Sauerstoff ist ein verschreibungspflichtiges Medikament.
Daher ist es auch mit einem Verfallsdatum versehen, nach dessen Ablauf der Hersteller/Befüller nicht mehr für die Reinheit des Gases bzw. Schäden/Nebenwirkungen, die die Anwendung (unwahrscheinlicherweise) verursacht, haftet.
Das Medikament darf nach dem Verfallsdatum nicht mehr angewendet werden, auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass sich an dem Gas etwas verändert. Sauerstoff an sich kann natürlich schlecht "schlecht" werden.
Trotzdem muss das Verfallsdatum eingehalten werden.
Wichtiger als das Verfallsdatum ist aber der TÜV, dem die Druckgasflasche regelmäßig (i.d.R. alle 10 Jahre) unterzogen werden muss. Den würde ich einhalten, wegen der Gefahr, dass es aufgrund technischer Mängel, z.B. am Ventil, zu einem plötzlichen Druckverlust kommen kann (auch unwahrscheinlich, aber möglich, insbesondere nach Gewalteinwirkung auf das Ventil).
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!