Sicherlich passiert nichts weltbewegendes mit einer Infusionslösung (verallgemeinernd, im Detail meine ich jetzt kristalloide wie eine NaCl) wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Wie GeKü sagte, kann man z.B. mit einer NaCl noch vermutlich 5 Jahre später spühlen. Ich esse ja auch regelmäßig Lebensmittel die ein paar Tage bis ganze Woche über Verfall sind; es heißt ja nicht umsonst: Mindestens haltbar!
Trotzdem bleibt es ein rechtliches Problem. Daheim kann man an sich selbst ja gerne alle möglichen Experimente machen, wie CPR2010 schon sagte, aber an einem Patienten sollte man es sein lassen. Wenn man schlichtweg Pech hat - so Tage gibt es - und alles läuft scheiße, der Patient reagiert leider doch irgendwie komisch und jemand pinkelt dir ans Bein und weiß, dass du abgelaufene Infusionslösungen benutzt hast, dann viel Spaß. Ich glaube kaum, dass dieser Ärger in irgendwems Interesse ist. Aber muss jeder für sich selbst wissen!
Ich für meinen Teil sehe das ähnlich wie CPR: Das ganze ist in dem Sinne kein Notfall. Bleistiftspitze war ja raus, dann hätte ich es sauber abgetupft (Kompresse), etwas Octenisept drauf und dann Wundversorgung (glaub ein WSV reichte hier ja). Und dann einfach der Hinweis heute noch, spätestens morgen beim Hausarzt vorstellig zu werden oder bei plötzlichem Unwohlsein etc. ärztl. Notdienst oder Rettungsdienst.
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Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"