Larynxtuben durch Sanitätshelfer

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21.08.2012, 16:26
Hi,

habe zu dem Thema zwar was im Forum gefunden, aber wirklich weitergeholfen hat mir das noch nicht, darum hier die Frage:

Von wem kann ich erfahren, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Sanitätshelfer meiner Organisation notfalls dazu berechtigt sind, Larynxtuben einzusetzen?

Ist dafür auch der entsprechende ÄLRD zuständig? Oder gibt es für so etwas die "Erlaubnis" durch den entsprechenden Organisationsarzt unter Voraussetzung bestimmter Ausbildungen?

Viele Grüße

21.08.2012, 16:34
Der Herr oder die Dame die das bestimmt ist glaube ich der Kreisbereitschaftsarzt (für die Bereitschaft ;) ). Der prüft die Geräte und kann sie dann ab einer bestimmten Qualifikation für die Helfer freigeben. Bei uns im Rems-Murr-Kreis z.B. hat der Kreisbereitschaftsarzt den LT noch nicht zugelassen, weil er noch eine Studie abwarten will. Du könntest z.b. mal den Kreisverband anschreiben und dort nachfragen.
Zuletzt geändert von Sam112 am 21.08.2012, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.

21.08.2012, 16:41
Hi,

"notfalls" ist jeder berechtigt, der den Umgang gelernt hat.

Die Organisation ist dafür verantwortlich seine Einsatzkräfte im Umgang mit dem Material zu schulen.


Jetzt ist es denkbar, dass ihr auf euren Taschen/Rucksäcke LTs standardmäßig mitführt, diese jedoch nur für RS/RA "freigegeben" sind. Im Einsatzfall darfst du als SAN diese trotzdem verwenden, sofern du den Umgang erlernt hast.
Dass der LT nicht standardmäßig auch für SAN freigegeben ist, liegt vermutlich daran, dass er erst seit kurzem in der Ausbildung gelehrt wird und die Verantwortlichen vermeiden wollen, dass jemand der alten SAN durch die Freigabe den LT anwendet ohne den Umgang erlernt zu haben.

Da es sich bei dir um den Sanitätsdienst handelt ist nicht der ÄLRD sondern der Orga-Arzt zuständig.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

21.08.2012, 16:51
Also wir haben bei uns in der Gemeinschaft bzw. den Gemeinschaften alle eine Fortbildung für die Dinger gemacht und dürfen die auch anwenden...Sind aber noch nicht auf den Rucksäcken...

21.08.2012, 17:55
Ich vermute ebenfalls dass der Kreischbereitschafts-Arzt der kompetenteste Ansprechpartner ist. Ansonsten würde ich einfach mal den Bereitschaftshäuptling fragen, der sollte ja wissen wer welche Entscheidungskompetenz besitzt.

Meine ganz persönliche Meinung? Wenn ihr im Umgang mit LT geschult seit und diese dabei habt, dann nehmt sie einfach im Fall der Fälle.
Die Handhabung einer Beatmungsmaske ist nämlich garnicht mal so einfach, gerade für den Ungeübten stellt sich das Abdichten häufig als Problem da. Zusätzlich dürften euch entsprechende Beatmungsparameter zur Überwachung der Ventilation fehlen, ihr habt als erstmal nur euer Gefühl. Bei den in der Anästhesie eingesetzten Beatmungsgeräten füllt sich der Handbeatmungsbeutel bauartbedingt nur wenn wenn die Maske auch wirklich dicht sitzt, zusätzlich gibt es natürlich noch weiter Parameter. Bei den Ambubeuteln und Co ist das anders, diese füllen sich auf jeden Fall, solange der Eingang nicht verschlossen wird. Dabei ist es völlig egal ob ihr nun die Lungen oder den Magen beatmet oder einfach nur die Umgebungsluft umwälzt und mit Sauerstoff anreichert. Ein korrekt eingelegter Larynxtubus erleichtert die Beatmung ungemeint.
Zuletzt geändert von Blinki am 21.08.2012, 17:55, insgesamt 1-mal geändert.

21.08.2012, 19:12
Original von Blinki
Bei den in der Anästhesie eingesetzten Beatmungsgeräten füllt sich der Handbeatmungsbeutel bauartbedingt nur wenn wenn die Maske auch wirklich dicht (ist)

...hängt davon ab, wieviel Bonus man dem Beatmenden einräumt;)
Mit dem LT sehe ich das ähnlich-nach entsprechender Schulung in vielen Fällen der Maskenbeatmung überlegen!

