Notfallsanitäter statt Rettungsassistent

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28.06.2012, 04:01
Hallo Leute!
Habe gelesen, dass der Rettungsassistent bald durch einen Notfallsanitäter ersetzt werden soll, das Rettungsassistentengesetz durch das Notfallsanitätergesetz.

Änderungen:
- nur noch Hauptschüler mit Berufsausbildung bzw. Realschüler
- Vollzeitform: 3 Jahre Ausbildungsdauer
- Teilzeitform: höchstens 5 Jahre Ausbildungsdauer
- Notfallkompetenz: Erzielen einer größeren Rechtssicherheit
- Ohne konkrete Maßnahmen zu nennen, ist in dem Entwurfstext vom eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede, „die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“.
- die Übergangszeit beträgt 5 Jahre
- RA > 5 Jahre Berufserfahrung: 6-Monatige Weiterbildung
- RA < 5 Jahre Berufserfahrung: staatliche Ergänzungsprüfung

Was haltet ihr davon? Würd mich mal für eure Meinung interessieren. ;)


Edit: Orthographie :]
Zuletzt geändert von Tizian am 28.06.2012, 04:02, insgesamt 1-mal geändert.
Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät.. (:
__________________

Tizian, SSD-Orgi & JRKler

28.06.2012, 04:35
In Kurzform:
- Die Ausrichtung der Maßnahmen am ärztlichen Leiter ist grob gesagt Bullshit (siehe hierzu das jüngst erlassene komplette Verbot von Medikamentengaben in München), es gehört eine "Mindestkompetenz" her die ggf. vom ärztlichen Leiter nur erweitert werden kann.
-Ebenso kann die zwingende NA Nachforderung zu Problemen führen
- Die Übergangsfristen sind zu kurz und die Kostenfrage nicht abschließend geklärt.
Das wird zu ernsthaften Problemen führen.

Generell ist das Gesetz wieder sehr schwammig formuliert und daher mal wieder "typisch deutsch". Wirklicher Mut ist nicht zu beobachten.
(Ansonsten kann man meine Meinung übrigens in der Stellungsnahme der Malteser nachlesen... Mit der habe ich zwar nicht einen Hauch zu tun..Aber sie trifft es sehr genau)

28.06.2012, 09:33
Die Bundesärztekammer hat sich ja auch mittlerweile dazu geäußert...

Und hier findest du ganz viele Meinungen aus dem Forum.
Zuletzt geändert von Wie am 28.06.2012, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

28.06.2012, 10:28
Original von krumel
siehe hierzu das jüngst erlassene komplette Verbot von Medikamentengaben in München


Zitat: Die "intravasale Gabe von O2" ist uns noch erlaubt ;)

Die "Notkompetenz" bleibt aber von der Regelung ausgenommen, also ändert sich im besten Fall garnix, ist eher so eine Warnung.

Mir war bisher nicht klar wie die Umbildung zum Notfallsanitäter für RettAss mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung aussieht, dafür Danke!
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

28.06.2012, 13:32
Die Bundesärztekammer hat sich ja auch mittlerweile dazu geäußert...

Und hier findest du ganz viele Meinungen aus dem Forum.


1. Den Link kann ich irgendwie nicht öffnen.. >.<
2. Das Thema geht aber normal über Rettungssanitäter (zumindestens laut Titel), es ist aber nicht so, dass RA und RS zum NS zusammengelegt werden, oder hab ich da was falsch verstanden?
Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät.. (:
__________________

Tizian, SSD-Orgi & JRKler

28.06.2012, 13:34

28.06.2012, 15:11
Original von Tizian
1. Den Link kann ich irgendwie nicht öffnen.. >.<
2. Das Thema geht aber normal über Rettungssanitäter (zumindestens laut Titel), es ist aber nicht so, dass RA und RS zum NS zusammengelegt werden, oder hab ich da was falsch verstanden?


