Schlag auf die Nase

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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18.11.2011, 21:16
Ich hatte eine Jungen in der Parallelklasse
der sich mit einem anderem Jungen ,,geschlagen" hat.
Er hatte natürlich Nasenbluten und wir stillten es natürlich mit einem coolpack im Nacken und es hörte nach einer halben Stunde wieder auf . Am Nachmitag jedoch kam
der Junge wieder mit Nasenbluten zu mir . Danach hatte er noch bis um 22.00 Uhr immer wieder Nasenbluten mit Kopfschmerzen. Was könnte das gewesen sein ?(
Schulsani + SAN A :P :P :P

18.11.2011, 22:15
Ist das nicht offensichtlich?

Schlag --> Nasenblute und Kopfweh

Wobei das schon recht lange geblutet hat. Da hätte spätestens nach einer Stunde Nasenbluten mal der Doc schauen sollen. War der Junge bewustlos?

19.11.2011, 22:35
Nein, aber ihm war ein bisschen schummrig.
Schulsani + SAN A :P :P :P

20.11.2011, 01:11
V.a. Commotio cerebri.

20.11.2011, 21:09
V.a. Commotio cerebri.

Was heißt den das ??? ?( ?( ?(
Schulsani + SAN A :P :P :P

20.11.2011, 21:12
V.a.= Verdacht auf

Commotio cerebri= Gehirnerschütterung

20.11.2011, 21:13
Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma Grad 1, auch genannt Gehirnerschütterung oder Commotio cerebri.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%A4del-Hirn-Trauma

Edit: Maxi war schneller.

Edit 2: Google ist dein Freund!
Zuletzt geändert von sebbe1995 am 20.11.2011, 21:15, insgesamt 2-mal geändert.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

20.11.2011, 21:24
Aber Kopfschmerz, Bluten der Nase, schwummerig, ist euch da nicht mal in den Sinn gekommen das vielleicht eine Gehirnerschütterung vorliegt? Wäre ne RTW Indikation.
Ein an der Mosel gestrandeter Rheinländer

Ausbildungsstand: Füllt in Schriftgröße 12 eine ganze DIN A Zeile :)

20.11.2011, 21:29
Hmmm..... keine Bewusstlosigkeit, keine Amnesie => keine Commotio => keine RTW-Indikation

Meine Diagnose: Schlag auf die Nase bekommen => Deckung war nicht ausreichend => Training intensivieren.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

20.11.2011, 21:39
Original von Don Spekulatius
Hmmm..... keine Bewusstlosigkeit, keine Amnesie => keine Commotio => keine RTW-Indikation

Meine Diagnose: Schlag auf die Nase bekommen => Deckung war nicht ausreichend => Training intensivieren.


Ihr habt die ärztliche Diagnose gehört... + ärztliche Therapieanordnung

:D
Mein Verein: DLRG
Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

20.11.2011, 22:00
Ein SHT Grad 1 wäre auch ohne Bewusstlosigkeit und ohne Amnesie möglich. Ihm war schwummerig.
Ein an der Mosel gestrandeter Rheinländer

Ausbildungsstand: Füllt in Schriftgröße 12 eine ganze DIN A Zeile :)

20.11.2011, 22:09
Schon mal richtig eine auf die Nase bekommen? Ich könnte schwören, dass sich der durchschnittliche Klitschko-Gegner nach dem Kampf auch etwas schwummrig fühlt - auch ohne SHT. Also lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, wenn sich Jungs halt mal balgen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

21.11.2011, 00:20
Das kommt davon, wenn man "mal eben schnell" ne Antwort schreibt...

Don hat Recht. Keine Bewusstlosigkeit -> kein SHT.

22.11.2011, 21:14
Bei den "Schwindelanfällen" hat der Junge auch gesagt, es wäre immer nur ganz kurz und er weigerte sich zum Arzt zu gehen.. Ich meine , man darf ihn ja nicht zwingen , oder????


Er ist, dazu gesagt, auch noch Judokämpfer mit orangenem Gürtel. :D
Zuletzt geändert von Kraddel am 22.11.2011, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
Schulsani + SAN A :P :P :P

22.11.2011, 21:40
Schon peinlich von dem Kollegen, trotzdem eins auf die Schnauze zu kriegen...

Prinzipiell kannst du ihn eh zu nix zwingen.
Die Optionen (allgemein; hier nicht wirklich nötig) wären eben den RD zu rufen, die haben einfach durch ihr auftreten in Dienstkleidung eine ganz andere Überzeugungskraft. Im äußersten Fall kann dann auch ein Arzt eine Zwangseinweisung nach PsychKG veranlassen. Das allerdings nur als generelle Möglichkeiten, hier macht das keinen Sinn. Wobei die Eltern meist auch eine recht hohe Überzeugungskraft haben...
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

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