Blutdruck messen?

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

13.05.2014, 15:15
Also: unser SSD wird vom DRK organisiert, uns wurde gesagt, dass wir erst mit HIS Blutdruck messen dürfen. Das Problem: der Einzige der das durfte hat dieses Jahr Abi gemacht. Warum dürfen wir nicht und gibt es eine Möglichkeit das trotzdem zu machen?
Bei manchen Notfällen denkt man sich einfach nur: WIE ZUR HÖLLE SCHAFFT MAN DAS???
13.05.2014, 15:42
Original von Rettungs_Rambo
Also: unser SSD wird vom DRK organisiert, uns wurde gesagt, dass wir erst mit HIS Blutdruck messen dürfen. Das Problem: der Einzige der das durfte hat dieses Jahr Abi gemacht. Warum dürfen wir nicht und gibt es eine Möglichkeit das trotzdem zu machen?

Was bedeutet HIS?

Grundsätzlich gilt bei allem, was der gesunde Menschenverstand für einen SSD als sinnvoll empfindet: Ihr dürft alles, was Sinn macht, dessen "Ergebnis" euch / dem Patient weiterhilft und ganz wichtig: Womit ihr sicher umgehen könnt. So auch mit der Blutdruckmessung.
Endlich EH! 04.05.2008!

13.05.2014, 16:42
HIS steht eventuell für "Helfer im Sanitätsdienst".

@ Rettungsrambo:

Sofort vergessen, ist quatsch.

Man darf das, was man auch beherrscht.

13.05.2014, 19:57
Original von Maxi
Man darf das, was man auch beherrscht.

Naja... Zugänge legen sollte sich der SSD´ler aber schon verkneifen. Selbst dann, wenn er es z.B. 1000x an einer Puppe oder seiner kleinen Schwester geübt hat und meint, es zu beherrschen. Somit ist deine Aussage auch nicht ganz richtig. ;)

Das fängt ja im Grunde schon beim messen des BZ an. Denn da begeht man grundsätzlich erstmal eine Körperverletzung. Das sollte man nie vergessen.

Was das messen des Blutdrucks betrifft: Da man auch dabei was falsch machen kann, sollte man das ganze tatsächlich beherrschen. Mit einem falschen Wert ist weder dem SSD, noch dem Patienten geholfen. Und: Man muss den ermittelten Wert auch interpretieren können.
Rettungsdienst | Katastrophenschutz | Sanitätsdienst | Und das alles im wunderschönen NRW

13.05.2014, 20:25
Original von Johanniter
Das fängt ja im Grunde schon beim messen des BZ an. Denn da begeht man grundsätzlich erstmal eine Körperverletzung. Das sollte man nie vergessen.


Klar, die begehe aber auch ich tagtäglich. Mit Einwilligung bzw. vermutlicher Einwilligung alles kein Ding.
Ich persönlich halte nicht viel davon, an irgendwelchen durchlaufenen Ausbildungen festzumachen, was derjenige "darf". Was derjenige können muss kann man anhand der Qualifikation durchaus sagen, was er aber darüber hinaus kann, soll er bitte auch anwenden dürfen, ohne Angst vor irgendwelchen sinnlosen Konsequenzen zu haben.
Wenn ich im SanDienst einen Zugang für nötig halte, dann lege ich ihn, ohne dass mir irgendwer diese Kompetenz "freigegeben" hat. Die Rechtfertigung hierfür ist nicht meine Ausbildung, sondern die (ausreichend häufige) praktische Anwendung. Und Blutdruck messen ist wohl nichts, was nach eine Fortbildung darin nicht machbar sein sollte.

Original von Johanniter
Was das messen des Blutdrucks betrifft: Da man auch dabei was falsch machen kann, sollte man das ganze tatsächlich beherrschen. Mit einem falschen Wert ist weder dem SSD, noch dem Patienten geholfen. Und: Man muss den ermittelten Wert auch interpretieren können.

