Original von Oskar
Ja hört sich vllt doof an, aber im Kriegsfall währen die ABC-Erkunder, DeKon Fahrzeuge , THW-Fahrzeuge mit KatS-Emblem und alles vom DRK die einziegen, die frei agieren dürften. Feuerwehr, Malteser usw. dürften sie abschießen.
Das stimmt nicht. Lediglich sind die Wappen keine Schutzzeichen. Jedoch stehen alle Hilfsorganisationen, die ein Schutzzeichen wie das des Zivilschutzes benutzen, unter Schutz.
II. Zivilschutz
519. Der Zivilschutz ist in ähnlicher Weise wie der Sanitätsdienst geschützt (5
61-67).
520. Aufgaben des Zivilschutzes sind insbesondere der Warndienst, die
Bergung und Instandsetzung, der Brandschutz, der Sanitätsdienst, der
ABC-Schutz, der Schutzraumbau und andere Maßnahmen zur Wiederherstellung
und Aufrechterhaltung der Ordnung (5 61).
521. Zivilschutzorganisationen, ihr Personal, ihre Gebäude und Fahrzeuge,
sowie Schutzbauten für die Zivilbevölkerung werden besonders geschont
und geschützt (5 62-64, 52).
524. Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes besteht aus einem
gleichseitigen blauen Dreieck auf orangefarbenem Grund
(5 66 Abs. 4). Es ist in Anlage l Nr. 6 abgebildet. Das Personal des Zivilschutzes
ist durch dieses Schutzzeichen und durch einen Ausweis erkennbar (5 66 Abs.
3). Die Hilfsgesellschaften verwenden daneben ihre hergebrachten Kennzeichen.
Quelle