Original von M1k3
Nö. Ob der Rettungsdienst gerufen wird, entscheidet derjenige, der den Rettungsdienst ruft.
Ob der Patient mit fährt, das entscheidet i.d.R. der Patient (wenn Volljährig etc).
Na, das ist aber ein sehr paternalistisches Konzept.
Wenn ich eine Erstversorgung durchführe, kläre ich den Patienten über sein (vermutetes) Notfallbild und alle angedachten Maßnahmen auf. Danach ersuche seine Einwilligung.
Wenn sich im Rahmen der Versorgung abzeichnet, dass der Patient eh eine Beförderung ins Krhs. ablehnt (ich habe ihn ja über die angedachte Alarmierung des Rettungsdienstes und die dazu führenden Hintergründe informiert), braucht der Rettungsdienst gar nicht erst gerufen zu werden (ja, na klar: Wenn der Patient volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist)
Die Transportverweigerung unterschreibt er ja auf meinem Protokoll, auf dem ich auch den Gesprächsverlauf inkl. ausgemaltem Worst-Case-Szenario ausführlich dokumentiere und idealerweise auch von unabhängigen Zeugen unterschreiben lasse. Damit bin ich raus.
Und habe wieder die Kosten für einen Fehleinsatz eingespart.
Natürlich sei hier den Jüngeren gesagt, dass hierfür eine gewisse Erfahrung, auch im "Patientenhandling", notwendig ist. Im Zweifelsfall (fachl. Unsicherheit) ist man mit der Nachforderung eines Rettungsmittels immer auf der sicheren Seite, untergräbt damit aber den Patientenwillen und sein Recht auf Selbstbestimmung. Allerdings kann man darauf verweisen, dass so noch einmal eine Zweitmeinung von weiteren "Experten" eingeholt wird, wovon auch der Patient profitieren dürfte.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!