andreas hat geschrieben:Finn-112 hat geschrieben:Der Notarzt nimmt am Unfallort die erforderliche Notoperation vor, um dem Rollerfahrer das Leben zu retten. Der Rollerfahrer kann aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine Einwilligung erteilen.
Eine recht flache Antwort für einen Rettungssanitäter. In welcher Welt nimmt denn ein Notarzt eine Notoperation an der Einsatzstelle vor? Selbst eine Thoraxdrainage wird hier nicht mehr gerne präklinisch vorgenommen.
Also ich bezweifel ja dass so viele Schulsanitäter schon Rettungssanitäter sind.