Das Problem mit dem Schulgelände sehe ich (auch bei jüngeren Schülern) nicht als so dramatisch an.
Immerhin sind Schulsanis im Dienst ja als "Schüler" tätig, nämlich im Rahmen eines Projektes, welches erfordert, dass die Aktivitäten von Zeit zu Zeit auch mal außerhalb ders Schulgeländes stattfinden.
Wichtig ist natürlich, dass der Betreuungsumfang im Vorwege mit den Betreuungslehrern oder der Schulleitung abgesprochen wird. Wenn die euch sagen, dass ihr auch den benachbarten Schul- oder Kindergartenbetrieb im Notfall mitversorgen sollt, habe ich da keinerlei bedenken.
Vielleicht kann Gerd uns da ja weiterhelfen.
Man kann ja auch nicht sagen: Die vor der Schule kollabierte Oma liegt leider auf der anderen Straßenseite, das liegt außerhalb des Schulgeländes und deshalb dürfen wir die nicht versorgen...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!