Original von Johanniter
Das fängt ja im Grunde schon beim messen des BZ an. Denn da begeht man grundsätzlich erstmal eine Körperverletzung. Das sollte man nie vergessen.
Klar, die begehe aber auch ich tagtäglich. Mit Einwilligung bzw. vermutlicher Einwilligung alles kein Ding.
Ich persönlich halte nicht viel davon, an irgendwelchen durchlaufenen Ausbildungen festzumachen, was derjenige "darf". Was derjenige können muss kann man anhand der Qualifikation durchaus sagen, was er aber darüber hinaus kann, soll er bitte auch anwenden dürfen, ohne Angst vor irgendwelchen sinnlosen Konsequenzen zu haben.
Wenn ich im SanDienst einen Zugang für nötig halte, dann lege ich ihn, ohne dass mir irgendwer diese Kompetenz "freigegeben" hat. Die Rechtfertigung hierfür ist nicht meine Ausbildung, sondern die (ausreichend häufige) praktische Anwendung. Und Blutdruck messen ist wohl nichts, was nach eine Fortbildung darin nicht machbar sein sollte.
Original von Johanniter
Was das messen des Blutdrucks betrifft: Da man auch dabei was falsch machen kann, sollte man das ganze tatsächlich beherrschen. Mit einem falschen Wert ist weder dem SSD, noch dem Patienten geholfen. Und: Man muss den ermittelten Wert auch interpretieren können.
Das will ich noch mal unterstreichen, das ist definitiv Voraussetzung für das oben von mir geschriebene!
Sauer aufstoßen bei dem betreuenden Lehrer/Ausbilder wird es nämlich nicht wenn es gemacht wird, sondern wenn daraus falsche Handlungen entstehen! Wenn jemand also bei einem 145er Blutdruck im Sportunterricht den RD zur hypertensiven Entgleisung ruft, da man mal gelesen hat, dass der Blutdruck maximal bei 140 liegen sollte.
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre