Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker DD
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH etc. führen bei Veranstaltungen auf Anfrage der Veranstalter regelmäßig Sanitätswachdienste durch. Diese werden dem Veranstalter üblicherweise in Rechnung gestellt. Personell besetzt werden diese Dienste vornehmlich mit ehrenamtlichen Helfern der Organisation.
Ergeben sich bei diesen Tätigkeiten Einschränkungen für ehrenamtliche Helfer unter 16 bzw. 18 Jahren aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder anderen Rechtsnormen?
Mit freundlichen Grüßen
)Original von Bartsches
Wo man da was hinschickt kann ich dir nicht sagen, ich würde vllt. möglichst klein anfangen, wenn der Dorfpolizist da man nichts weiß kann er ja seine Vorgesetzten Fragen.
Original von Hajo Behrendt
Natürlich sind die Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände wichtig für das Sozialleben und die Gesellschaft. Trotzdem artet dort auch in meinen Augen etwas aus, was dem eigentlichen "Geist" der Verbände widersprichen sollte.
Hiermit kündige ich semtliche Mitgliedschaften in dieser Organisation zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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