Hi,
also wenn unser Patient angegriffen wird darf ich den Angreifer dann mit Polizeigriff auf den boden legen
also wenn unser Patient angegriffen wird darf ich den Angreifer dann mit Polizeigriff auf den boden legen
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StGB
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Original von sebbe1995
Somit darfst du das rein rechtlich und dürftest ihn auch festhalten, bis die Polizei da ist. Also rein rechtlich in Odnung.
Original von Berliner SchildkröteOriginal von sebbe1995
Somit darfst du das rein rechtlich und dürftest ihn auch festhalten, bis die Polizei da ist. Also rein rechtlich in Odnung.
Nein, das ist eigentlich durch die Notwehr nicht abgedeckt. Eine Jedermann-Festnahme ist an gewisse Bedingungen geknüpft.
Außerdem wird die Notwehr in der juristischen Interpretation auch eingeschränkt: Abschnitt III, 2. Gebotenheit.
Also wenn es sich um eine Schulhofklopperei handelt, würde ich an deiner Stelle da nicht gleich den Oberbullen raushängen lassen und irgendwelche Kinder in den Polizeigriff nehmen. Prügelnde Sanis bringen eher Ärger, als das sie beruhigend auf eine Situation einwirken.
Grüße
Berliner Schildkröte
Original von LevSani
Im Rettungsdienst sieht die Sache ganz anders aus. Der Angestellte im hauptamtliche Rettungsdienst ist ein Verwaltungshelfer und ist somit zu einigem mehr berechtigt. So darf er zum Beispiel Platzverweise erteilen. Unmittelbaren Zwang darf er aber nicht anwenden, er darf also keinen fesseln. Hierzu wird die Polizei zur Amtshilfe herangezogen, jedoch geschieht dann das Fesseln durch die Polizei im Auftrag des Rettungsdienstes, also des jeweiligen Führers.
Original von SSDler
Also dass war etwas falsch formuliert ich habe den Angreifer nicht dierekt auf dem Boden festgehalten sondern Polizeigriff gemacht und in dann wieder losgelassen
Original von Schulsani
Bei einer Hilfeleistung, wenn ein anderer Mensch angegriffen wird, heißt das Nothilfe!
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