@Gerd:
Ich antworte einfach mal: Nein, nicht unbedingt!
Bezüglich der Schweigepflicht stimme ich dir grundsätzlich zu, wenn es natürlich zum Extremfall RS(iP) in der Schule kommt ist es eine andere Sache, wie gesagt Extremfall.
Ich zitiere dich mal: "Beim „Schulsanitätsdienst“ handelt es sich um betriebliche bzw. schulische Ersthelfer, die im Rahmen eines pädagogischen Konzepts tätig werden. Der SSD ist dahingehend klar vom (semi-)professionellen Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen bzw. des KatS. abzugrenzen."
Ersthelfer: Nicht unbedingt, warum sollte ein SanH, RDH/RSiP, etc. nicht Massnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen, wenn er sie kann? Dazu braucht er natürlich auch Material. Und ich bin der Meinung, dass wenn man einen Schulsanitätsdienst mit entsprechend ausgebildeteten Teilnehmer (mehr als SanA) hat, dieser auch sanitätsdienstlich ausgestattet sein sollte, d.h. mindestens DIN13155 (u.a. Beatmungsbeutel, RR-Manschette/Stethoskop).
pädagogisches Konzept: Ich verstehe das jetzt so, dass für dich die Schulsanitäter und deren Entwicklung (durch das Helfen, ganz platt ausgedrückt) im Vordergrund stehen und folglich (Vorsicht, Polemik!) der Patient nur Mittel zum Zweck ist.
Ich hoffe ich verstehe, das falsch. Für mich steht der Patient immer im Vordergrund, natürlich ist ganz knapp dahinter die Reifeentwicklung der Schulsanitäter (Organisation, Stressbewältigung, Erfahrung, Verantwortung, etc.) auch sehr wichtig. Aber man hat eben an weiterführenden Schulen auch Schüler, die besser (als EH/SanA) ausgebildet ist, für den Patientenversorgung bereits Normalität ist. Unser Schulsanitätsdienst an meiner Schule beispielsweise besteht (ich weiss, nicht das beste, weil überdurchschnittliche Beispiel) aktuell aus 3 SanABC, 2 RDHiP und 3 RDH/RSiP. Für uns ist Patientenversorgung grundsätzlich Routine und für uns gehört eben zB beim Szenario "Ball mit Wucht gegen Kopf" eine neurologische Untersuchung (Pupillenleuchte zb), ein Abtasten des Schädels und die HWS-Immobilisation dazu. Und eine ordentliche Übergabe an den RD den man kennt ist besser als vieles andere.
In summa zieht dein Argument: "Ein SSD ist hautpsächlich pädagogischer und folglich nicht hautpsächlich helferischer Natur." in den meisten Fällen (der Durchschnitts-SSD mit einer guten Mischung aus EH, SanH, und evtl Höherem) leider überhaupt nicht.
Natürlich klammere ich jetzt mal Helfer unterhalb Jahrgangsstufe 8 in Ausbildung aus, diese sind ja nur in Ausbildung. Da ist es natürlich die Pädagogik.
von anderen SanD abgrenzen: hauptsächlich s.o. aber es bleibt bei den Tatsachen, natürlich ist eine Schule etwas anderes wie ein Schützenfest... Kurz gesagt.
Grüsse
Rene
Ich antworte einfach mal: Nein, nicht unbedingt!
Bezüglich der Schweigepflicht stimme ich dir grundsätzlich zu, wenn es natürlich zum Extremfall RS(iP) in der Schule kommt ist es eine andere Sache, wie gesagt Extremfall.
Ich zitiere dich mal: "Beim „Schulsanitätsdienst“ handelt es sich um betriebliche bzw. schulische Ersthelfer, die im Rahmen eines pädagogischen Konzepts tätig werden. Der SSD ist dahingehend klar vom (semi-)professionellen Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen bzw. des KatS. abzugrenzen."
Ersthelfer: Nicht unbedingt, warum sollte ein SanH, RDH/RSiP, etc. nicht Massnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen, wenn er sie kann? Dazu braucht er natürlich auch Material. Und ich bin der Meinung, dass wenn man einen Schulsanitätsdienst mit entsprechend ausgebildeteten Teilnehmer (mehr als SanA) hat, dieser auch sanitätsdienstlich ausgestattet sein sollte, d.h. mindestens DIN13155 (u.a. Beatmungsbeutel, RR-Manschette/Stethoskop).
pädagogisches Konzept: Ich verstehe das jetzt so, dass für dich die Schulsanitäter und deren Entwicklung (durch das Helfen, ganz platt ausgedrückt) im Vordergrund stehen und folglich (Vorsicht, Polemik!) der Patient nur Mittel zum Zweck ist.
Ich hoffe ich verstehe, das falsch. Für mich steht der Patient immer im Vordergrund, natürlich ist ganz knapp dahinter die Reifeentwicklung der Schulsanitäter (Organisation, Stressbewältigung, Erfahrung, Verantwortung, etc.) auch sehr wichtig. Aber man hat eben an weiterführenden Schulen auch Schüler, die besser (als EH/SanA) ausgebildet ist, für den Patientenversorgung bereits Normalität ist. Unser Schulsanitätsdienst an meiner Schule beispielsweise besteht (ich weiss, nicht das beste, weil überdurchschnittliche Beispiel) aktuell aus 3 SanABC, 2 RDHiP und 3 RDH/RSiP. Für uns ist Patientenversorgung grundsätzlich Routine und für uns gehört eben zB beim Szenario "Ball mit Wucht gegen Kopf" eine neurologische Untersuchung (Pupillenleuchte zb), ein Abtasten des Schädels und die HWS-Immobilisation dazu. Und eine ordentliche Übergabe an den RD den man kennt ist besser als vieles andere.
In summa zieht dein Argument: "Ein SSD ist hautpsächlich pädagogischer und folglich nicht hautpsächlich helferischer Natur." in den meisten Fällen (der Durchschnitts-SSD mit einer guten Mischung aus EH, SanH, und evtl Höherem) leider überhaupt nicht.
Natürlich klammere ich jetzt mal Helfer unterhalb Jahrgangsstufe 8 in Ausbildung aus, diese sind ja nur in Ausbildung. Da ist es natürlich die Pädagogik.
von anderen SanD abgrenzen: hauptsächlich s.o. aber es bleibt bei den Tatsachen, natürlich ist eine Schule etwas anderes wie ein Schützenfest... Kurz gesagt.
Grüsse
Rene
Zuletzt geändert von dens am 15.04.2014, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.
RDH/RSiP, WR, bald Bootsführer
BRK Wasserwacht und Rettungsdienst
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