum, diesen hilft eine Senkung der Nachlast, die durch eine Schocklage jedoch erhöht wäre.