Original von Hajo Behrendt
ich glaube, in diesem Thread ging es speziell um Alarmübungen nur für den SSD, nicht um großangelegte Räumungsübungen unter Einbeziehung "normaler" SchülerInnen.
Ja, schon klar.
"In regelmäßigen Abständen soll eine unangekündigte Notfallübung durchgeführt werden."
Hier ist der Bezug zu der sog. "Alarmübung". Die Ausgestaltung dieser "Notfallübung" ist nicht weiter ausgeführt. Hier ist der Bezug zum SSD bzw. zur Ersten Hilfe.
Die entsprechenden Grundsätze sind daher zu beachten.
Fast alle Länder haben ähnliche Regelungen. Zu NRW speziell kann ich aber nichts sagen.
Viele Grüße
Gerd
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).