Herzrasen

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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21.07.2014, 21:13
Original von Sam112
Ich denke das ist so aus der Ferne schwer zu beurteilen, aber ich persönlich glaube, dass es in den meisten Fällen besser ist, den Patienten über die Alarmierung des Rettungsdienstes zu informieren :)

Der Patient entscheidet ja auch, ob der Rettungsdienst gerufen werden soll. Ist ja seine freie Entscheidung. Zumindest dann, wenn er noch in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen.

Ich hätte aber auch einen RTW gerufen. ;)
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22.07.2014, 09:45
Nö. Ob der Rettungsdienst gerufen wird, entscheidet derjenige, der den Rettungsdienst ruft.

Ob der Patient mit fährt, das entscheidet i.d.R. der Patient (wenn Volljährig etc).
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

23.07.2014, 16:15
Na dann Danke Ich Euch für die ganzen guten Antworten! :)

Ich habe hier viel mitnehmen können. Und mir wurden alle offenen Fragen beantwortet.

Wenn doch noch jemandem was einfällt, dann immer her damit - Ich möchte das jetzt nicht schließen.
Zuletzt geändert von Splash am 23.07.2014, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.

23.07.2014, 21:27
Original von M1k3
Nö. Ob der Rettungsdienst gerufen wird, entscheidet derjenige, der den Rettungsdienst ruft.

Ob der Patient mit fährt, das entscheidet i.d.R. der Patient (wenn Volljährig etc).


Na, das ist aber ein sehr paternalistisches Konzept.

Wenn ich eine Erstversorgung durchführe, kläre ich den Patienten über sein (vermutetes) Notfallbild und alle angedachten Maßnahmen auf. Danach ersuche seine Einwilligung.

Wenn sich im Rahmen der Versorgung abzeichnet, dass der Patient eh eine Beförderung ins Krhs. ablehnt (ich habe ihn ja über die angedachte Alarmierung des Rettungsdienstes und die dazu führenden Hintergründe informiert), braucht der Rettungsdienst gar nicht erst gerufen zu werden (ja, na klar: Wenn der Patient volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist)

Die Transportverweigerung unterschreibt er ja auf meinem Protokoll, auf dem ich auch den Gesprächsverlauf inkl. ausgemaltem Worst-Case-Szenario ausführlich dokumentiere und idealerweise auch von unabhängigen Zeugen unterschreiben lasse. Damit bin ich raus.

Und habe wieder die Kosten für einen Fehleinsatz eingespart.

Natürlich sei hier den Jüngeren gesagt, dass hierfür eine gewisse Erfahrung, auch im "Patientenhandling", notwendig ist. Im Zweifelsfall (fachl. Unsicherheit) ist man mit der Nachforderung eines Rettungsmittels immer auf der sicheren Seite, untergräbt damit aber den Patientenwillen und sein Recht auf Selbstbestimmung. Allerdings kann man darauf verweisen, dass so noch einmal eine Zweitmeinung von weiteren "Experten" eingeholt wird, wovon auch der Patient profitieren dürfte.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!
16.10.2014, 19:21
Hallo zusammen,

ich habe eine kleine Rückmeldung zu diesem Fall, da die Pat. in meiner Klasse ist und ich so den gesamten weiteren Verlauf mitbekommen habe. Da er bestimmt ein paar von euch interessiert hier die Zusammenfassung:

Nachdem sie wieder daheim angekommen war hat man sich auf Rat der Kinderärztin in Hamburg zur weiteren Abklärung in kardiologische Behandlung begeben. Hier wurde zur Diagnosestellung zuerst ein Belastungs EKG und ein 24 Stunden EKG geschrieben. Da diese beiden Untersuchungen leider o.B. blieben, bekam sie für eine Woche ein 3 Kanal. Doch auch dieses blieb unauffällig. Leider hatte sie nie mit EKG Herzrasen. Lediglich Herzstechen (was seit Hamburg dazugekommen war).

Danach sollte das Herzrasen eigentlich psychologisch abgeklärt werden, was der Oberarzt dann allerdings doch für unnötig hielt.

So kam es dann zu einer Linksherzkatheteruntersuchung über die femoral Arterie. Bei dieser konnte, unter künstlichem Herzrasen (laut Aussage der Pat. teilweise bis zu 400 pbm mit Vorhofflimmern), endlich eine AVNRT slow fast (AV-Knoten-Reentrytachykardie) diagnostiziert werden. Die betreffende Bahn wurde dann gleich verschlossen.
Somit sollte sie nun von ihrem Leiden befreit sein. Sie war nach der Untersuchung ziemlich hinüber und konnte sich mehrere Tage nicht aus dem Bett bewegen. "Aber wert war es das auf jeden Fall! :good: "(Zitat der Pat.)

Dazu noch eine Frage:
Sind Frequenzen von 400 bpm überhaupt möglich, oder übertreibt die Pat. da ein wenig? Und wenn ja, wie bekommt man sowas hin? :O

Zum Schluss noch die "Schnauf-Tüte", die sie von ihrer besten Freundin geschenkt bekommen hat: :D
Bild
21.10.2014, 14:40
unter künstlichem Herzrasen (laut Aussage der Pat. teilweise bis zu 400 pbm mit Vorhofflimmern),


Das bedeutet letztlich, dass durch schnell aufeinanderfolgende Stimulationsreize versucht wird, eine Rhythmusstörung auszulösen. Dabei sind 400 Schläge /min schon möglich.
24.10.2014, 21:11
Overdrive Pacing ? Macht man das heute noch ?
29.10.2014, 15:38
Overdrive Pacing macht man nicht diagnostisch, sondern therapeutisch AFAIK.

Overdrive wird AFAIK in der Kardiologie noch verwendet.

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