Original von SSDboyAuch wenn es hart klingt, sagt dem Schulleiter, wenn ihr das Material nicht bekommt, ist er im Ernstfall dran, die Versicherung wird im Zweifelsfalle nicht zahlen.
Die Versicherung (wenn du die gesetzliche UV meinst) wird in jedem Fall zahlen.
Grundproblem ist, daß in den meisten BL die Schulleitung nicht für das EH-Material verantwortlich ist, sondern dies zum Aufgabenbereich des Schulträgers (Kreis, Stadt, ...) gehört.
Original von SSDboySo muss einfach der SAN-Raum immer offen sein, die Tragen und den kleinen und grossen EH-Koffer müssen immer Verfügbar sein!! Und das für jeden!
Das stimmt so nicht. Es ist ausreichend wenn die benannten Ersthelfer an das Material herankommen bzw. eine andere Zeitnahe Lösung existiert. Anders sieht das bei entsprechenden gefahrengeneigten Tätigkeiten aus. Daher gehört ein solches Material auch in z.B. Chemie oder Werkräume. Aber auch dann ist es ausreichend wenn die LK auf das Mat. Zugriff hat (z.B. zentral in der Sammlung im Nebenraum).