21.08.2012, 19:31
Danke erstmal für die Antworten!

Die Handhabung einer Beatmungsmaske ist nämlich garnicht mal so einfach, gerade für den Ungeübten stellt sich das Abdichten häufig als Problem da.

Sehe ich genau so, darum hatte ich überlegt, uns Larynxtuben anzuschaffen. Wollte mich vorher nur möglichst etwas absichern ;-)

21.08.2012, 20:04
Original von leuchtreklamefahrer ...hängt davon ab, wieviel Bonus man dem Beatmenden einräumt;)
Ich meinte bei normalem Frischgas-Flow, nicht bei 20 Litern/min oder Dauerflush. ;)
Zuletzt geändert von Blinki am 21.08.2012, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.

28.08.2012, 14:33
Bei uns in Bayern ist das jetzt auch ganz neu, das diese Handhabung eines Laryxntubus während der Frühdefibrillation-Ausbildung gelernt wird. Wir haben die Reanimation mit Maske und Laryxntubus gelernt.

Danach wurde eine Prüfung abgelegt. Nach dieser bestandenen Prüfung darf man ja mit solchen Hilfsmitteln im Ernstfall umgehen, falls man so etwas gerade vor Ort hat.

Natürlich muss man sich auch überlegen, dass wenn man doch einen Fehler macht, man immer mit einem Bein im Knast steht aber dafür hat man ja diese Fortbildung gemacht.

Beste Grüße aus Bayern
(Korinther Hohelied)"Die Liebe ist langmütig und freundlich; Die Liebe eifert nicht, sie treibt nicht Mutwillen, sie erfreut sich nicht von der Ungerechtigkeit sondern erfreut sich von der Wahrheit.." (Korinther Hohelied)

28.08.2012, 15:26
Original von TaMi
Natürlich muss man sich auch überlegen, dass wenn man doch einen Fehler macht, man immer mit einem Bein im Knast steht aber dafür hat man ja diese Fortbildung gemacht.


Ich kann es nicht mehr hören! Wenn jeder zehnte Kollege, der diese Weisheit nahezu täglich propagiert für einen schweren Behandlungsfehler eine Woche in den Knast müsste, würden in diversen Anstalten die Dämme brechen - und zwar nicht nur bezüglich des BMI, sondern allein anhand der Personenzahl!

Es ist ja durchaus korrekt, dass man sich an gewisse rechtliche Grundlagen halten sollte, und jeder seine Grenzen kennen muss! Diese sollte man für sich in einer ruhigen Minuten klären und dementsprechend später handeln. Wenn man sich jedoch die Rechtssprechung zum Thema anschaut fällt auf, dass 99% nichts als heiße Luft ist!

28.08.2012, 17:37
Ich finde es eh nett wie immer argumentiert wird (grade im Bereich der ehrenamtlichen Ausbildung) das man mit einem Kurs auf einmal dies oder das dürfte....


Nicht mal das Medizinstudium ist ein Persilschein... :evil:

28.08.2012, 18:57
Original von krumel
Nicht mal das Medizinstudium ist ein Persilschein... :evil:


Was?! So ein Mist!:(

06.09.2012, 21:42
Original von TaMi

Natürlich muss man sich auch überlegen, dass wenn man doch einen Fehler macht, man immer mit einem Bein im Knast steht aber dafür hat man ja diese Fortbildung gemacht.




Einen Fehler zu machen ist ja normalerweise nicht das Problem- Niemand von uns kann garantieren, dass bei dem Tubuseinsatz nicht mal was schief läuft.

Was ich allerdings von LT-Anwendern erwarte, ist, dass sie in der Lage sind, auftretende Probleme oder Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Hierfür bieten sich z.B. die CO²-Detektoren (EasyCap etc.) an, die man nach der Tubuseinlage einfach zwischen Tubus und Filter zwischenbaut. Sie zeigen einigermaßen sicher an , ob der Tubus richtig liegt. Wenn man dann auch noch auf dir Thoraxbewegungen achtet und im Zweifelsfall auf eine Rückfallebene zurückgreift, ist doch alles chiko. Da kann dann auch ruhig mal was nicht im ersten Anlauf klappen, sofern ihr die richtigen Kosequenzen daraus zieht...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!


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