Original von BuschiOriginal von peit
Ohne Sonderrechte kann eine Fahrt im Berufsverkehr auf einer ampelreichen Strecke ja deutlich mehr als nur doppelt so lange dauern (spätestens wenn man im Stau steht) als eine Fahrt mit Sonderrechten.
Kannst du mal bitte kurz erläutern, welchen Vorteil dir Sonderrechte im Berufsverkehrs-Stau verschaffen?
Was nützt es dir, wenn du zwar schneller als die anderen fahren darfst, aber nicht kannst, weil du genauso im Stau stehst?
Das Wegerecht unter Nutzung von Sondersignalen ist da bestimmt hilfreicher. Dann müssen die anderen dir nämlich Platz machen.
Ja, natürlich - Wegerecht war natürlich gemeint. Hätte vielleicht einfach Sondersignal schreiben sollen - das ist (afaik) kein gesetzlich definierter Begriff so dass man mich nicht falsch verstehen kann...
Original von Oskar
Diese ganze Codes sind doch schwachsinn. Ein Mensch in Not ist für mich ein Mensch in Not - Punkt.
Könntet ihr mal aufhören über "was währe wenn..." zu reden? Das hilft doch keinem, wir haben so ein System nunmal in Deutschland nicht und gut ist.
Außerdem verwechselt bitte nicht andauerns Sonderrechte, Wegerechte und Hoheitsrechte, das ist ein hochsensibles Thema.
Nö, ist es nicht. Wir schreiben hier keine Prüfung sondern das ist eine informelle Unterhaltung. Und solange aus dem Zusammenhang ersichtlich ist, was gemeint ist, muss man nicht kleinerkarierter sein als umbedingt nötig. Ich denke denjenigen, die mit Sonder-, Wege-, Nutzungs-, Menschen- oder was für Rechten unterwegs sind, werden die schon auseinander halten können. Auch wenn man vielleicht mal ungenau formuliert...
Original von Hajo Behrendt
Wo wir gerade beim Thema Geschwindigkeiten sind:
Die meisten RTD-Anbieter, die Wert auf die Sicherheit ihrer Mitarbeiter legen, beschaffen heutzutage Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht deutlich über 3,5 t liegt. Hierunter fallen die meisten Koffer-RTW-Hersteller (GSF, Wietmarscher, Fahrtec etc.).
Diese Fahrzeuge fallen in den Bereich "Klein-LKW" und dürfen auf Landstraßen ohne Wegerechte nur mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fahren (§ 3 , III a StVO).
Ist vielen Kollegen offensichtlich nicht bekannt...
Da du - so scheint mir - dich auch auf meine Aussage beziehst: Es gibt genügend RD-Bereiche wo auch RTW oder Mehrzweck-Fahrzeuge mit unter 3,5t eingesetzt werden. Auch sogut wie jeder KTW und jedes NEF liegt unterhalb dieser Grenze.
Ansonsten bin ich da optimistischer als du und der feste Überzeugung, dass ausnahmslos jeder der einen C-Führerschein gemacht hat, irgendwann auch mal etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen gelernt hat...