Bei mir funktionieren beide Links - ansonsten einfach Google befragen oder die Forumssuche für den Notfallsanitäter. Denn aus einem ursprünglich anderen Titel wurde eine Diskussion, die zum Notfallsanitäter führte. Also vielleicht nicht nur die Titel lesen, sondern auch die Beiträge. ;)

Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass RettSan+RettAss=NotfallSan werden soll? Das solltest du dann vielleicht nochmal nachlesen, eh du darüber diskutieren willst.
:D
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

28.06.2012, 15:51
Gar nichts halte ich davon.

Das das Berufsbild des Rettungsassistenten überarbeitet wird, um mehr Rechtssicherheit bei der eigenständigen Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen zu erlangen, ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es kränkelt doch an einigen Stellen:

Die bisherigen Rettungsassistenten werden deutlich abgewertet. Wahrscheinlich werden sie irgendwann zu dem degradiert werden, was heute der "Rettungssanitäter" ist, und nur noch als Fahrer bzw. im Krankentransport eingesetzt werden.

Das geht in meinen Augen nicht. Eine verpflichtende Ergänzungsprüfung ist absoluter Quatsch. Mit welchem Anrecht?

Bei den Überarbeitungen von anderen Berufsbildern hat man ja auch nicht gesagt: "Die Arzthelferin darf in Zukunft nur noch telefonieren, wenn sie keine Zusatzprüfung zur Medizinischen Fachangestellten macht" oder: "Die frisch ausgebildete Krankenschwester darf nur noch Grundpflegeaufgaben übernehmen, wenn sie sich nicht nochmal sechs Monate Nachschulen lässt und ein neues, erweiteres Staatsexamen als Gesundheits- und Krankenpflegerin ablegt"...

Wenn die mich dazu zwingen wollen, nochmal eine Berufsabschlussprüfung neu abzulegen, werde ich denen ordentlich den Marsch blasen. Oder es zumindest versuchen.
:evil:

Das ganze Ding ist doch durchsichtig: Die privaten Rettungsdienstschulleiter wollen wieder etwas mehr Geld verdienen, weil heutzutage immer mehr kommunale und öffentliche Bildungseinrichtungen selbst Rettungsassistenten ausbilden. Ohne Schulgeld.

So versuchen die Herren krampfhaft, ihren Einfluss zu retten und sich nebenbei noch ein hübschen Sümmchen durch die zehntausendfachen, willkürlichen Nachprüfungen der bisherigen Rettungsassistenten zu verdienen.

Lasst denen das nicht durchgehen!

Die Rettungsdienstausbildung gehört an staatliche Schulen!

Kostenfrei!
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.06.2012, 19:05
Original von Hajo Behrendt
Die bisherigen Rettungsassistenten werden deutlich abgewertet. Wahrscheinlich werden sie irgendwann zu dem degradiert werden, was heute der "Rettungssanitäter" ist, und nur noch als Fahrer bzw. im Krankentransport eingesetzt werden.


Wäre es schlimm nur noch als Fahrer eingesetzt zu werden? Um mehr Qualität zu schaffen, muss die Ausbildung eben umfangreicher werden. Abgewertet werdet ihr nicht, ihr bleibt RettAss. Und selbst wenn du das als "Abwertung" siehst, nur noch der Helfer eines Höherqualifizierten zu sein, dann setzt dich halt hin und werd höherqualifizierter!

Original von Hajo Behrendt
Das geht in meinen Augen nicht. Eine verpflichtende Ergänzungsprüfung ist absoluter Quatsch. Mit welchem Anrecht?


Mit dem Anrecht, dass du dann eine höhere Qualifikation hast. Um Meister zu werden musst du ja nun auch eine weitere Prüfung machen, oder? Du kannst dich auch als Geselle net hinstellen und sagen, ich will die Meister-Urkunde bekommen, nur weil du in seinem Beruf tätig bist!


