Darf man giftige Stachel o.ä. entfernen?

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16.04.2009, 20:56
Hi,

mir kam grad beim Thema Pinzetten die Frage, ob wir als Schulsani zum Beispiel einen noch steckenden Bienenstachel rausziehen dürfen, falls es der Patient selbst noch nicht gemacht hat?

Gruß
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

16.04.2009, 21:06
Hi Max!
Das sind ja Situationen, bei denen dein Patient i.d.R. ansprechbar ist und somit entscheidet, was passiert. Klar darfst du dann Stachel, kleinen Holzsplitter, etc. entfernen.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

16.04.2009, 21:12
@Max

Es macht Sinn, einen Bienenstachel sofort zu entfernen, weil die Giftdrüse immer noch daran hängt und auch noch ein paar Minuten später trotz Tod der Biene aktiv ist und Gift in den Stachel pumpt.

Wichtig ist, den Stachel unterhalb der Drüse zu fassen.

16.04.2009, 22:13
Bisher war es bei uns so dass wir Stachel, Dorne und Splitter mit Pinzette und Nadel entfernt haben, unser JUH Betreuer meinte auch dass wir dass unter Zuhilfename von Octenisept tun dürfen was ich mittlerwiele auch bezweifle.

Wenn der Patient noch nicht volljährig ist zählt es dann trotzdem wenn er sagt raus oder nicht raus?

Grüßle Kevin

16.04.2009, 22:24
Also ich kann nur sagen, das wir lernen und lehren, das zuerst der Sani entscheidet ob er sich das zutraut oder nicht, um evtl. einen andern nachzualamieren, oder um Hilfe zu bitten, und dann im weiteren der Patient entscheidet ob ein Schulsani den Splitter o.ä. entfernt oder doch lieber mami oder ein Arzt...

Bienenstachel würde ich auch direkt entfernen. wie Ani schon gesagt hat.

17.04.2009, 05:05
Original von Kevin Schneider


Wenn der Patient noch nicht volljährig ist zählt es dann trotzdem wenn er sagt raus oder nicht raus?



Das hängt letztendlich vom individuellen Reifegrad ab. Wenn ein 16jähriger bei klarem Verstand eine Maßnahme ablehnt, ist das sicherlich anders zu werten, als wenn das ein 5jähriger macht.

17.04.2009, 09:28
Wenn du die Möglichkeit zum entfernen hast und dir dies auch zutraust und der Pat. dies möchte, kannst du dies machen, meiner Meinung nach.

17.04.2009, 14:22
Danke, damit ist meine Frage beantwortet.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

29.12.2009, 14:33
soweit ich weiß darf man fremdkörper entfernen, wenn sie giftig sind, also zb bienenstachel.

01.01.2010, 06:13
Bienenstachel ist m.M. nach auch OK, da es ja somit nur schlimmer wird, wenn der drinnen bleibt und bei dessen Entfernung nicht die Gefahr eines plötzlichen Volumenmangels entsteht.

Zu den oben genannten Holzsplittern: Diese sind primär nicht gefährlich und dürfen nur von einem Arzt/Heilpraktiker entfernt werden, da dies andernfalls eine Wundmanipulation ist, welche wir zu unterlassen haben.
San A-C (DRK), LSP (JF), Grundlehrgang/TM-I (FF)

01.01.2010, 10:26
Original von arex
Zu den oben genannten Holzsplittern: Diese sind primär nicht gefährlich und dürfen nur von einem Arzt/Heilpraktiker entfernt werden, da dies andernfalls eine Wundmanipulation ist, welche wir zu unterlassen haben.


Und woher beziehst du diese Weisheit?

Zu dumm, daßman sogar in EH-Kursen sagt, daß kleine Splitter & Co rausgeholt werden sollen/können.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

01.01.2010, 15:29
Damit ist man nun wieder am Punkt der unterschiedlichen Lehrmeinungen.

Mir wurde es bei allen Sanlehrgängen so 'eingetrichtert': Irgendetwas aus ner Wunde rausholen ist Sache des Arztes und nicht von uns.

Gut, inwiefern das nun (Dein genannter Splitter zum beispiel) nach Rücksprache mit dem Patienten eingehalten wird ist eine sache, aber so wurde es von anfang an erzählt. Vielleicht lag's aber auch an der einen Ausbilderin, welche alle drei Kurse hielt und da ihre eigene Meinung eingebracht hat. How ever.

Wobei meine große Schwester nach dem Abi nächstes Jahr auch ein FSJ als "Erste-Hilfe-Lehrer" macht und nun auch bei den ersten Kursen schon dabei ist und auch dort die Meinung verteten wird, dass dies Wundmanipulation ist.

Wobei durch logisches Denken auch klar wird: Verändere ich etwas an der Wunde (Entfernen von Gegenständen), so ist dies eine Manipulation und nicht in unserem Aufgabenbereich.
Zuletzt geändert von arex am 01.01.2010, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
San A-C (DRK), LSP (JF), Grundlehrgang/TM-I (FF)

01.01.2010, 17:06
Original von arex
Damit ist man nun wieder am Punkt der unterschiedlichen Lehrmeinungen.


Jap, das ist möglich. Oder Ausbildern die (warum auch immer) einen Stand widergeben, der einige Jahre alt ist.

Aus dem aktuellen fachlichen Kommentar der JUH zum EHL:

Maßnahmen bei kleinen, nicht tief sitzenden Fremdkörpern, wie zum Beispiel
  • kleine Holzsplitter / Metallspäne
  • Pflanzendornen / Bienenstacheln
  • Zecken

die der Ersthelfer durchführen kann:
  • Fremdkörper vorsichtig mit Pinzette (Zeckenzange / Zeckenkarte) entfernen.
  • Anschließend Wunde mit einem Wunddesinfektionsmittel desinfizieren, wenn der Betroffene über ein solches verfügt
  • Wunde keimfrei bedecken
  • Lässt sich der Fremdkörper nicht problemlos entfernen oder verbleiben Reste in der Wunde, Maßnahmen wie bei größeren / tief sitzenden Fremdkörpern.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

01.01.2010, 18:06
Das Problem ist, dass nach dem Heilpraktikergesetz erstmal jede Behandlung von Patienten nur durch einen Arzt oder Heilpraktiker erfolgen darf. Eine Ausnahme stellen davon nur Erste Hilfe Leistungen dar, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen.
Auf der anderen Seite ist es natürlich reichlich unrealistisch zu erwarten, dass die Leute wg. eines kleinen Holzsplitters zum Arzt laufen.
Das naheliegende wird also sein, den Splitter durch den patienten (bzw. bei Kindern durch die Eltern) selbst entfernen zu lassen.
Wird man als Ersthelfer selbst tätig begibt man sich streng nach den Buchstaben des Gesetzes zumindest in eine rechtliche Grauzone, die aber praktisch meiner Meinung nach keine echte Relevanz besitzt.

01.01.2010, 22:08
Gut, meine Ausbildung ist vom DRK. Weiß jetzt nicht inwiefern da Unterschiede sind.

Wobei das Thema Wunddesinfektion so 'ne Sache ist. Das ist genau genommen auch Sache des Arztes, da dieser mit den Inhaltsstoffen eher was anfangen kann (Alergievorbeugung, ..) als ich als Laie.
San A-C (DRK), LSP (JF), Grundlehrgang/TM-I (FF)

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