Zu dem Thema mit der Schraube: Ein Fall für den RTW, vielleicht sogar fürs NEF. Nicht, weil die Verletzung selbst direkt so gefährlich ist, sondern eher, weil das wahrscheinlich verdammt weh tut, also ein Schmerzmittelchen beim Transport nicht schaden kann. Außerdem kann ein Patient mit Schraube im Fuß nunmal von Natur aus nicht gehen, also ist auch hier mindestens ein Fahrzeug mit Trage notwendig.
Und zu der Sache mit dem RTW, der angeblich nicht gezahlt wird:
Hier mal der Orginaltext von der GUV, der hier in NRW gilt:
4.2 Wie ist die/der Verletzte zu transportieren?
Ein schneller und fachgerechter Transport der/des Verletzten zur Arztpraxis bzw. in das Krankenhaus kann entscheidend für den Erfolg der Heilbehandlung sein. Bei
der Auswahl des Transportmittels sind die Art und Schwere der Verletzung und die örtlichen Verhältnisse zu beachten.
So kann bei leichten Verletzungen eine Schülerin/ein Schüler zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi oder Privatwagen zur behandelnden Arztpraxis gebracht
werden (Kosten für den Transport trägt der Unfallversicherungsträger). Je nach Alter der/des Verletzten und je nach Art der Verletzung muss entschieden werden, ob die/der Verletzte durch eine weitere Person begleitet werden muss.
Bei Verletzungen, die einen besonderen Transport bzw. sachkundige Betreuung während des Transportes erfordern, sollte dieser durch Rettungswagen oder Notarztwagen erfolgen.
Bestehen nach Unfällen Zweifel an der Transportfähigkeit der/des Verletzten, sollte grundsätzlich eine Ärztin/ein Arzt über die Art des Transportes entscheiden.
Folglich hätte die Versicherung hier ganz klar den RTW bezahlt.