Das will ich noch mal unterstreichen, das ist definitiv Voraussetzung für das oben von mir geschriebene!
Sauer aufstoßen bei dem betreuenden Lehrer/Ausbilder wird es nämlich nicht wenn es gemacht wird, sondern wenn daraus falsche Handlungen entstehen! Wenn jemand also bei einem 145er Blutdruck im Sportunterricht den RD zur hypertensiven Entgleisung ruft, da man mal gelesen hat, dass der Blutdruck maximal bei 140 liegen sollte.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

13.05.2014, 20:33
Original von Johanniter
Original von Maxi
Man darf das, was man auch beherrscht.

Naja... Zugänge legen sollte sich der SSD´ler aber schon verkneifen. Selbst dann, wenn er es z.B. 1000x an einer Puppe oder seiner kleinen Schwester geübt hat und meint, es zu beherrschen. Somit ist deine Aussage auch nicht ganz richtig. ;)

Das fängt ja im Grunde schon beim messen des BZ an. Denn da begeht man grundsätzlich erstmal eine Körperverletzung. Das sollte man nie vergessen.

Was das messen des Blutdrucks betrifft: Da man auch dabei was falsch machen kann, sollte man das ganze tatsächlich beherrschen. Mit einem falschen Wert ist weder dem SSD, noch dem Patienten geholfen. Und: Man muss den ermittelten Wert auch interpretieren können.


Nirgendwo steht, dass das Legen eines Zugangs verboten ist. Stichwort Körperverletzung und Antragsdelikt.

Allerdings bestreite ich nicht, dass die fachliche Eignung in den allermeisten Fällen nicht gegeben ist und dass es richtig doof ausschaut, wenn's schief geht.

14.05.2014, 18:18
Wenn ich mir doch auch nur um die zusätzlichen Fähigkeiten Sorgen machen müsste...

Viele Schulsanis sind an Beutel-Masken-Beatmung "ausgebildet" sind, aber ob diese tatsächlich beherrscht wird, er die Maske dicht kriegt oder der Mageninhalt bleibt wo er ist...

Ich bin wenig optimistisch...


Die meisten SSD dürften mit den Basics genug zu kämpfen haben, die Ausreißer nach oben sind wohl das kleinere Problem...

Wenn zusätzliches Material angeschafft wird, dann wie immer unter dem Grundsatz, dass möglichst viele damit umgehen können. Wenn das für ein BZ-Messgerät gilt, bitte sehr :rolleyes:
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

14.05.2014, 21:34
Original von Choleos
Viele Schulsanis sind an Beutel-Masken-Beatmung "ausgebildet" sind, aber ob diese tatsächlich beherrscht wird, er die Maske dicht kriegt oder der Mageninhalt bleibt wo er ist...

Wenn man die Maske-Beutel Geschichte ausbildet, sollte man vielleicht auch gleich noch die Güdel-/Wendel-/Larynxtuben mit ins Spiel bringen. Damit ist eine Beatmung nämlich gleich wesentlich einfacher.
Rettungsdienst | Katastrophenschutz | Sanitätsdienst | Und das alles im wunderschönen NRW

15.05.2014, 05:02
Die meisten werden wohl zusätzlich an Guedeltuben "ausgebildet", oft wahrscheinlich wie bei uns, nur in der Theorie weil im SSD-Kurs wieder kein Mega-Code-Phantom vorhanden ist...
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

16.05.2014, 15:32
Original von Choleos
Die meisten werden wohl zusätzlich an Guedeltuben "ausgebildet", oft wahrscheinlich wie bei uns, nur in der Theorie weil im SSD-Kurs wieder kein Mega-Code-Phantom vorhanden ist...


