Genau deswegen bin ich für eine klare Aufgabendefinition des Schulsanitätsdienstes.
Meines Erachtens sollte der SSD nur dann aus dem Unterricht alarmiert werden, wenn die Verletzung/Erkrankung die Alarmierung des Rettungsdienstes erfordert, sich Lehrer/Sekretärin/Hausmeister/Werauchimmergradeanwesendist unsicher darüber sind und den SSD für diese Entscheidung hinzuziehen möchte oder der betroffene Schüler eine Behandlung bedarf, die von den Schulsanis beherrscht werden, nicht jedoch von den sowieso anwesenden Personen (ich traue den meisten normalentwickelten Menschen zu, ein Pflaster auf eine kleine Wunde zu kleben).
Alles, was darüber hinaus geht, sollte sich auf die Pausenbereitschaft des Schulsanitätsdienstes beschränken oder schlichtweg von Sekretariat o.ä. übernommen werden (ein Mädchen mit Bauchschmerzen kann genausogut von der besten Freundin betreut werden, bis Mama kommt und das Kind näher zur Wärmflasche zuhause bringt).
Wem das jetzt zu sehr nach Lehrergerede klingt: So und nicht anders lief es damals auch in dem SSD, den ich als Schülerin selbst aufgebaut habe