Zugang durch RA, privat.

Hier kann über alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe bis zur klinischen Behandlung diskutiert werden.

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18.07.2010, 22:05
Z.B. über die Wache mitbestellen.

18.07.2010, 22:10
Du gehst zu deinem Hausarzt, erzählst ihm wofür du das brauchst und dann schreibt er dir entweder nen Privatrezept oder sagt dir, dass das was du vorhast Blödsinn ist und du es lieber lassen solltest...

Alternativ dürften die meisten die hauptamtlich mit Medizin zu tun haben auch den einen oder anderen Arzt persönlich kennen - wobei auch der hoffentlich nicht anders als oben beschrieben handeln wird :-)

18.07.2010, 22:21
Grundsätzlich gilt das legen eines IV-Zugangs oder die Intravenöse bzw Subkutane Medikamentengabe als Körperverletzung. Allerdings hat jeder die Pflicht, einem Mitmenschen in Not nach bestem Wissen zu helfen. Das sind die Fakten. Wie genau das bei den RAs geregelt ist, ist Länder- oder Teils auch Bezirksache. Aber, wer außerhalb des Dienstes irgendwelche Maßnahmen ergreift, die über die erstversorgung (also weder Medis noch Zugänge) hinausgeht, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. (Bei Ärzten ist das anders)

Allerdings muss Du mir mal den Patienten zeigen, der durch die Infusion einer kristalloiden Lösung gerettet wurde.

Volumenmangelschock??? Da ist eine Ringer schonmal besser als gar nichts. Haes wäre natürlich optimal, aber die hat man normalerweise nicht dabei.

(Ich persönlich habe nur Adrenalin und Kortison dabei)

18.07.2010, 22:28
Original von Silc
Wie genau das bei den RAs geregelt ist, ist Länder- oder Teils auch Bezirksache. Aber, wer außerhalb des Dienstes irgendwelche Maßnahmen ergreift, die über die erstversorgung (also weder Medis noch Zugänge) hinausgeht, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. (Bei Ärzten ist das anders)


Bei den RAs ist das weder Länder- noch Bezirkssache. Es greift schlicht das RA-Gesetz (von 1989) und da steht mal dezent gaaaaar nichts drin. Folglich beruft man sich auf das StGB §34 "rechtfertigender Notstand" und die Empfehlungen (!) der Bundesärztekammer.
Daraus ersehen wir: Es ist auch IM DIENST eine rechtliche (Dunkel)Grauzone!
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

19.07.2010, 10:27
Und deshalb ist es ziemlich egal was man macht... entscheident ist es nen guten Anwalt zu haben und einen Richter zu bekommen, der die Situation nicht mit dem Starrsinn der BÄK betrachtet. Und natürlich sollte man seine Maßnahme beherrschen; nen peripher-venösen Zugang würd ich bei entsprechender Situation vermutlich auch privat reinbasteln, aber wenn das nicht geht würd ich mich nicht an den Halsvenen versuchen. Genauso würde ich ne VEL anhängen, aber nicht unbedingt ne kolloidale Infusionslösung.

Aber nunja... jedem das seine. Ich hab (als RS) auch meinen kleinen gut bestückten und liebgewonnenen Rucksack (hauptsächlich genutzt für Einsätze im Rahmen des First-Responder Konzeptes vom Kreis) und würd ihn auch ungern missen. Immerhin genau 3x hab ich ihn bis jetzt "privat" genutzt.
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

19.07.2010, 10:48
Bei den RAs ist das weder Länder- noch Bezirkssache.

Momeeeeent; das allgemeine Thema ist Gesetzessache, aber die erlaubten Maßnahmen sind (mehr oder weniger) Sache des ÄLRD (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst).
(Im Dienst lasse ich mir übrigends immer meine Notkompetenz vom Notarzt über Funk bestätigen, klappt fast immer super.)

19.07.2010, 10:52
Original von Silc
Bei den RAs ist das weder Länder- noch Bezirkssache.

Momeeeeent; das allgemeine Thema ist Gesetzessache, aber die erlaubten Maßnahmen sind (mehr oder weniger) Sache des ÄLRD (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst).
(Im Dienst lasse ich mir übrigends immer meine Notkompetenz vom Notarzt über Funk bestätigen, klappt fast immer super.)


Die gesetzliche Grundlage auf der du Handelst bleibt aber leider §34 Rechtfertigender Notstand.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

19.07.2010, 14:04
Richtig... und der gilt übrigens für jeden Bürger - nicht nur für Rettungsassistenten - und das auch 24h am Tag und 7d doe Woche!
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

19.07.2010, 17:06
Eben - ich bin kein Rettungsassistent und hätte trotzdem kein Problem im Notfall z.B. nen Zugang zu legen und Glucose zu spritzen...

19.07.2010, 18:59
Original von Silc
Volumenmangelschock??? Da ist eine Ringer schonmal besser als gar nichts. Haes wäre natürlich optimal, aber die hat man normalerweise nicht dabei.

Auch im Volumenmangelschock dürfte es kaum Patienten geben, die versterben, während sie 5-10 Minuten auf einen Notarzt warten, dann aber überleben, weil sie 500ml kristalloide Lösung bekommen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

19.07.2010, 20:33
5-10 Minuten auf einen Notarzt warten, dann aber überleben, weil sie 500ml kristalloide Lösung bekommen.

Ok, den Zeitfaktor habe ich übersehen ;)

20.07.2010, 18:48
Man könnte da lediglich darüber argumentieren, dass man frühzeitig einen Zugang gesichert hat für eine weitere Therapie. Allerdings ist das auch nur eine Art Ausrede für sich selbst. Denn mittels BIG oder FAST1 bekomme ich immer nen Zugang. Aber an sich würde ich Don Recht geben: Die Patienten die so massiv Blut verlieren, dass sie nicht die 10min bis der RD vor Ort ist überleben ohne ne VEL anzuhängen (bei den üblichen Basics wie Verband, Kompression, Schocklage, etc), die werden auch bei einer frühzeitigen Gabe entsprechender Infusionslösung schlechte Karten haben, denn man infundiert ja nur ne kristalliode Lösung und kein Blut; und das hat auch der RD nicht dabei ;)
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

20.07.2010, 19:15
Nur um es noch einmal klarzustellen:

Ich bin jederzeit DAFÜR, dass RS/RA einen venösen Zugang legen. Dies dient dem Training des RTD-Teams und spart dem Patienten Zeit.

Allerdings würde ich dem widersprechen, dass sich aus dem Status des RA eine entsprechende Pflicht ableiten lässt.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

11.08.2010, 12:24
Ich denke, es liegt auch an den Bereich, wo sich der Notfall ereignet.

Wenn man in seiner Stadt - in der man auch im RD aktiv ist - privat zu einem Notfall kommt, braucht man gar nicht groß nachdenken. Man kennt die Kollegen, die herbeieilen und in der Regel ja auch den NA.

Der LNA in Herne ist gleichzeitig Kreisverbandsarzt des örtlichen DRK. Wenn ein RA, der aus dem Kreisverband kommt, privat einen Zugang legt, gibt das in der Regel keine Probleme.

Anders zum Beispiel bei Verlegung der Atemwege. Wenn ich diese nur durch die invasive Gabe von Kortison beheben kann, würde ich niemals zögern. Ebenso wie die (Not-)Koniotomie - der klassische "Luftröhrenschnitt". Aber auch hier zählt, dass man sich im Klaren darüber sein muss, a) was man tut, b) wie es funktioniert, c) welche Folgen einsetzen können und d) wie man diese Folgen in Griff bekommt.

11.08.2010, 13:41
#Klugscheissmodus AN#

Wobei der klassische medizinische (!) Luftröhrenschnitt, die Tracheotomie, einen anderen Zugangsweg hat. ;) Die Koniotomie ist aber durchaus die allgemein-gängige "MacGyver-TV-Methode" ....

#Klugscheissmodus AUS#

Also bei einer Koniotomie würde ich mich doch äusserst schwer tun, sowohl dienstlich als auch privat, den Schritt zu gehen. Und ich halte mich eigentlich für fit in Anatomie. :P Erst nach Ausschöpfung aller erdenklichen Möglichkeiten als Ultima Ratio wäre das evtl zu überlegen und selbst dann lass ich das aktuell als Fragezeichen im Raum stehen.
Mit 'nem Quicktrach-Set vielleicht noch am ehesten. Aber selbst mit Skalpell und kleinem Tubus da rum schneiden/-doktorn....uiuiui.
Was die Medikamentengabe in solchen Fällen anbelangt, stimme ich Dir hingegen zu - mit entsprechender Kenntnis der Indikation, KI, UAWs, Gegenmaßnahmen, etc .... aber das ist eine Lern- und Fortbildungsleistung, die die meisten RAs nicht erbringen. Von daher äusserst individuell zu betrachten.
Gerrit (RettAss)
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