Original von Hajo Behrendt
Bei den Überarbeitungen von anderen Berufsbildern hat man ja auch nicht gesagt: "Die Arzthelferin darf in Zukunft nur noch telefonieren, wenn sie keine Zusatzprüfung zur Medizinischen Fachangestellten macht" oder: "Die frisch ausgebildete Krankenschwester darf nur noch Grundpflegeaufgaben übernehmen, wenn sie sich nicht nochmal sechs Monate Nachschulen lässt und ein neues, erweiteres Staatsexamen als Gesundheits- und Krankenpflegerin ablegt"...


Das sagt ja auch keiner. Erstmal wirst du deinen Job weiterhin machen. Und irgendwann wird dann dann mal das Rettungsdienstgesetz dies sagen. Aber bestimmt nicht ein Berufsausbildungsgesetz!


Original von Hajo Behrendt
Wenn die mich dazu zwingen wollen, nochmal eine Berufsabschlussprüfung neu abzulegen, werde ich denen ordentlich den Marsch blasen. Oder es zumindest versuchen.
:evil:


Dann lass es doch!?! Du bist und bleibst RA. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Zu einer weiteren Prüfung zwingt dich ja keiner. Und schon gar nicht zu einer Abschlussprüfung.


Original von Hajo Behrendt
Das ganze Ding ist doch durchsichtig: Die privaten Rettungsdienstschulleiter wollen wieder etwas mehr Geld verdienen, weil heutzutage immer mehr kommunale und öffentliche Bildungseinrichtungen selbst Rettungsassistenten ausbilden. Ohne Schulgeld.



Die freien Schulen werden als erste eingehen, da davon aktuell eh viel zu viele da sind. Und gewinnen werden diejenigen Schulen, die an eine Organisation angebunden sind, die Rettungswachen hat. Und das sind aktuell die HiOrg-Schulen und diejenigen, die von einer BF oder Kommune beauftragt werden.

Und da die Ausbildung teurer wird, wird nur noch für den tatsächlichen Bedarf ausgebildet. Also verlieren die Rettungsdienstschulen, vor allem die Privaten, an Kunden!


Original von Hajo Behrendt
So versuchen die Herren krampfhaft, ihren Einfluss zu retten und sich nebenbei noch ein hübschen Sümmchen durch die zehntausendfachen, willkürlichen Nachprüfungen der bisherigen Rettungsassistenten zu verdienen.


Die Nachprüfung wird das abprüfen, was der NFS neu loder vertiefter lernt im Vergleich zum RA. (Und vielleicht ein paar Grundlagen, ob man denn überhaupt das Zeug zum RA hat.) Demnach kann und wird sie nicht willkürlich werden.
Und wieder die Tatsache: Dann bleib halt RA oder mach den kompletten NFS-Kurs!

Original von Hajo Behrendt
Die Rettungsdienstausbildung gehört an staatliche Schulen!


Und warum bitte?


Original von Hajo Behrendt
Kostenfrei!


Ist die Ausbildung zum Maurer kostenlos? Und ob das ganze nun die Ausbildungsbetriebe, der Staat oder die Krankenkassen übernehmen braucht dich doch nicht kratzen! Und irgendwer muss die Ausbildung zahlen. Am Ende ist es der Steuerzahler, egal wer es primär bezahlt.

Original von Hajo Behrendt
Lasst denen das nicht durchgehen!

Die Rettungsdienstausbildung gehört an staatliche Schulen!

Kostenfrei!



Willkommen am Stammtisch!


Original von Tizian
- RA > 5 Jahre Berufserfahrung: 6-Monatige Weiterbildung
- RA < 5 Jahre Berufserfahrung: staatliche Ergänzungsprüfung


Nö. Der aktuelle Entwurf sagt:

RA < 3 Jahre Berufserfahrung: 6 Monate + Ergänzungsprüfung

RA mit 3-5 Jahre Berufserfahrung: 3 Monate + Ergänzungsprüfung

RA > 5 Jahre Berufserfahrung: Ergänzungsprüfung

Zusätzlich steht jedem offen, die komplette Prüfung abzulegen.


