Buschi
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Wohnort: 49479 Ibbenbüren (NRW)
Qualifikation: Heilgehilfe, RS, ZuFü EE NRW, Mod. a.D., SiFa
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Auf Grund der hier diskutierten Thematik folgender konstruierter Fall zur Diskussion.
Es wurde festgestellt, dass "Rettungssanitäter" kein geschützter Begriff ist, und sich daher jeder so nennen kann.
Ausgangsfrage ist hier jetzt folgende:
Von mir dazu folgende Überlegung:
Warum könnte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Nehmen wir also an, Max Milestone erleidet einen Unfall in dessen Folge sich der zufällig anwesende Helmut Schlau zur Hilfeleistung anbietet. Selbiger stellt sich vor mit den Worten "Mein Name ist Helmut Schlau, ich bin Rettungssanitäter".
M. erwartet daher eine Versorgung von rettungsdienstlicher Qualität, was die Handlungen des S. betrifft.
Während der Versorgung begeht S. aber einen Fehler, der dazu führt, dass M. den Rest seines Lebens in seiner Lebensqualität beeinträchtigt sein wird. M. erstattet Anzeige wegen Körperverletzung gegen S. und reicht Zivilklage auf Schmerzensgeld ein.
Was passiert?
Meine Meinung als juristisch interessierter Laie:
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es sich um einen Fehler handelt, der einem echten RettSan nicht passiert wäre, könnte ich mir vorstellen, dass der Richter S. daraus einen Strick dreht, dass er sich dem Verunfallten M. als solcher vorgestellt hat, ohne wirklich über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. Dadurch wurden möglicherweise auch Dritte davon abgehalten den Fehler zu korrigieren, weil sie ja davon ausgehen konnten, dass S. ihnen gegenüber über einen entsprechenden Wissensvorsprung verfügt und daher "schon weiß was er tut".
Was meint ihr?
Es wurde festgestellt, dass "Rettungssanitäter" kein geschützter Begriff ist, und sich daher jeder so nennen kann.
Ausgangsfrage ist hier jetzt folgende:
Original von 19222
Nur mal so ne Frage: Wenn ich mich für den Superretter halte, könnte ich zum Patienten gehn und sagen ich bin Rettungssanitäter?
Von mir dazu folgende Überlegung:
Original von Buschi
Der Begriff "Rettungssanitäter" ist tatsächlich nicht geschützt. Von daher wäre das kein Problem.
Aber: Nach T. Hochstein hat ein zufällig am Notfallort anwesender RettSan zwar keine Garantenstellung inne, ist aber verpflichtet "Hilfe nach besten Kräften" zu leisten, sprich, wenn sich jemand als RettSan vorstellt, kann der Patient auch eine Versorgung auf entsprechendem Niveau erwarten.
Möglicherweise sehen andere zufällig anwesende Personen auch auf Grund dieser Vorstellung von einer Hilfeleistung ab, weil ja schon jemand da ist, der "mehr Ahnung davon hat".
Das sollte man schon bedenken... Sollte es aus irgendeinem Grund zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnte dir vielleicht der Richter einen Strick daraus drehen... Das kann ich hier jetzt so aber nicht beurteilen...
Warum könnte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?
Nehmen wir also an, Max Milestone erleidet einen Unfall in dessen Folge sich der zufällig anwesende Helmut Schlau zur Hilfeleistung anbietet. Selbiger stellt sich vor mit den Worten "Mein Name ist Helmut Schlau, ich bin Rettungssanitäter".
M. erwartet daher eine Versorgung von rettungsdienstlicher Qualität, was die Handlungen des S. betrifft.
Während der Versorgung begeht S. aber einen Fehler, der dazu führt, dass M. den Rest seines Lebens in seiner Lebensqualität beeinträchtigt sein wird. M. erstattet Anzeige wegen Körperverletzung gegen S. und reicht Zivilklage auf Schmerzensgeld ein.
Was passiert?
Meine Meinung als juristisch interessierter Laie:
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es sich um einen Fehler handelt, der einem echten RettSan nicht passiert wäre, könnte ich mir vorstellen, dass der Richter S. daraus einen Strick dreht, dass er sich dem Verunfallten M. als solcher vorgestellt hat, ohne wirklich über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. Dadurch wurden möglicherweise auch Dritte davon abgehalten den Fehler zu korrigieren, weil sie ja davon ausgehen konnten, dass S. ihnen gegenüber über einen entsprechenden Wissensvorsprung verfügt und daher "schon weiß was er tut".
Was meint ihr?