Dann sollte man sich überlegen, ob man überhapt (S)San - Kurse anbieten sollte. Ein Megacode-Trainer gehört heutzutage aus meiner Sicht zum Standard in der San-Ausbildung, insbesondere in Zeiten von Larynxtuben.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

17.05.2014, 08:12
Lieber Rettungs_Rambo,

leider wird der Wert einer guten Ersten Hilfe immer noch unterschätzt. Den Patienten ist mit einer ordentlichen Betreuung und den Basis-Erste-Hilfe-Maßnahmen prima geholfen. Eine Blutdruckmessung ist sicher "ganz nett", aber nicht unbedingt erforderlich. Auf jeden Fall sollte nur Maßnahmen durchgeführt werden, die man auch beherrscht.

Lieber die Basis-Maßnahmen - die aber richtig und gut!

Viele Grüße

Gerd

PS.: Blutdruck-Messen kann man prima bei einer 'Blutdruck-Mess-Aktion an der Schule üben. Nach dem 50. Mal bekommt man eine gewisse Sicherheit.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

24.05.2014, 19:48
Wenn man die ganze Sache mal praktisch betrachtet wird der SSD an vielen Schulen oft mit Aufgaben konfrontiert die über das Erste-Hilfe Wissen hinaus gehen. Von daher denke ich das Blutdruck messen zu einer der Basic Maßnahmen gehören sollte.

Falls eure HiOrg dies auch bittet zu unterlassen gibt es immernoch die möglichkeit von Elektrischen Blutdruckmessgeräten die auch zuverlässige Ergebnisse liefern und wo man praktisch keine Fehler machen kann

24.05.2014, 21:33
Original von MHD2013
Wenn man die ganze Sache mal praktisch betrachtet wird der SSD an vielen Schulen oft mit Aufgaben konfrontiert die über das Erste-Hilfe Wissen hinaus gehen.

Naja - ist halt die Frage was man drauß macht, oder?
Original von MHD2013
Falls eure HiOrg dies auch bittet zu unterlassen gibt es immernoch die möglichkeit von Elektrischen Blutdruckmessgeräten die auch zuverlässige Ergebnisse liefern und wo man praktisch keine Fehler machen kann

Das ist doch Humbug. Löst zum einen das Problem nicht und ist mal mindestens genauso fehleranfällig wie die manuelle Messung...
Endlich EH! 04.05.2008!

24.05.2014, 22:48
Klar, man muss ja jeden fall individuell anschauen, aber oft (finde ich) reicht die Erste-Hilfe Ausbildung nur Bedingt aus.

Es ist eine möglichkeit. Das diese genau so fehleranfällif ist, ist mir bewusst. nichts kann eine manuelle messung ersätzten.
MIr stellt sich nur halt die frage wieso der zuständige kreisverband es untersagt Blutdruck zu messen..Dies ist doch eine maßnahme die nicht schadet und das geringe restrisiko das man einen fehler begeht, könnte man durch eine 10 minütige einweisung einfach umgehen.
Zuletzt geändert von MHD2013 am 24.05.2014, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

25.05.2014, 00:01
Original von MHD2013
Klar, man muss ja jeden fall individuell anschauen, aber oft (finde ich) reicht die Erste-Hilfe Ausbildung nur Bedingt aus.

Das stimmt zwar- aber nicht so - wie ich glaube - du das meinst. Richtige EH-Maßnahmen bzw. dann auch erweiterte Maßnahmen, die man z.B. in einem SanKurs lernt , kommen im SSD so gut wie nie zum Einsatz.

Mehr geht es da meistens um irgendwelche Sachen, die mit gesundem Menschenverstand zu lösen sind (auch logistische Sachen, wie wer holt wen ab und warum und was dann?), also um Sachen, die du in keinem SanKurs der Welt lernst.

Warum das obige in dem KV "verboten" wurde, steht ja spekulationsweise schon oben. Letzendlich wurde ja eigentlich alles gesagt - verbieten können die einem auch nichts.
Endlich EH! 04.05.2008!

Nächste

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

Zurück zu Recht und Gesetz

cron