So, zu meiner Meinung:
Ich finde es verdammt sinnvoll und freu mich drauf, diesen Kurs irgendwann belegen zu dürfen. Ich hoffe nur für mich, dass das Gesetz erst in 3 Jahren rausgeht, damit ich vorher noch RA werde. ;)

Inhaltlich stimme ich (erstaunlicherweise) der Stellungnahme des MHD zu.

Besondere Kritik:
- Die Übergangsfrist ist zu kurz und ich halte sie allgemein für nicht nötig
- Die Übergangsregelungen vom RA zum NFS sind unfair, da meiner Meinung nach viel Praxiserfahrung einem viel bringt, dies jedoch nicht die kompletten 6 Monate ersetzen kann. Hier sollten 2 Monate oder so Kurs für jeden verpflichtend sein und dann meinetwegen nach Berufserfahrung gestaffelt. Alternativ eine Eingangsprüfung (nicht gewertet), anhand dessen Ergebnis sich die Länge des Aufbaukurses richtet. Vor allem mit dem Blick auf die geadelten RS die fairste (vor allem für diese, da diese nicht mit dem Betrieb kämpfen müssen, wenn sie den 6-Monate-Kurs belegen will) Methode.
- Die Regelkompetenz-Regelung ist irgendwie nix geworden
-Die verpflichtende Notarzt-Nachforderung ist ein starkes Manko, da oftmals nicht nötig oder sogar schlechter für den Patienten. Der Text "einer weiteren ärztlichen Behandlung zuführen" wäre sinniger gewesen, als an dieser Stelle für denen, an dem ich erweiterte Maßnahmen angewendet habe, einen NOT-Arzt zu bestellen.
- Der Schritt über den ÄLRD ist schlecht gelungen. Eine bundeseinheitliche und vor allem nicht an eine Person gebundene Kompetenz wäre sinniger. Meinetwegen kann der ÄLRD die Befähigung dazu abprüfen oder erweiterte Kompetenzen zulassen. Aber Regelkompetenzen sollen nicht wieder in Ort x Regelkompetenz und in Ort y unter Strafe gestellt sein.
-Die Zuweisung der Organisation der Ausbildung muss eindeutig erfolgen (aktuell recht unklar formuliert)


Am Ende bleibt auf die Änderungen zu warten, die die Stellungnahmen bewirkt haben. Ebenso wird die APO von mir mit Spannung erwartet.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

29.06.2012, 04:28

ich meinte den anderen Link. Hab ihn mittlerweile selbst gefunden. Danke! ;)
Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass RettSan+RettAss=NotfallSan werden soll? Das solltest du dann vielleicht nochmal nachlesen, eh du darüber diskutieren willst.
Die Frage war eigentlich, warum es in dem anderen Thread eigentlich um die Ausbildung zum RS geht und plötzlich jeder zweite über NFS geschrieben hat. Hab mir jetzt jeden Beitrag durchgelesen und verstanden wie die draufgekommen sind.. ;)
Wer anderen eine Bratwurst brät, der braucht ein Bratwurstbratgerät.. (:
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Tizian, SSD-Orgi & JRKler

29.06.2012, 18:56
wenn ich diesen Gesetzentwurf lese wird mir ehrlich gesagt etwas Angst.
Noch mehr Angst wird mir allerdings wenn ich so manchen Kommentar dazu lese.

Ich bin auch dafür dem Rettungsdienstpersonal mehr Rechtssicherheit im Sinne der "Notkomptenz" zu geben.
Das Konstrukt Handlungsempfehlung bzw. Vorabgutachten der BÄK und rechtfertigender Notstand mit all seinen Einschränkungen ist mehr als gewagt und hat noch nie zur Rechtssicherheit beigetragen.

Der Schritt jetzt aber Heilkundliche Maßnahmen nach Gutdünken der ÄLRD dem NFS zu übertragen schießt über das Ziel hinaus.

