Behandlungsverweigerung

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09.02.2009, 15:41
Das Thema hatten wir bei uns in einer der Sitzungen auch schon. Ich stimme Jürgen zu. Uns wurde gesagt, dass wir einfach ein zusätzliches Angebot sind. Wenn etwas passiert, werden wir gerufen. Wir tragen aber keine Verantwortung und solange wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln, können wir auch nicht wirklich zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn jemand die Hilfe verweigert, dann können wir als SSD nichts dafür, die Verantwortung liegt dann beim anwesenden Lehrer.

Liebe Grüße

Eve

PS: Letztes Jahr hatten wir noch eine Schülerin, die gerade ihren RA gemacht hat ;-) aber sie ist nie aktiv geworden, da wir letztes Jahr nur für den Schuldienst ausgebildet wurden.
FSJ-lerin beim DRK Stuttgart
Ausbildungsstand: RS

16.04.2009, 09:51
Eine Transportverweigerung kann durch den SSD prinzipiell nicht ausgestellt bzw. aufgenommen werden.
Falls der Patient keine Behandlung wünscht, ihr diese allerdings trotzdem für nötig erachtet müsst ihr selbstverständlich den Rettungsdienst rufen! Egal ob der Patient volljährig ist oder nicht. Der RD wird sich die Sache ansehen, den Patienten bewerten und aufklären. Und nur den RD interessiert dann auch eine Transportverweigerung.
Zuletzt geändert von Akkon am 16.04.2009, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

16.04.2009, 10:38
Original von Akkon

Falls der Patient keine Behandlung wünscht, ihr diese allerdings trotzdem für nötig erachtet müsst ihr selbstverständlich den Rettungsdienst rufen!



Ich denke, das allein liegt im Ermessen des verantwortlichen Lehrers oder der Schulleitung. Vor allen in weniger eindeutigen Fällen. Hier kann der SSD letztendlich nur beratend dem Lehrer zur Seite stehen.

16.04.2009, 10:42
Warum sollte das im Ermessen des Lehrers liegen? Wenn ich jemaden behandeln möchte und das für nötig erachte und er sich nicht helfen lassen will hole ich professionelle Hilfe. Das ist bei einem VU zu dem ich auf dem heimweg komme nicht anders als bei einem SSD in der Schule. Klar kann man sich mit dem Lehrer beraten und unnötigerweise soll man den RD natürlich nicht holen. Wenn ich aber denke, dass eine Behandlung erfolgen muss rufe ich die Rettung und ein vernünftiger Lehrer wird das auch tun oder sich, bei weniger Fachwissen, euch anschließen.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

16.04.2009, 11:05
@Akkon

Ich habe den Eindruck, Du vergißt, was ein SSD ist. Der besteht bildlich gesprochen aus pickeligen 16jährigen Jugendlichen, die maximal eine erweiterte Erste Hilfe-Ausbildung haben. Sie sollen bei Unglücksfällen die Schulleitung in der ersten Hilfe unterstützen. Mehr nicht. Die Verantwortung für das, was auf dem Schulgelände geschieht, haben die Lehrer. Und wenn ein Mitschüler nicht ins Krankenhaus möchte, ist das erstmal zu respektieren, denn er hat nicht weniger Endscheidungsrecht als Du. Letztendlich kann ein Krankenhausaufenthalt nur (Lebensgefahr ausgeschlossen) durch die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten oder die Polizei bei entsprechender Indikation durchgesetzt werden. Ich halte es unabhängig von der rechtlichen Situation für nicht richtig, eigenständig den Rettungsdienst zu verständigen, wenn der Klassenkamerad das nicht möchte

16.04.2009, 11:13
Du würdest also, wenn du einen Patienten hast bei dem du davon ausgehst, dass er in jedem Fall medizinischer Behandlung bedarf (und natürlich auch nur dann, sonst macht das Ganze ja keinen Sinn), keinen Rettungsdienst alarmieren? Eben weil es sich "nur" um den SSD handelt muss man in diesem Fall professionellen Rat einholen, was in diesem Fall dem Ruf nach dem Rettungsdienst entspricht.

