Erste Fahrt mit SoSi

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01.02.2012, 19:43
Wenn die Leitstelle es anordnet, glaube ich es dir nicht ;-)
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

01.02.2012, 23:17
Original von eins6
Mir ist der Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten schon bewusst, [...]


Dann solltest du auch in der Lage sei, dich da richtig auszudrücken, zumindest wenn du an dich den Anspruch einer gewissen Professionalität stellst.

Original von eins6
Wieso sollte ich mich toll fühlen, weil ich annähernd jeden „Arbeits“tag mit Sonder- und Wegerechten durch die Stadt fahre? Ich bin keine 12 mehr und freue mich wenn es überall blau blinkt. Irgendwann wird alles zur Routine.
Also halte mal den Ball flach!


Glaub mir, mein Lieber, ich halte den Ball flach. Es gibt keinen Grund für dich, hier persönlich zu werden. Du hast dein Profil (Geburtsdatum und Beruf) übrigens zu spät geändert, ich hab da heute Nachmittag schon mal reingeguckt...
Routine sollte eine Einsatzfahrt nie werden. Jede Fahrt ist anders und birgt andere Reaktionen der Verkehrsteilnehmer etc...

Original von eins6
Es besteht immer ein Gefahrenpotential und ich hatte auch schon den ein oder anderen Zusammenstoß, dies bleibt nicht aus.


Ich hatte auch schon den einen oder anderen Zusammenstoß. Aber noch nicht einen während einer Einsatzfahrt. Wenn das bei dir nicht ausbleibt, solltest du möglicherweise mal darüber nachdenken, warum das so ist.

Original von eins6
Ich bin mir bewusst, dass ich eigentlich dauerhaft mit Horn fahren muss, aber sind wir mal ganz ehrlich:
Wer macht das bitte ?


Das macht niemand, weil es schlicht und einfach Unsinn ist.
Du musst nicht durchgehend mit Horn fahren. Du musst nur dann "blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn" nutzen, wenn du Wegerecht nutzen willst, also wenn andere dir Platz machen sollen. Wenn kein anderer da ist, soll kein anderer Platz machen, brauchst du das Horn nicht.

Original von eins6
Wenn die Leitstelle es anordnet, glaube ich es dir nicht


Zuerst einmal liegt die Entscheidung Sondersignal ja oder nein beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges.

Zum Zweiten: Wenn der Leitstellendisponent zum einfachen umgeknickten Bein eine Fahrt mit Sonder- und Wegerechten vorschlägt, hat er entweder den Beruf verfehlt, oder Informationen, die dieses rechtfertigen.
Zu seinen Gunsten wollen wir einfach mal davon ausgehen, dass er einen Grund dafür hat.
Das einfache umgeknickte Bein wird hier übrigens als KT gefahren...

02.02.2012, 11:19
Och meiner lieber Buschi, ich kenne dich doch noch von Wacken, nun Plüsch dich bitte nicht so auf. Ich finde es echt lustig, wie hier alles hochgekocht wird.

@ Arbeit, Fahrzeugführung

Da ich hier kaum aktiv bin und mein Beruf sowie Arbeitgeber nicht einbezogen werden soll habe ich die Daten für den Zeitraum entfernt. Dies ist meine persönliche Meinung ist hat nichts damit zu tun.
Ich habe dich jedoch als Moderator so eingeschätzt, dass du vorher bereits informiert hast.

Nur weil ich jünger als du bin, hat es doch nichts mit dem Fahrstil zu tun.
Es gibt bei uns auf der Wache so einige, die fahren nach 20 Jahren Berufserfahrung noch die Spiegel an den Toren ab. Es passiert, shit happens...

Zusammenstöße bleiben nicht aus, das sieht man alleine daran wie oft unsere Rettungswagen bei Mercedes stehen. Wenn man jeden Tag durch die Stadt fährt, in engen Gassen wendet und sich über verstopfte Kreuzungen bahnt kommt es eben mal zum abgefahrenen Spiegel oder Kratzer am Koffer.

Es ist nun mal so.

Ich habe beispielsweise Nachts eine Zaunecke auf einem unbeleuchteten Bauernhofgelände übersehen.
Das Passiert, aber bin ich deshalb jetzt ein schlechter Fahrzeugführer?

Wir hatten vor kurzem ein Fahrsicherheitstraining für alle Hauptamtlichen der Wachabteilung.
Der Ausbildungsleiter vom ADAC hat bei der Einführung höchstpersönlich den Rettungwagen im Graben gesetzt. Es war ihm natürlich hochpeinlich, aber niemand hat es übel genommen.
Bilder kann ich dir gerne bei Bedarf senden.

Also was lernen wir:

Wo gehobelt wird, da fallen Späne!

Nobody is perfect!

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@ Routine

Wer sagt denn das Routine schlecht ist und deshalb die Vorsicht leidet?
- Der Volksmund!

Gewinn von Sicherheit und Routine im Fahrzeugumgang ist ein muss. Routine sollte hier nicht für Lässigkeit stehen, sondern für den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug und der anvertrauten Technik.

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@Alarmierung

Ich denke wir brauchen keine Grundsatzdiskussion über Leitstellendisponenten führen.
Ich wurde schon zum unklaren Abdomen, der seit 8 Monaten besteht mit Sonder- und Wegerechten alarmiert und hingegen normale Fahrt zur Einweisung mit Verdacht auf Subarachnoidalblutung (so auf Funk mitgeteilt).

Sofern die Leitstelle die Sonder- und Wegerrechte unter Beachtung anordnet führe ich diese aus.
Die Hilfsfrist von 12 Minuten wird ab den Zeitpunkt der Zulassung gelistet.

