Hajo Behrendt
Beiträge: 1519
Wohnort: Metropole und Welthauptstadt Wasbek (bei Neumünster) - Schleswig-Holstein
Qualifikation: RettAss
Wohnort: Metropole und Welthauptstadt Wasbek (bei Neumünster) - Schleswig-Holstein
Qualifikation: RettAss
In den Vorschriften stand noch etwas interessantes für das Ehrenamt drin:
"Persönliche Schutzausrüstung ist zur Verwendung durch eine Person bestimmt".
Nun stellen aber viele HiOrg auf sog. "Poolbekleidung" um, dh., Helfer bekommen keinen persönlichen Satz sondern müssen sich für die Dauere eines Dienstes aus einen Bekleidungspool leihweise bedienen. Die Bekleidung geht danach in die Wäsche (oder auch nicht, habe ich schon persönlich erlebt, dass ein Helfer seine benutze Hose wieder auf den "Sauber-Stapel" zur erneuten Ausgabe gelegt hat; "Die ist ja noch sauber").
Gerade die Malteser nutzen dieses Angebot der Mietwäsche ohne Personenbezug (zumindest in SH) für Ehrenamtliche ganz gerne.
Ich finde das total eklig! Ich verweigere (nach diesem Erlebnis) grundsätzlich das Tragen von Poolkleidung.
Und nach diesem Zitat aus den Rechtsvorschliften ist Poolwäsche also gar nicht zulässig, weil nicht personenbezogen??? Wer klärt auf?
Ist ein Einsammeln nach Austritt des Helfers und Wiederausgabe der gleichen Bekleidung dann eigentlich zulässig?
In der Tat dürfen Schuhe und Textilien, die direkt auf der Haut getragen wurden, nicht wieder ausgegeben werden. Ist zumindest bei uns so...
"Persönliche Schutzausrüstung ist zur Verwendung durch eine Person bestimmt".
Nun stellen aber viele HiOrg auf sog. "Poolbekleidung" um, dh., Helfer bekommen keinen persönlichen Satz sondern müssen sich für die Dauere eines Dienstes aus einen Bekleidungspool leihweise bedienen. Die Bekleidung geht danach in die Wäsche (oder auch nicht, habe ich schon persönlich erlebt, dass ein Helfer seine benutze Hose wieder auf den "Sauber-Stapel" zur erneuten Ausgabe gelegt hat; "Die ist ja noch sauber").
Gerade die Malteser nutzen dieses Angebot der Mietwäsche ohne Personenbezug (zumindest in SH) für Ehrenamtliche ganz gerne.
Ich finde das total eklig! Ich verweigere (nach diesem Erlebnis) grundsätzlich das Tragen von Poolkleidung.
Und nach diesem Zitat aus den Rechtsvorschliften ist Poolwäsche also gar nicht zulässig, weil nicht personenbezogen??? Wer klärt auf?
Ist ein Einsammeln nach Austritt des Helfers und Wiederausgabe der gleichen Bekleidung dann eigentlich zulässig?
In der Tat dürfen Schuhe und Textilien, die direkt auf der Haut getragen wurden, nicht wieder ausgegeben werden. Ist zumindest bei uns so...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!