Gerd
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Wohnort: Hannover
Die Arbeitsstättenverordnung wurde 2004 neu gefasst. Die Forderungen sind wesentlich unbestimmter als in der alten Verordnung:
§ 6 (2): "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können".
Doch was sind "geeignete Bedingungen"?
Zur weiteren Klärung kann die alte Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 31 - Liegeräume herangezogen werden, welche bis Ende 2010 weiter gilt:
"Die Liegen müssen mindestens 0,70 m breit und 1,90 m lang sein. Die Höhe der Liegen soll der
Sitzhöhe entsprechend 0,45 bis 0,50 m betragen. Die gesamte Liegefläche muß gepolstert und mit einem
sauberen, wasch- oder wegwerfbaren Belag bedeckt sein. Es muß möglich sein. Kopf und Füße auf der
Liege erhöht zu lagern, z.B. durch Unterlagen".
Interessant ist noch folgender Hinweis:
"Sanitätsräume, die aufgrund von § 38 * Arbeitsstättenverordnung einzurichten sind, dürfen nicht als Liegeräume benutzt werden."
Damit ist dann auch klar, was der gesunde Menschenverstand auch schon vermuten ließ: Tragen sind keine geeigneten Liegen für Schwangere.
Viele Grüße und frohes Fest
Gerd
*Trifft in der Regel nicht auf Schulen zu!
Zuletzt geändert von
Gerd am 23.12.2009, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).