Original von Buschi
Ein Auto z.B. würde ich aber durchaus als "eigenes befriedetes Besitztum bezeichnen... Ich darf ja z.B. auch nackt Auto fahren, solange ich nicht nackt aussteige... Mein Auto ist Privatgrund, darin darf ich so ziemlich tun und lassen was ich will... Und solange ich das Messer in einem ver-/geschlossenen (da streiten die Gelehrten noch) Behältnis transportiere, führe ich es eben nicht, weil ich, solange das Behältnis geschlossen ist, eben nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausübe.
Ich kann mich mit dem Gedanken durchaus anfreunden, aber leider unsere Gerichte nicht. Wenn ein Auto Privatgrund wäre, dann wäre es völlig problemlos möglich, eine Schußwaffe zugriffsbereit im Auto zu haben. Das ist aber leider nicht so. Sogar im Handschuhfach ist die Waffe zu schnell zu erreichen - sie muss im Kofferraum in einem abgeschlossenen Behältnis sein, weil sie sonst zu schnell in einen droh- bzw. einsatzbereiten Zustand gebracht werden kann.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.