Stimmt, da hatte ich ja noch gar nicht dran gedacht, obwohl ich die aufm PC habe.
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Auszug aus
Verordnungüber die Dienstkleidung der Feuerwehren
(Fw-DienstklVO)
Vom 25. August 2005
(GVBl. LSA S. 612)
§ 2
Dienstgrad-, funktionsgebundene Dienst-, Funktions- und sonstige Abzeichen
(4) Im Einsatz sind Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 zu tragen
Anlage 8
Kennzeichnungen
1. Freiwillige Feuerwehren
Helmkennzeichnungen, die ständig zu tragen sind:
Verbandsführerin oder Ver-bandsführer
ein 7 mm breiter, roter, umlaufender, dauerhaft angebrachter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert;
Zugführerin oder Zugführer
zwei 70 mm x 7 mm rote, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachte, waagerechte Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes mit einem Abstand zwischen den Streifen von 5 mm fixiert 1);
Gruppenführerin oder Gruppen-führer
ein 70 mm x 7 mm roter, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachter waagerechter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert 1);
Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger
ein auf der vorderen Helmseite mittig angebrachter, schwarzer, 50 mm großer Buchstabe „A“ oder roter Punkt mit einem Durchmesser von 20 mm.
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Heißt also im Klartext, wir können uns selber was ausdenken?
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Auszug aus
Verordnungüber die Dienstkleidung der Feuerwehren
(Fw-DienstklVO)
Vom 25. August 2005
(GVBl. LSA S. 612)
§ 2
Dienstgrad-, funktionsgebundene Dienst-, Funktions- und sonstige Abzeichen
(4) Im Einsatz sind Kennzeichnungen gemäß Anlage 8 zu tragen
Anlage 8
Kennzeichnungen
1. Freiwillige Feuerwehren
Helmkennzeichnungen, die ständig zu tragen sind:
Verbandsführerin oder Ver-bandsführer
ein 7 mm breiter, roter, umlaufender, dauerhaft angebrachter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert;
Zugführerin oder Zugführer
zwei 70 mm x 7 mm rote, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachte, waagerechte Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes mit einem Abstand zwischen den Streifen von 5 mm fixiert 1);
Gruppenführerin oder Gruppen-führer
ein 70 mm x 7 mm roter, beidseitig des Helmes dauerhaft angebrachter waagerechter Streifen; 70 mm oberhalb des seitlichen Helmrandes fixiert 1);
Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger
ein auf der vorderen Helmseite mittig angebrachter, schwarzer, 50 mm großer Buchstabe „A“ oder roter Punkt mit einem Durchmesser von 20 mm.
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Heißt also im Klartext, wir können uns selber was ausdenken?
Zuletzt geändert von Oskar am 22.07.2011, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Truppführer, Sprechfunker (Analog), Atemschutzgeräteträger
Jugendwart
Leiter SSD a.D.
Sanitäter (DRK)
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- Abi 2012 -
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