Knieverletzung

Notfallszenarien für Ersthelfer bis Rettungsdienstmitarbeiter.

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06.05.2008, 21:19
Gut, aber ein Ringfinger behindert mich auch nicht beim Laufen. Hier sehe ich hingegen eine absolute Rechtfertigung: Der Patient hat Schmerzen und kann nicht mehr laufen - wann, wenn nicht in diesem Fall, möchtest du denn dann den RD rufen?
Das man im Privaten vielleicht anders handelt udn selber ins Krankenhaus fährt ist dabei imho nur zweitrangig. Immerhin fahren auch die meisten Patienten mit einem Herzinfarkt noch mit dem Privatwagen zum Arzt....

06.05.2008, 21:22
den RD rufen?
Status Asthmatikus, Pat bewusstlos, WS-Trauma.... :D

Die Angaben hier sind nicht ganz eindeutig...Wenn er leichte Schmerzen bei nahezu uneingeschränkter Beweglichkeit hat, kann die Mami ihn ins kh fahren.
Wenn das Bein nicht abzuwinkeln ist oder die Schmerzen stärker, kommt ein RTW ins Spiel.
Wenn die Schmerzen ganz stark sind, sogar ein RTW mit Sonderrechten/eventuell mit Notarzt.

08.05.2008, 21:08
Ich wiederhole mich noch mal,
Lieber einmal zu viel als zu wenig RD, vorallem wenn ich sehe, mit welchen Autos die Eltern kommen... *AAAH*

Selbst wenn der Ringfinger gebrochen ist, OKeeeeeeeeeee, kann man sich drüber streiten, aber eig. ist jeder Bruch eine Berechtigung für einen RD...(Kommt natürlich auf den Zustand des Verletzten an)

08.05.2008, 21:23
Original von leuchtreklamefahrer
den RD rufen?
Status Asthmatikus, Pat bewusstlos, WS-Trauma.... :D


Jaja, ich meinte eigentich welcher Knochenbruch... (Ja, es gibt auch noch Rippenfrakturen und kA was noch ;) - das war nicht ganz so wörtlich gemeint.

"Die Angaben hier sind nicht ganz eindeutig...Wenn er leichte Schmerzen bei nahezu uneingeschränkter Beweglichkeit hat, kann die Mami ihn ins kh fahren."

Naja, irgendwo da oben steht "er kann nicht laufen" und es "tut ziemlich weh". Wenn es anders ist (kaum Schmerzen, kann laufen), klar - dann kann ich natürlich auch meine Entscheidung mit dem RD überdenken. Ggf. kann er dann ja sogar wieder in den Unterricht und muss gar nciht zum Arzt.

08.05.2008, 21:39
ziemlich Schmerzen ist ein dehnbarer Begriff... Meiner Meinung ist so etwas in einem Fallbeispiel nicht zu lösen-zumindest nicht eindeutig. Jeder Patient empfindet Schmerzen anders, ebenso wie jeder Helfer für sich eine Grenze zieht (ziehen muss), ab der er den RD/NA bemüht...

12.05.2008, 23:30
Im Internet ist eig. gar kein Fallbeispiel eindeutig lösbar, aber ich denke es gibt schon eine Grenze zwischen leichtem und ziemlichem Schmerz...

14.05.2008, 15:59
Hier mal meine 2 Cents:

1.
Wenn jemand ein Trauma erlitten hat und danach nicht mehr laufen kann, ist er selbstverständlich einem Arzt und einer Bildgebung zuzuführen. Wer sich hierbei von einer Sekretärin abwimmeln lässt, die ihr medizinisches Wissen von einem 12h-Kurs hat, ist selbst schuld.

2.
Welche Konsequenz zieht man aus der Durchbewegung einer verletzten Extremität? Hat der Patient Schmerzen, kann ich eine Fraktur ausser mit Röntgenaugen nicht ausschließen. Irgendeine noch so differenzierte Untersuchung kann ich mir oder dem Patienten ersparen.

3.
Das Beispiel mit dem gebrochenen Finger ist natürlich schon grenzwertig, aber im Zweifel ist es schon sinnvoll, den Rettungsdienst (KTW oder RTW) zu rufen.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 14.05.2008, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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