Dann mal meine Situation aus Hessen:
Also Vorgabe ist ein RA und ein RH auf dem RTW. Tatsache ist bei uns, dass die RS aus den Azubis gestellt werden, bald soll noch eine RS-Stelle geschaffen werden. Es passiert natürlich auch mal, dass 2 RA fahren, aber das ist zumindest nicht die Regel. Bei uns im Kreis haben wir allerdings nur 1 KTW für Fernfahrten. Besetzt müssen diese RH/SanHelfer sein, soweit ich das weiß.
Dann mal zu den SEG-RTW: In der SGE 1 müssen die RTW, die nur als Verstärkung des Regel-RD gedacht sind, nach HRDG besetzt werden, also RA/RH. SEG 2/3 müssen hingegen nicht nach HRDG besetzt werden, Vorgabe des Zugführers ist RS, wobei wir eh nur wenige SanHelfer/ES haben, die die Autos fahren dürfen. Auch N-KTW, die wir neu bekommen haben müssen nur mit einem RS und einem ES/SanHelfer besetzt sein, da sie erst in der SEG 2/3 genutzt werden.
LG Sebbe
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre