Wünschelrute hat geschrieben:thh hat geschrieben:Das wäre Betrug - ist es allerdings schon deswegen nicht, weil der Verbrauch von Medizinprodukten nicht mit der GKV abgerechnet wird; diese bezahlt vielmehr pauschalierte Kosten pro Einsatz.
Du vergisst, dass der Verbrauch in diese Pauschalen bereits einbezogen ist, quasi all inclusive.
Der
tatsächliche Verbrauch sollte abgedeckt sein, ja.
Wünschelrute hat geschrieben:Nehmen wir es mal in die Bestandteile auseinander:
a. Es gibt einen Verbrauch eines Verbandpäckchens
Durch einen Ersthelfer. Oder die Polizei. Oder die Feuerwehr. Oder ein anderes Rettungsmittel, das den Einsatz aber nicht abrechnet, weil es
diesen Patienten nicht transportiert.
Wünschelrute hat geschrieben:b. dieses Verbandpäckchen ist bereits in die Kosten des Einsatzes einbezogen, der mit den Kassen ausgehandelt wurde
Das ist es nicht, denn die Kosten sind gemittelt über alle Einsätze, erfassen also nur das, was der Rettungsdienst selbst an Material verbraucht, nicht den Materialverbrauch anderer.
Wünschelrute hat geschrieben:c. Der Rettungsdienst verbraucht faktisch ein Verbandpäckchen eines Ersthelfers
Weder faktisch noch rechtlich ist das so.
Wünschelrute hat geschrieben:Den real stattfindenden Verbrauch somit dort zu belassen, wo er hingehört, nämlich beim Rettungsdienst, wäre IMHO zulässig, da die "Dienstleistung" einer Blutstillung ja nicht gesondert erfolgt.
Warum beim RTW und nicht beim NEF? Oder der Klinik? Oder ganz woanders?
Es ist eben nicht so, dass der Verbrauch eines Verbandpäckchens zwingend irgendwo "hingehört" - vielmehr "gehört" der Verbrauch eines Verbandpäckchens im Rahmen der Erstversorgung nur an eine Stelle: zum Ersthelfer.
Wünschelrute hat geschrieben:Klassische Geschäftsführung ohne Auftrag und der Rettungsdienst wäre schadenersatzpflichtig, nicht der Patient.
Der Ersthelfer wird gewisslich nicht (in Geschäftsführung ohne Auftrag) für den Rettungsdienst tätig, sondern ausschließlich für den Patienten.
Wünschelrute hat geschrieben:Aber wieso macht man es nicht einfach und der Dienstherr gibt hierzu eine Weisung raus, ob man das machen soll oder nicht? Damit wäre das Thema doch für den Einzelnen abschliessend geregelt.
Das wäre zu einfach.