Hier wäre eine saubere Definition der Notkompetenz (ein selten dämliches Wort) im RettAssG (Welche ärztliche Maßnahme (bestimmte Medikamente, Intubation) darf unter welcher Vorrausetzung vom RettAss übernommen werden.) hilfreich und wünschenswert.
Gleichzeitig muss aber auch festgehalten werden dass hierbei dem Notarzt nur aufgrund zeitlichen Vorteils vorgegriffen wird.
Eine NA Alarmierung ist daher zwingendes muss.
Es stimmt zwar, manchmal ist man schneller am KH als der Notarzt am Einsatzort, das habe ich aber persönlich seltenst erlebt. (dann fährt man sich halt entegegen).



"Die verpflichtende Notarzt-Nachforderung ist ein starkes Manko, da oftmals nicht nötig oder sogar schlechter für den Patienten."

Das sind die Kommentare die mir Angst machen, aber vielleicht kann der Schöpfer dieses Zitates ja auch erklären woher er diese Weisheit nimmt.

Ansonsten halten ich die Stellungnahme der BÄK für ziemlich zutreffend.
Zuletzt geändert von patzi am 29.06.2012, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
Patzi
RS/GF - KATS-SEG-RD

29.06.2012, 21:01
Der Schritt jetzt aber Heilkundliche Maßnahmen nach Gutdünken der ÄLRD dem NFS zu übertragen schießt über das Ziel hinaus.


Warum schießt der Schritt über das Ziel hinaus? Es mag dir entgangen sein, aber auch heute schon werden die Maßnahmenkataloge in vielen Rettungsdienstbereichen durch ÄLRD nach Gutdünken (manche würfeln auch) festgelegt, und unterscheiden sich teils erheblich von einander.

Gleichzeitig muss aber auch festgehalten werden dass hierbei dem Notarzt nur aufgrund zeitlichen Vorteils vorgegriffen wird. Eine NA Alarmierung ist daher zwingendes muss.


Nehmen wir an ich kann durch mein Vorgreifen den Patienten erfolgreich in einen stabilen und durch mich beherrschbaren Zustand bringen, warum soll ich dann zwingend die, stellenweise knappe Resource Notarzt binden?


Es stimmt zwar, manchmal ist man schneller am KH als der Notarzt am Einsatzort, das habe ich aber persönlich seltenst erlebt. (dann fährt man sich halt entegegen).


Darf ich fragen über welche Erfahrung du im Rettungsdienst verfügst? Ich habe solche Situationen durchaus schon erlebt. Zwar nicht alltäglich, aber sie kommen vor. Sei es weil das primär zuständige NEF durch einen anderen Einsatz gebunden ist, das NEF aus einer völlig anderen Richtung kommt und die ES in der Nähe des Krankenhaus liegt, oder aus anderen Umständen.

29.06.2012, 23:04
Original von patzi
Hier wäre eine saubere Definition der Notkompetenz (ein selten dämliches Wort) im RettAssG (Welche ärztliche Maßnahme (bestimmte Medikamente, Intubation) darf unter welcher Vorrausetzung vom RettAss übernommen werden.) hilfreich und wünschenswert.


Na gut, das RettAssG können wir jetzt vergessen, wir widmen uns mehr dem NotSanG. Und auch dieses kann eben dies geforderte nicht leisten. Es ist schließlich ein BerufsAUSBILDUNGSgesetz. Also nicht für die Ausübung des Berufes zuständig und somit nicht befähigt, Maßnahmen freizugeben.

Nur so nebenbei: Ich halte die lokale Vergabe von Kompetenzen auch für sehr problematisch. Es klappt zwar bei uns echt gut (gerechtfertigter Umfang der Kompetenzen und gute Akzeptanz beim RFP). Aber z.B. München zeigt da gerade auf, dass es auch anders geht. Eine bundeseinheitliche Regelung sollte angestoßen werden, kann aber erst nach Etablierung des NotSanG angefertigt werden, da diese Regelung nicht vor dem Gesetz, auf die sie sich bezieht, erlassen werden kann. Teil des NotSanG kann dies aber nicht sein.

Original von patzi
Eine NA Alarmierung ist daher zwingendes muss.
Es stimmt zwar, manchmal ist man schneller am KH als der Notarzt am Einsatzort, das habe ich aber persönlich seltenst erlebt. (dann fährt man sich halt entegegen).


Also bei uns (Flächenkreis) passiert das des öfteren. Und nur weil es in der Großstadt funktioniert, muss ich diese Regel nicht zwanghaft einführen. Denn wenn das NEF mal länger braucht (und ich muss sagen, wir sind ein recht gut versorgter Flächenkreis, vor allem da bisher noch kein NA-Standort wegen fehlender Besatzung in der 6 bleiben musste), kann es nicht sein, dass ich dann 15 Minuten vor dem Krankenhaus, an der Einsatzstelle oder sonstwo warten muss, obwohl ich den Patienten schon lang im KH übergeben haben könnte. Und das oftmals, damit der NA dann sieht: Oh, Glucose ist drin, dem geht's wieder gut, ich begleite nicht.

Original von patzi
"Die verpflichtende Notarzt-Nachforderung ist ein starkes Manko, da oftmals nicht nötig oder sogar schlechter für den Patienten."

Das sind die Kommentare die mir Angst machen, aber vielleicht kann der Schöpfer dieses Zitates ja auch erklären woher er diese Weisheit nimmt.

Ansonsten halten ich die Stellungnahme der BÄK für ziemlich zutreffend.


Das Zitat ist dann wohl von mir. wie oben schon angedeutet gibt es schon ab und an mal Situationen, bei denen der Doc eben nicht mal eben schnell bei mir ist. Und dann ist man eben im KH, bis der Doc eintrifft. Und damit erspare ich dem Patienten einen längeren Aufenthalt am Einsatzort und ermögliche ihm trotzdem eine schnelle ärztliche Versorgung. Und diese ist aufgrund der umfassenderen Möglichkeiten im KH oftmals wesentlich besser für den Patienten. Warum jetzt jeder Patient einen NOTarzt bracht verstehe ich einfach nicht, da andere Wege öfters mal besser für den Patienten sind.

Und noch ein weiterer Punkt: Bei vielen der invasiven Maßnahmen und auch einiger Medikamentengaben braucht primär gar kein Notarzt vorbeikommen, da der RA denn Patienten auch alleine gut versorgen kann. Ein NFS wird dies dann um so besser können. Eine zwingende NA-Nachforderung würde bedeuten, für jeden Zugang oder jede Glucose-, Salbu-, ...-Gabe einen Notarzt holen zu müssen. Und durch so eine oft unnütze Verschwendung der Notärzte verschlimmern wir den Notarzt-Mangel noch mehr. Holt doch den NA dann, wenn er nötig ist und nicht grundsätzlich, nur weil ich jetzt invasiv werde!

Schlussendlich: Nicht für jede invasive Maßnahme oder für jede Medikamentengabe ist ein NA nötig. Und die Formulierung: "Jeder Notfallpatient ist nach individuellem Bedarf einer weiteren ärztlichen ODER notärztlichen Behandlung zuzuführen" bewirkt eine meist gleiche Behandlung des Patienten. Nur ihn den Situationen, in denen der NA nicht nötig oder nicht sinnvoll nutzbar ist, ergibt sich die Option, den Patienten ressourcenschonender und patientenorientierter zu versorgen.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

29.06.2012, 23:39
Ich glaube die Tatsache das es sich hierbei um ein BerufsAusbildungsgesetz handelt ist vielen garnicht bewusst. Der Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache, schon allein deshalb kann ein Bundesgesetz nicht regeln wie dieser durchgeführt werden muss.

Zum Thema verschiedene Kompetenzen: Es ergibt schon Sinn auf verschiedene regionale Begebenheiten flexibel reagieren zu können. Ein einheitlicher Mindeststandard wäre aber schon wünschenswert. Gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass sich Landkreise mit ähnlicher Strukerheblich erheblich voneinander unterscheiden.

