Original von Hajo Behrendt
Vllt. einfach mal beim Gericht vorsprechen, ob und wie sowas funktioniert.
In den meisten Ländern werden die Listen beim zuständigen Landgericht geführt. In Hessen kann man sich als gemeinnützige Einrichtung bis Mai jeden Jahres in diese Liste eintragen lassen und kann dann im Folgejahr in die Liste aufgenommen werden. Diese wird dann an alle Gerichte weitergeleitet. Der Haken: Die für die Verhängung des "Strafgeldes" zuständige Person bestimmt an welche Einrichtung es zu zahlen ist. D.h. man muß die Einrichtung kennen oder zufällig aus besagter Liste entnommen haben. Kann also u.U. dazuführen, daß man nie Geld sieht.
Original von LevSani
Das Schulkonto erst recht nicht, weil die Schule ja nach wie vor staatlich ist.
In vielen BL haben die Schulen mangels entsprechender Vertretungsbefugnis "von oben" gar kein eigenes Konto. Dieses findet man dann auf Schulamtsebene.
Original von Onkel Juergen
Tja, eine JF ist aber ein Teil einer Freiwilligen Feuerwehr und somit gemeinnützig (...)
Mag zwar komisch klingen - ist aber so: Staatliche Einrichtungen (SB) sind nicht gemeinnützig.