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@ Eigentliches Thema

Ja, nur nun kann ich mit euren eigenen Waffen schlagen:
Wenn dann Oma Gerda aus der Parklücke fährt und ich keine Wegerechte mit Horn genutzt habe?

Wir sind immer mit einem Bein im Knast und es wird sich nicht ändern.

Offiziell sollte man immer und dauerhaft das Horn nutzen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Jedoch würden dann meine Ohren leiden und zugleich die Anwohner auf die Barrikaden springen.

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So und nun Amen! Wir sind uns ja alle mehr oder weniger einig.
Zuletzt geändert von eins6 am 02.02.2012, 15:50, insgesamt 10-mal geändert.
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

02.02.2012, 11:49
Original von eins6
Ja, nur nun kann ich mit euren eigenen Waffen schlagen:
Wenn dann Oma Gerda aus der Parklücke fährt und ich keine Wegerechte mit Horn genutzt habe?


Was soll dann sein? Wer aus der Parklücke in den fließenden Verkehr möchte, muss eine geeignete Stelle abwarten, wo der fließende Verkehr nicht behindert oder Gefährdet wird.

:)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

02.02.2012, 12:23
Original von M1k3
Original von eins6
Ja, nur nun kann ich mit euren eigenen Waffen schlagen:
Wenn dann Oma Gerda aus der Parklücke fährt und ich keine Wegerechte mit Horn genutzt habe?


Was soll dann sein? Wer aus der Parklücke in den fließenden Verkehr möchte, muss eine geeignete Stelle abwarten, wo der fließende Verkehr nicht behindert oder Gefährdet wird.

:)


Um eine Teilschuld wirst du leider trotzdem nicht rum kommen.

Also bei uns gab es noch keinen Unfall auf Einsatzfahrt, wo eindeutig der gegnerische Verkehrsteilnehmer schuld bekam.
Es gab immer eine Teilschuld.

- Einsatzfahrt: Tempoüberschreitung
- Oftmals nur Sonderrechte und keine Wegerrechte, da Signalton aus
- Sonder- und Wegerechte unter besonderer Sorgfaltspflicht ist zu beachten ;)

:)

OLG Zweibrücken

Durch den – hier gegebenen – Einsatz von Martinshorn und Blaulicht an dem Polizeiwagen wird zwar dessen Wegerecht herbeigeführt (vgl. § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO; BGHZ 63, 327; KG VM 1998, 14+90). Andere Verkehrsteilnehmer sind aber erst dann zur Gewährung von freier Bahn verpflichtet, wenn sie das Blaulicht und das Martinshorn tatsächlich wahrgenommen haben oder zumindest bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten wahrnehmen können. Der Fahrer eines Dienstfahrzeugs darf deshalb nicht auf die Gewährung des Wegerechts durch andere Verkehrsteilnehmer vertrauen. Er muss vielmehr vor Einfahren in eine Kreuzung bei rotem Ampellicht den bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern rechtzeitig seine Absicht, in die Kreuzung einzufahren, zu erkennen geben. Dabei muss er sich davon überzeugen, dass ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und seiner Absicht Rechnung tragen werden (vgl. BGHZ aaO).
Zuletzt geändert von eins6 am 02.02.2012, 12:35, insgesamt 3-mal geändert.
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

02.02.2012, 18:26
Original von eins6
Wir sind immer mit einem Bein im Knast und es wird sich nicht ändern.

...gähn. Nennst du mir mal drei Beispiele aus den letzten 10 Jahren, in denen ein Rettungsdienst-MA wegen einer beruflich ausgeführten Tätigkeit in den Knast gewandert ist?

02.02.2012, 18:41
Zwei Kollegen von mir sind auf Bewährung verurteilt worden wegen "Patienten zuhause lassen"....

Vom StA wurden Haftstrafen gefordert...

02.02.2012, 18:51
0/3.

02.02.2012, 19:15
und ich kenne wen der ist wegen Diebstahl beim Patienten eingewandert...Zählt das?
:D :D

(Und ich saß mal 4h in einer Zelle in einem arabischen Flughafen...)

02.02.2012, 19:26
Das zählt beides leider auch nicht:)

02.02.2012, 19:36
Wenn du deine Frage mal wörtlich betrachtest...

Ich selbst bin ein Beispiel...
Ich bin im Praktikum ne Einweisung in die Forensik der ortsansässigen Landesklinik gefahren.

Somit war ich als Rettungsdienstmitarbeiter wegen der beruflich ausgeführten Tätigkeit im Knast... :P
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

02.02.2012, 19:41
Original von leuchtreklamefahrer
Original von eins6
Wir sind immer mit einem Bein im Knast und es wird sich nicht ändern.

...gähn. Nennst du mir mal drei Beispiele aus den letzten 10 Jahren, in denen ein Rettungsdienst-MA wegen einer beruflich ausgeführten Tätigkeit in den Knast gewandert ist?


Wieso nur 10 Jahre, zählt das davor nicht ? :-D

Man muss nicht alles wörtlich nehmen. :P
Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die andere summt die Melodie von Tetris...

26.09.2012, 18:54
Hmmm meine erste Fahrt?
In einem italienischen RTW mit Sondersignal nach VU-PKW gegen Person auf Schnellstrasse in Begleitung von Notarzt zu einer Spezialklinik :) Mitbekommen habe ich nichts davon :D

Ansonsten halt kleine Übungen mit der Jfw oder große auf Kreisebene...

Und ein Einsatz der zufällig auf das LF der Feuerwehr fiel während die mich heimgefahren haben ;) War aber keine wirkliche Einsatzfahrt (eine Straße weiter...)

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