Sieh es mal abstrakt. Wenn der selbe Jugendliche auf dem Heimweg zu einem VU kommt, auf Grund seiner Ausbildung erkennt, dass der Patient medizinische Hilfe benötigt und dieser diese ablehnt, würde er dann nicht auch den Rettungsdienst rufen, damit dieser den Patient versucht zu überzeugen und ihm hilft? Im Zweifel schon. Wo ist dann der Unterschied zu dem Einsatz in der Schule? Nur weil es dort Lehrer gibt wird kein Rettungsdienst gerufen? Rechtlich darf mich niemand daran hindern einen Notruf abzusetzen und wenn ich das für erfoderlich halte mache ich es. In der Praxis würde man das aber natürlich mit dem anwesenden Lehrer klären.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

16.04.2009, 11:31
@Akkon

Im Bereich der Schule gibt es vielleicht noch andere Alternativen als den Rettungsdienst für einen verunfallten Schüler, die Dir als eifriger SSD'ler vielleicht nicht sofort präsent sind. Außerdem habe ich den Eindruck, daß Du das medizinische Wissen eines Ersthelfers oder Sanitäters überschätzt. Sie können vielleicht effektiver Erste Hilfe-Maßnahmen durchführen, aber auch ein Lehrer weiß, das Schmerzen im Unterarm eine Fraktur oder Schmerzen und Atemnot ein Herzinfarkt sein können.

Der Vergleicht mit einem VU in der Öffentlichkeit ist insoweit problematisch, als daß es sich in der Schule um eine ganz andere rechtliche Situation handelt. Du würdest ja normalerweise auch keinen Rettungsdienst bei einem VU rufen, wenn die Eltern mit dabei wären und z.B. trotz Deiner Hinweise entscheiden, auf einen Krankenhausbesuch zu verzichten.

Letztendlich ist der Wille des kindlichen Patienten oder seiner gesetzlichen Vertreter entscheidend. Das sollte man respektieren. Vor allem, wenn man selber noch ein Kind oder Heranwachsender ist...

16.04.2009, 13:52
Deswegen meinte ich ja auch offensichtliche Krankheits- und Notfallbilder, die sich einschätzen lassen. Ist schon allein die Verdachtsdiagnose problematisch und die Sache insofern unklar wird man die Entscheidung wohl akzeptieren müssen.

Nur dass du mich nicht falsch verstehst: Als SSD'ler würde ich bei Bildern, bei denen es nicht um eine sehr rasche Behandlung geht, auch nicht augenblicklich den RD rufen. Klar sind da Eltern die Ansprechpartner der Wahl. Sind diese jedoch nicht zu erreichen oder entscheiden sich, obwohl sie nicht vor Ort sind, gegen eine rettungsdienstliche Behandlung trotz von mir erachtete Indikation würde ich anrufen. Aber das ist alles nur theoretisch. In der Realität kann das ganz anders laufen... ;)
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

16.04.2009, 21:15
Ansich eine blöde Situation für uns Sanis, die wahrscheinlich öfter vorkommt, als wir uns dessen bewusst sind.
Richtig auffällig wurde es mir auch erst vor einigen Wochen, wo wir einen Patienten hatten, bei dem äußerlich zwar nichts zu diagnostizieren war bei einer Prellung am Fuß außer den üblichen Symptomen (Schmerz, Bewegungseinschränkung, Bluterguss und Schwellung) und ich darauf hinwies, dass ich zwar nichts feststellen kann und aus der Erfahrung vermute (!), dass keine Fraktur etc. vorliegt, sondern lediglich eine normale Prellung, aber ich auch nicht sichergehen kann. Das ist Aufgabe eines Arztes und liegt halt einfach nicht in unserem Kompetenzbereich, sondern in dem des D-Arztes oder des Krankenhausarztes.
Daraufhin kam dann seine Reaktion, dass er gerne wieder in den Unterricht wollte, ich bot ihm halt noch einen Kühlakku an, den er aber ablehnte.

Grundsätzlich ist es m.E. besonders wichtig, in diesen Fällen genau zu dokumentieren. Also klar aufschreiben in der Liste "Patient verweigert Behandlung" oder ähnliches, damit im Nachhinein keine Probleme entstehen!

27.04.2009, 20:45
danke für die pickeligen 16jährigen!! wir haben beim ssd minimal sanA und die beste ist rs...
11. Kl. 16 J. SSDler, SanA, DRK, JRK-MitLeiter

27.04.2009, 21:12
Original von Alex Blaulichtmilieu
danke für die pickeligen 16jährigen!! wir haben beim ssd minimal sanA und die beste ist rs...


Ändert aber letztendlich auch nichts an der Problematik.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

19.03.2012, 03:32
Also diese Behandlungs/Transportverweigerung ist wertlos. Damit kann man sich gerade einmal den Hintern abputzen. In diesem Dokument steht immer das der Pat. belehrt wurde. Belehren kann aber nur ein Arzt.

Somit gibt es nur folgende Verfahrensweisen.

1. U18 -> Der Pat. darf NICHT entlassen werden, entweder übergebt ihr den Pat. an die Eltern oder den RD ggf. der Polizei oder einem anderen Berechtigten. In solch einem Fall kann es keine andere Möglichkeit geben.

2. Über 18 -> Da sieht die Sache etwas anders aus.

Leider kann man niemanden zu seinem Glück zwingen. Ihr könnt aber dem Pat. (!am besten unter Zeugen!) darauf hinweisen, das Ihr gegen sein Verhalten seit, das Ihr am liebsten den RD rufen wollt und/oder ihn behandeln möchtet. Festhalten und Zwingen kann man niemanden, das kann nur der Arzt!. Ausnahmen bestätigen die Regel, darauf will ich hier aber nicht eingehen.

Im Zweifelsfall seit immer Ihr die dummen.

Zwei Wichtige Sprüche! Melden macht Frei, und belastet den Vorgesetzten -und- Wer Schreibt der Bleibt!!!

Schreibt alles auf, lasst euch dass am besten auch den von Zeugen unterschreiben.

Macht euch jetzt aber keinen Kopf, ich kenne niemanden der wegen solch einer Sache in Regress gezogen wurde. Weder Strafrechtlich noch Zivilrechtlich.

Gruß

P.S. Auch ein RettSan und/oder RettAss kann nicht belehren! Diese werden auch immer einen Arzt hinzu ziehen oder den Pat. mit in die Klinik nehmen, oder diesen an die Eltern übergeben, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Zuletzt geändert von derskr am 19.03.2012, 03:38, insgesamt 2-mal geändert.
Genug um im Rettungsdienst zufahren ;)

19.03.2012, 07:22
Original von derskr
Also diese Behandlungs/Transportverweigerung ist wertlos. Damit kann man sich gerade einmal den Hintern abputzen. In diesem Dokument steht immer das der Pat. belehrt wurde. Belehren kann aber nur ein Arzt.



Leider kann man niemanden zu seinem Glück zwingen. Ihr könnt aber dem Pat. (!am besten unter Zeugen!) darauf hinweisen, das Ihr gegen sein Verhalten seit, das Ihr am liebsten den RD rufen wollt und/oder ihn behandeln möchtet. Festhalten und Zwingen kann man niemanden, das kann nur der Arzt!. Ausnahmen bestätigen die Regel, darauf will ich hier aber nicht eingehen.



P.S. Auch ein RettSan und/oder RettAss kann nicht belehren! Diese werden auch immer einen Arzt hinzu ziehen oder den Pat. mit in die Klinik nehmen, oder diesen an die Eltern übergeben, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Zuletzt geändert von Onkel Juergen am 19.03.2012, 07:25, insgesamt 2-mal geändert.

19.03.2012, 08:21
Original von derskr
Also diese Behandlungs/Transportverweigerung ist wertlos. Damit kann man sich gerade einmal den Hintern abputzen. In diesem Dokument steht immer das der Pat. belehrt wurde. Belehren kann aber nur ein Arzt.

Somit gibt es nur folgende Verfahrensweisen.

1. U18 -> Der Pat. darf NICHT entlassen werden, entweder übergebt ihr den Pat. an die Eltern oder den RD ggf. der Polizei oder einem anderen Berechtigten. In solch einem Fall kann es keine andere Möglichkeit geben.

2. Über 18 -> Da sieht die Sache etwas anders aus.

Leider kann man niemanden zu seinem Glück zwingen. Ihr könnt aber dem Pat. (!am besten unter Zeugen!) darauf hinweisen, das Ihr gegen sein Verhalten seit, das Ihr am liebsten den RD rufen wollt und/oder ihn behandeln möchtet. Festhalten und Zwingen kann man niemanden, das kann nur der Arzt!. Ausnahmen bestätigen die Regel, darauf will ich hier aber nicht eingehen.

Im Zweifelsfall seit immer Ihr die dummen.

Zwei Wichtige Sprüche! Melden macht Frei, und belastet den Vorgesetzten -und- Wer Schreibt der Bleibt!!!

Schreibt alles auf, lasst euch dass am besten auch den von Zeugen unterschreiben.

Macht euch jetzt aber keinen Kopf, ich kenne niemanden der wegen solch einer Sache in Regress gezogen wurde. Weder Strafrechtlich noch Zivilrechtlich.

Gruß

P.S. Auch ein RettSan und/oder RettAss kann nicht belehren! Diese werden auch immer einen Arzt hinzu ziehen oder den Pat. mit in die Klinik nehmen, oder diesen an die Eltern übergeben, wenn Sie sich nicht sicher sind.


Das ist inhaltlich so falsch das es mir ehrlich gesagt grade zu blöd ist da fundiert drauf zu antworten...


:rolleyes:

19.03.2012, 10:29
Also ich habe meinen Leuten eingetrichtert, dass auf einem SanDienst niemand verweigert (außer bei einer Fahrzeugbesatzung oder NA) und das läuft gut. Die haben im Gegensatz zu euch auch Protokolle auf denen man verweigern kann.

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