Rechtslage wenn ein Arzt (zufällig) zu einer Hilfeleistung h

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04.06.2014, 19:07
Wie auch immer: ich bin der Meinung, dass sich Einiges durch die Anwendung des GMV erübrigen würde.

04.06.2014, 21:12
Also bei uns ist die Gynäkologen/Notarzt-Dichte am Hauptbahnhof schon erstaunlich, tragen meistens Trikot und stinken nach Bier.

Wenn ich privat meine Hilfe anbiete dann nur einmal, kurz vorstellen, fragen ob sie Hilfe brauchen und wenn nicht nix wie weg.

Wenn schon professionelles Personal am Patienten ist misch ich mich nicht ein, ungeachtet deren Qualifikation.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

05.06.2014, 18:14
Schonmal auf der Straßen die zur Klinik führt einen Notfall versorgt?
Innerhalb von weniger als drei Minuten kamen 8 (!) Personen vorbei und stellten sich wahlweise als Arzt oder Krankenschwester vor und fragten ob sie helfen könnten....^^

07.06.2014, 10:02
Original von Maxi
Immerhin darf ein RettAss ja im Rahmen der Notkompetenz gewisse Medikamente geben, mancherorts auch Analgetika.



Was ein RettAss gesetzlich darf ist in den gleichen Gesetzen geregelt, die auch jeden anderen Regeln (Es gibt keine Gesetzesregel die nur für RettAss etwas erlaubt oder verbietet).

Die Notkompetenz ist eine Empfehlung, kein Darf-, und kein Verbot-Schein.

Ein guter RettAss macht vielleicht mehr für einen Patienten, allerdings auch nur wenn er das Material hat. Mit einem Sanitätsrucksack kann ich auch keine Analgesie machen.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

09.06.2014, 11:30
Kommt auf das Gewicht an - mit nem schweren Lederrucksack geht das recht effektiv - Amnesie mit inbegriffen.

18.06.2014, 19:30
Die Kunst ist, innerhalb von Sekunden die Kompetenz des Arztes zu erfassen und dem Arzt das Gefühl zu geben, dass er die Behandlung des Patienten leitet und gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur bestmöglichen Behandlung des Patienten zu organisieren. Ist so eine Art Judo. Nicht gegen den Arzt arbeiten, sondern mit ihm.
Zuletzt geändert von Gerd am 18.06.2014, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

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