Noch kurz zum NA:
Dieser sollte meiner Meinung nach bedarfsadaptiert nachgefordert werden. Bedarfsadaptiert meint hier, wenn dem Patienten hieraus ein Vorteil erwächst. Die bloße Anwesenheit hilft dem Patienten noch lange nicht. Bestes Beispiel ist der kreislaufstabile, cerebrale Insult. Dieser profitiert von einem zügigen Transport in eine neurologische Fachabteilung mit Möglichkeiten zur Akutintervention.

30.06.2012, 00:28
Original von sebbe1995
Und noch ein weiterer Punkt: Bei vielen der invasiven Maßnahmen und auch einiger Medikamentengaben braucht primär gar kein Notarzt vorbeikommen, da der RA denn Patienten auch alleine gut versorgen kann. Ein NFS wird dies dann um so besser können. Eine zwingende NA-Nachforderung würde bedeuten, für jeden Zugang oder jede Glucose-, Salbu-, ...-Gabe einen Notarzt holen zu müssen. Und durch so eine oft unnütze Verschwendung der Notärzte verschlimmern wir den Notarzt-Mangel noch mehr. Holt doch den NA dann, wenn er nötig ist und nicht grundsätzlich, nur weil ich jetzt invasiv werde!

Schlussendlich: Nicht für jede invasive Maßnahme oder für jede Medikamentengabe ist ein NA nötig. Und die Formulierung: "Jeder Notfallpatient ist nach individuellem Bedarf einer weiteren ärztlichen ODER notärztlichen Behandlung zuzuführen" bewirkt eine meist gleiche Behandlung des Patienten. Nur ihn den Situationen, in denen der NA nicht nötig oder nicht sinnvoll nutzbar ist, ergibt sich die Option, den Patienten ressourcenschonender und patientenorientierter zu versorgen.


Wenn ich schneller im Krankenhaus bin als der Notarzt bei mir, dann würde ich auch heute nicht auf den NA warten sondern Gas geben. Denke dieses Vorgehen würde auch jeder gerichtlichen Prüfung standhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass der RA sich um einen NA bemüht hat und dieser tatsächlich nicht schneller verfügbar war.

Zur knappen Ressource NA: Wenn es zu wenige NAs gibt, sollte man ganz einfach mehr Standorte aufbauen - ist doch irgendwie die naheliegendste Möglichkeit.

Bei der NA-Nachforderung geht es übrigens nicht umbedingt darum, dass der NA für die eigentliche Medikation benötigt wird sondern für den Fall, dass es
a) zu Nebenwirkungen kommt
b) die Behandlung nicht anspricht: Was machst du wenn das Salbutamol den Anfall nicht durchbricht? Intravenöse Gabe? Und dann? Theophyllin? Ketanest-Narkose? ...

Original von Blinki
Noch kurz zum NA:
Dieser sollte meiner Meinung nach bedarfsadaptiert nachgefordert werden. Bedarfsadaptiert meint hier, wenn dem Patienten hieraus ein Vorteil erwächst. Die bloße Anwesenheit hilft dem Patienten noch lange nicht. Bestes Beispiel ist der kreislaufstabile, cerebrale Insult. Dieser profitiert von einem zügigen Transport in eine neurologische Fachabteilung mit Möglichkeiten zur Akutintervention.


Natürlich sollte so ein Patient schnellstmöglich ins Krankenhaus und nicht unnötig lange auf einen NA warten müssen. Aber die Nachforderung hat absolut seine Berechtigung (Stichwort: BZ-Entgleisung, Zustandsverschlechterung, Hypertensive Krise, Wahl der geeigneten Zielklinik, Anamnese in Hinblick auf Lyseindikation...)
Auch wenn es erschreckender Weise leider auch eine Reihe von NAs gibt, von denen die Patienten nicht wirklich profitieren...
Zuletzt geändert von peit am 30.06.2012, 00:36, insgesamt 1-mal geändert.

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