Das mit dem BOS-Funk ist durchaus kritisch zu sehen.
Um diese Funkfrequenzen nutzen zu können, müssten folgende Grundvoraussetzungen gegeben sein:
- Alle "Funker" sind über 18 Jahre alt
- Funk nur im 2m-Band möglich
- Alle "Funker" (auch das Verwaltungspersonal der Schule, sofern eingebunden) müssten an einem BOS-Sprechfunkerlehrgang nach PDV 810 teilgenommen haben und die Funkberechtigung nachweisen können
- Das Schulverwaltungspersonal müsste einen gesonderten Antrag auf die Einrichtung einer Funkstelle bei einer Nicht-BOS stellen, wie z.B. Krankenhäuser auch. Empfänger: Bundesnetzagentur
- Die Hilfsorganisationen sehen euch als "Teileinheit" an und geben euch die Genehmigung, die ihnen zugeteilte Frequenz (meist Kanal 49 oder 51 WU) mitzunutzen
- Die HiOrg teilt euch feste Funkrufnamen zu
- Ihr haltet die Funkdisziplin strikt ein, immer im Bewusstsein, dass theoretisch auch die Bundesnetzagentur mal mit reinhören kann... Und die reagieren äußerst allergisch auf Kinderstimmen und Gelaber am Funk...
- Ihr füllt die Schweigepflichts-Formulare aus
- Alle eingesetzten Geräte entsprechen der TR-BOS (das GP 300 müsste dann den Zusatz "11 b" tragen).
Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch an die Bundesnetzagentur wenden, um absolute Rechtssicherheit zu erhalten. Einzelne Personen einer einzelnen HiOrg-Einheit sind da nicht der richtige Ansprechpartner und bringen sich ggf. selbst in Teufels Küche...
Habt ihr das Funknetz regelmäßig dauerhaft oder nur für Sanitätsdienste in Betrieb?
Zuletzt geändert von
Hajo Behrendt am 12.03.2010, 11:52, insgesamt 4-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!