Mit privatem Material auf schulische Veranstaltungen

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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16.01.2017, 14:56
Hallo,

Ich habe mal eine Frage zur gesetzlichen Absicherung. Wenn auf einer Klassenfahrt sich jemand verletzt und ich als Schulsani ihn versorge mit meinem eigenen Material haftet dann immer noch die Schule oder ich selbst? Weil Klassenfahrten werden ja offiziell nie vom SSD betreut. Eine andere Frage wäre wenn ich privat einen Notfallrucksack habe mit mehr Zeug als es in der Schule vorhanden ist, weil ich einen höheren Schein habe wie würde es dann aussehen?

MfG Tim
16.01.2017, 15:38
Die Frage ist wohl, ob du das Material auf Grundlage deiner Ausbildung einsetzen darfst, darin geübt bist, es sachgemäß eingesetzt wurde, etc. Ob das Pflaster nun grün oder gelb ist, sollte meiner Einschätzung nach relativ egal sein...
17.01.2017, 18:28
Hallo,
egal welches Material du benutzt, Kostenträger bei Schulunfällen ist immer die Unfallkasse deines Bundeslandes. Welches Material zum Verbinden von Verletzungen zum Einsatz kommt, ist egal, die Behandlung im Krankenhaus wird trotzdem bezahlt.

Wie leuchtreklamefahrer geschrieben hat, darfst du alles nutzen, was du benutzen kannst. Bei eigenem Material kann es aber Schwierigkeiten mit der Neu-/Ersatzbeschaffung von verbrauchtem Material geben, da der Schulträger/die Schule ja nur bestimmte Dinge für den SSD/die EH-Taschen zur Verfügung stellt.
Du selbst bist als Ersthelfer immer haftungsbefreit, wenn du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.

Lg
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!


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